Meine eigene Zeugnisanfechtung
Habe am Wochenende meinen Ordner mit sämtlichen Zeugnissen (von der ersten Klasse bis zu meinen letzten eigenen Arbeitszeugnissen) durchgeblättert. Dabei fiel mir auch wieder das Zeugnis auf, das ich bei meinem Ausscheiden bei "Plus" bekommen habe. Ob aus Unachtsamkeit oder sogar Mutwillen – das Zeugnis war eine miese Note Vier. Hätte mir egal sein können, seit dem bin ich selbstständig und werde mich mit diesen Zeugnissen vermutlich auch nie wieder irgendwo bewerben müssen – aber sowas kratzt ja auch am Ego. Also formulierte ich damals folgendes Schreiben:
Mit Arbeitszeugnissen gehe ich heute übrigens mittlerweile selber relativ lax um. Wenn einer meiner Mitarbeiter irgendetwas in seinem Zeugnis speziell formuliert haben möchte, setzte ich das auch ohne Wenn und Aber um.
Seit ich vom Arbeitsgericht schon mehrmals dazu verurteilt wurde, unehrlichen Mitarbeitern neben einer prächtigen Abfindung auch noch ein gutes, wohlwollendes Zeugsnis auszustellen, weiß ich, dass sie das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden.
Sehr geehrte Damen und Herren,Die korrigierte Fassung kam unverzüglich und ohne weitere Diskussion.
am 31. Mai 2000 wurde mir das beiliegende Zeugnis ausgestellt.
Ich bin überzeugt davon, daß ich in meiner Tätigkeit als Filialleiter meine Aufgaben besser erledigt habe, als es dieses Zeugnis Dritten gegenüber vermuten läßt.
Ich habe einige Stellen im Zeugnis mit Ziffern markiert und nehme im folgenden dazu Stellung:
1. "Er verfügt über Fachkenntnisse."
Ich verfüge sogar über "sehr gute" Fachkenntnisse, wie Ihnen ein Blick in meine IHK-Prüfungsunterlagen oder auch ein Vergleich mit gleichgestellten Kollegen bestätigen wird.
2. "...erledigte Herr Harste mit Sorgfalt..."
Da ich stets sorgfältig arbeite, erwarte ich auch an dieser Stelle eine Verbesserung.
3. "...alle Arbeiten zu unserer Zufriedenheit aus."
Diese Phrase ist eine schlechte Note "vier". Dafür, daß ich die Stundenleistung meiner Filiale innerhalb eines Jahres deutlich erhöht habe, erwarte ich mindestens ein "...stets zu unserer vollen..."
4. "...Vorgesetzten und Mitarbeitern waren einwandfrei."
Ich bin mit meinen Kollegen immer freundlich und relativ selbstlos (z.B. wenn es um Urlaub und freie Tage ging!) umgegangen. Daher war mein Verhalten "stets" einwandfrei!
5. Kein Wort des Bedauerns!
Mein letzter direkter Vorgesetzter, Herr B., äußerte in meiner Gegenwart sein Bedauern über meine Kündigung und fragte, ob ich es wirklich ernst meinte. Dieses Bedauern dürfen Sie auch gerne im Zeugnis festhalten.
Bitte senden Sie mir ein überarbeitetes Zeugnis zu.
Mit Arbeitszeugnissen gehe ich heute übrigens mittlerweile selber relativ lax um. Wenn einer meiner Mitarbeiter irgendetwas in seinem Zeugnis speziell formuliert haben möchte, setzte ich das auch ohne Wenn und Aber um.
Seit ich vom Arbeitsgericht schon mehrmals dazu verurteilt wurde, unehrlichen Mitarbeitern neben einer prächtigen Abfindung auch noch ein gutes, wohlwollendes Zeugsnis auszustellen, weiß ich, dass sie das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden.