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Alkoholgehalt und Altersfreigabe

Aktuell haben wir mal wieder einen Aufsteller mit fertigen Cocktails von Cocktail Plant hier im Markt stehen. Zufällig bekam ich ein Gespräch zwischen zwei jungen Frauen mit, die sich darüber wunderten, dass die Cocktails erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen, obwohl sie doch gar nicht so viel Alkohol enthielten.

Die beiden nahmen es mir nicht übel, dass ich mich einfach mal eingemischt und den Erklärbär gespielt habe. Sie nahmen die Infos interessiert zur Kenntnis und freuten sich darüber. (Und falls doch nicht, dann spielten sie die Freude zumindest ganz gelungen.)

Es kommt nämlich nicht auf den Alkoholgehalt an, sondern darum, woher der Alkohol in einem Getränk stammt. Bier und Wein dürfen ab 16 Jahren verkauft werden, Spirituosen / Branntwein dagegen erst ab 18 Jahren.

Einen guten Rotwein mit 15,5% vol. dürfte also ein Minderjähriger kaufen, einen Cocktail, der zwar vielleicht nur 8% enthält, die aber durch Branntwein ins Produkt gelangt sind, dagegen nicht.

Klingt komisch, aber so ist es nun mal geregelt.

Darf ich einen ganzen Topf kaufen?

Ein Kunde sprach Ines an und wollte wissen, ob er bei uns auch frischen Basilikum bekommen kann. "Selbstverständlich", antwortete sie und zeigte ihm in der Gemüseabteilung unsere Platzierung mit den Kräutertöpfen.

Der Mann freute sich und fragte schließlich begeistert wie schüchtern, ob er wohl so einen ganzen Topf kaufen dürfe.

Er durfte selbstverständlich, denn das ist ja nun genau der Weg, wie diese Kräutertöpfe bei uns überhaupt verkauft werden – aber erstaunlich, dass er das Konzept mit den frischen Kräutern im Topf so gar nicht kannte.