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Frage zur Auszahlung von Pfandbons

Blogleser Markus hat mir eine lange Mail zum Thema Auszahlung von alten Pfandbons geschrieben:

Hallo Björn,

vielen Dank für viele lange Jahre Unterhaltung mit Deinem Blog. Ich habe keine Ahnung wie lange ich schon mitlese, 15 Jahre sind es aber sicher schon. Für mich bist Du ein alter Bekannter, auch wenn wir uns noch nie gesehen haben. :-)

Das Thema Pfandbons war ja schon mehrfach Thema im Blog und ich meine mich auch an Texte zur gesetzlichen Verjährungsfrist zu erinnern. Finde aber nichts mehr.
Was mich dabei interessiert: Gibt es seitens der EDEKA (bzw. der Regionalgesellschaften) Vorgaben zum Umgang damit?

Aufgrund eines Umzuges von Hessen nach Sachsen-Anhalt musste ich meinen bevorzugten EDEKA-Dealer wechseln. Und war noch etwas über einem halben Jahr erstaunt, dass meine älteren Pfandbons nicht mehr eingelöst werden. Die Unternehmerin schreibt dazu "da aus Sicherheitsgründen in unserem System eine Sperre zur Einlösung der Pfandbons nach sechs Monaten hinterlegt ist.
Aus abrechnungstechnischen Gründen ist es für jeden Markt immer besser , wenn die Pfandbons am selben Tag oder in der gleichen Woche im Markt ausgezahlt werden.
Natürlich können Sie Ihre Pfandbons bei uns noch einlösen, wir müssen dies jedoch manuell im Kassensystem vollziehen."

Nun habe ich für die wirtschaftliche Situation des Einzelhandels durchaus Verständnis. Allerdings kann ich die "Sicherheitsgründe" nicht nachvollziehen. Eine Prüfung der Auszahlungsgrundlage kann ja nicht stattfinden. Entweder hat jemand einen Bon oder nicht. Erwartungsgemäß wurde ich zwei mal an der Kasse aufgeklärt, mein Pfandbon sei zu alt. Vermutlich werden die meisten Kunden nicht den Weg über die Geschäftsführung gehen wollen.
Persönlich stößt mich dieses Geschäftsgebahren stark ab. Und wäre ich von Dir nicht über die weitgehenden Freiheiten der einzelnen Kaufleute informiert, würde ich alle EDEKA an dieser Stelle vermutlich über einen Kamm scheren.

Nach furchtbar viel Text: Gibt es für den Umgang mit gesetzlichen Anforderungen wie der Rückzahlungspflicht von Pfandbons keine einheitliche Vorgabe der EDEKA zu einer entsprechenden Berücksichtigung im Kassensystem?
So viel Frage und nur so wenige Antworten. Ich kann da aus meiner Sicht nicht viel zu sagen und fasse an dieser Stelle einfach mal ein paar Fakten zusammen:

1. Für Pfandbons gilt die sogenannte allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Grundlage für diese ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Frist beginnt dabei mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres. Bekommt ihr heute aus einem Leergutautomaten einen Bon ausgedruckt, ist der also auf jeden Fall bis zum 31.12.2025 gültig.

2. Ob es in (bestimmten) Kassensystemen tatsächlich eine Beschränkung gibt, die anhand des Datums ermittelt wird, kann ich nicht sagen. Dazu müsste entweder direkt auf den Bons aus den Leergutautomaten das Datum ausgewertet werden, bei meinem Sielaff-Gerät wird beispielsweise das Datum gar nicht im Strichcode codiert, oder die Bonnummern müssten von dem Kassensystem mit einer Tabelle abgeglichen werden, in der sie mit Datum hinterlegt sind.

3. Selbst wenn die Bons nach sechs Monaten manuell erfasst werden müssen und nicht mehr über den Strichcode erfasst werden könnten – na, und? Der Arbeitsaufwand dafür beschränkt sich auf das Drücken von ein paar Tasten. Wenn das zu viel Aufwand für einen Kunden ist, dann weiß ich auch nicht weiter … Warum man das den Kunden überhaupt langwierig als mühsam darlegen muss, erschließt sich mir jedenfalls nicht.

4. Es ist doch eigentlich sogar schön, wenn ein Kunde mit einem alten Bon ankommt, den er irgendwo vergessen hat. Ganz ehrlich – den Gegenwert in Form von Leergut haben wir doch längst bekommen und mit dem Geld gearbeitet. Wollen wir jetzt einen Kunden unglücklich machen, der gerade beweist, dass er sogar schon vor Jahren Kunde bei uns war? Ist das Risiko, diesen Kunden zu verlieren und dass dieser wegen einer solchen Lappalie vielleicht sogar schlecht über einen redet, so unbedeutend, dass man ihm nicht einen Betrag auszahlen kann, der ihm eigentlich sowieso zusteht und der selten einen Wert von wenigen Euro übersteigen dürfte? Ich sehe es jedenfalls so und daher lösen wir hier jeden alten Bon ein, sofern dieser natürlich noch lesbar ist.

5. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es überhaupt eine Empfehlung der EDEKA gibt, wie wir Kaufleute mit alten Bons umgehen sollen. Wir lösen das hier immer maximal kulant und daher ist eine wie auch immer geartete Empfehlung für mich nicht weiter interessant / relevant.

6. Eine Sache, die nicht mit dem Datum zu tun hat, aber hierher gehört: Das mit einer filialübergreifenden Einlösung ist so eine Sache. Ich finde, dass man einen Penny-Bon in jeder Penny-Filiale abgeben können sollte, gleiches gilt natürlich für Lidl, Kaufland, Aldi Süd, Aldi Nord, Netto ohne Hund, Netto mit Hund, Globus und wie sie alle heißen – aber auf jeden Fall für jeden Filialbetrieb. Klar verschiebt sich dann die Inventur der einzelnen Filiale um ein paar Euro (Von was für exorbitanten Summen reden wir hier? Eben …), aber letztendlich ist der Gegenwert ja längst im Gesamtunternehmen gelandet und hat den Weg auf die Konten der Herren Schwarz, Albrecht und ihren Kollegen längst gefunden.
Bei den selbstständigen Unternehmer ist das natürlich eine andere Sache. Auch wenn bei uns überall EDEKA über der Tür steht, sind wir EDEKA-Kaufleute (genau wie die der REWE auch) rechtlich unabhängige Einzelunternehmen. Da gab es keinen Gegenwert, den man schon erhalten hat. Daher nehme ich diese Bons tatsächlich nicht an. Gilt natürlich auch für Gutscheine und alle anderen ähnlichen Belege.

Aber diese Sache mit dem Datum … ganz großes Mimimi.