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Begründung für die Videoüberwachung

In diesem Kommentar kam folgende Frage auf:

Wie dokumentierst und begründest du eigentlich deine Videoüberwachung?

„zur Gefahrenabwehr“ und „zur Strafverfolgung“ reichen ja nicht aus.
So ähnlich ist es aber tatsächlich. Die genaue Begründung ist auf den Hinweisschildern zu sehen, die hier an jedem Eingang hängen:

Zwecke der Datenverarbeitung:
· Wahrung des Hausrechts
· Berechtigte Interessen, insbesondere:
- Überfall- & Personenschutz
- Aufklärung von Warendiebstahl
- Aufklärung von Sachbeschädigungen (Vandalismus)
So lautet die offizielle Begründung. Ich habe einen Datenschutzbeauftragten, der einmal im Jahr alles hier auf Richtigkeit überprüft, und so gehe ich davon aus, dass diese Formulierung und Begründung vollkommen korrekt ist.

Alle weiteren Fragen bitte an die auf dem Schild genannte Stelle.