Zwei-Sterne-Bewertung: Okay, meinetwegen. Man kann es nicht jedem Kunden Recht machen. Aber irgendeine Begründung wäre fein gewesen. Dann hätte ich zumindest gewusst, ob es konkretes Verbesserungspotential gibt oder ob die Unzufriedenheit durch einen Umstand verursacht wurde, den ich nicht ändern kann, z. B. keinen Parkplatz vor dem Haus gefunden oder sowas …
Eine Kundin hatte neben einem kleineren Einkauf auch eine Guthabenkarte im Wert von 100 Euro gekauft und das alles bar bezahlt. Etwas über Smalltalk hinausgehend hatte sie noch einen Moment mit meiner Mitarbeitern an der Kasse geredet und war dann erst gegangen. Die Lebensmittel hatte sie mitgenommen, die Karte vergessen.
Auch nach inzwischen über drei Wochen hat die Frau sich nicht bei uns gemeldet. Wir haben keine Möglichkeit, sie von uns aus zu erreichen und bevor mit dem Guthaben etwas passiert, habe ich es ganz selbstlos selber verwendet.
Falls die Frau sich noch meldet, wird sie den Wert selbstverständlich wiederbekommen. Entweder in Form einer entsprechenden Guthabenkarte oder als Bargeld, spielt ja keine Rolle. Aber offenbar hat sie den Kauf nicht nur vergessen, sondern auch den Betrag nie vermisst. Selbst wenn sie nur auf der Durchreise gewesen wäre, hätte sie doch sicherlich irgendwie unsere Telefonnummer herausfinden und um Erstattung bitten können. Aber von uns aus können wir da ja überhaupt nichts machen …