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Fälschlicherweise Beschuldigte

Karsten hatte folgende Frage:
gehen wir mal von der hypothetischen situation aus, dass jemand -zu unrecht- des (laden-)diebstahls beschuldigt wird.
derjenige hat in dem moment tatsächlich nichts gestohlen.

ist ne doofe situation, kommt aber sicherlich hin und wieder mal vor. kann man nix machen.

derjenige, der ihn -zu unrecht- beschuldigt kann natürlich so oder so die polizei herbei rufen, ist ja sein gutes recht - ob die anschuldigungen nun stimmen oder nicht.

meine frage nun:
ab welchem moment kann sich der -zu unrecht- beschuldigte auf notwehr berufen?
wenn er mit gewalt und gegen seinen willen fest gehalten wird (zum beispiel um ihn im laden-bereich zu halten bis die polizei eintrifft) und er demjenigen dann die nase bzw. ein paar rippen bricht um sich zu befreien.
das ist okay bzw. reine notwehr, oder?
Der Fall klingt irgendwie schon so sehr konstruiert, als wäre es eine Lehrbuch-Einstiegsaufgabe für die Jura-Erstsemester-Studenten. ;-)

Eine konkrete und vor allem verbindlich korrekte Antwort darauf kann ich nicht geben – ich bin kein Anwalt. (Udooooooo?) Aber ich kann berichten, wie ich diese Situation hier behandeln würde:

Wir haben auch schon Kunden versehentlich angesprochen. Allerdings sind das Situationen, in denen wir entweder nicht sicher sind und ganz vorsichtig fragen – oder in denen sich Kunden missverständlich verhalten haben und das oft auch hinterher einsehen. (Ein Fall, der noch gar nicht so lange her ist: Ein Mann hatte eine Wurstpackung (von Penny) dabei, stopfte sie aber in einer geschützten Ecke hier im Laden umständlich und ohne hinzusehen, aber sich dabei nervös umsehend, in seine Jackentasche. Das ging schief und dafür bitte ich dann auch um Entschuldigung.

Wenn wir jemanden festhalten, dann nur, weil er definitiv gestohlen hat. Dann ist das aber auch unser gutes Recht und wenn dann der Täter handgreiflich wird, ist das knallhart Körperverletzung und keine Notwehr mehr.

Um nochmal zur eigentlichen Frage zurückzukommen: Wenn ihr zu Unrecht festgehalten werdet, lasst es über euch ergehen, wartet auf die Polizei und erstattet ggf. Gegenanzeige. Keine Ahnung, ob §164 StGB (Falsche Verdächtigung) da greift – aber versuchen könnte man es. Und falls nicht, springt vielleicht zumindest irgendeine Entschuldigung in Form irgendwelcher materieller oder monetärer Dinge dabei heraus.

Fragen zum Lieferservice

Ein Blogleser hat mir geschrieben:
Wir haben gerade unseren Laden renoviert, im großen Stil umgebaut und wollen einen Lieferdienst anbieten. Bisher läuft das eher laienhaft (Ware zusammenstellen, durch die Kasse ziehen, Wechselgeld mitnehmen, Ware ausliefern und dann das Geld wieder zur Kasse geben).

Du lieferst ja schon ein wenig länger Waren aus. Vielleicht kannst Du mir grob umreißen, wie das bei dir gehandhabt wird.
Habt ihr da eine eigene Handkasse für? Wie haltet ihr das mit der Annahme von Bestellungen? Was berechnet ihr für die Lieferung?
Einen Onlineshop haben wir nicht, also fällt das als Erfassungssystem schonmal weg.
Ich muss ja zugeben, dass es bei uns ähnlich "laienhaft" zugeht, aber das inzwischen mit viel Erfahrung und Routine. :-)

Um die Lieferungen kümmert sich hier nur ein Mitarbeiter. Hat er Urlaub, gibt es auch keine Lieferungen, allerdings werden seine Stammkunden rechtzeitig darüber informiert. Die Bestellungen werden ganz profan via Telefon aufgenommen. Entweder rufen die Kunden hier im Laden an oder direkt auf der eigens eingerichteten Handynummer. Er notiert alles und läuft dann mit einem Wagen durch den Laden, sucht alles zusammen, zieht die Artikel über die Kasse, nimmt dort das Wechselgeld (meistens auf den nächsten 10er- oder 50er-Schritt) mit und bringt die Ware weg. Dazu benutzt er meistens die Kombination Fahrrad und Anhänger.

Die interessanteste Frage dabei ist, wieviel wir dafür berechnen. Wir haben im Laufe der Jahre viel darüber nachgedacht und auch immer wieder vor Augen gehabt, dass Kunden, die viel bestellen, eigentlich nicht durch höhere Lieferkosten "bestraft" werden dürften. Aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen und es wird sich immer jemand benachteiligt fühlen und so haben wir ganz pragmatisch "Aufschlag nach Aufwand" eingeführt. Jede Getränkekiste hat ihren Zuschlag und je nach Entfernung und Aufwand (ohne Aufzug in den vierten Stock…) kommen insgesamt Kosten ab 4 Euro (und meistens bis maximal 6 Euro) pro Lieferung für den Kunden dazu. Die genaue Höhe lässt sich leider pauschal nicht beantworten, da mein Bote das tatsächlich von Kunde zu Kunde individuell festlegt. Da der Lieferlohn aber (mit einem kleinen Umweg durch meine Buchhaltung) direkt sein Lohn ist, halten wir das aber für eine für alle Beteiligten faire Lösung.

Pfandfrage

Mehdi hatte folgende Frage:
Ich war heute im real-komma-strich und da war ein Herr dessen EW-Flasche von LgAtm nicht angenommen werden wollte. Das Problem war aber nun folgendes:
Er ging zur Info um sein Pfand zu kriegen, die Infodame scannt die Flasche, die eine EW-Flasche mit gültigem DPG-Logo war, ein und sagte, dass sie diese nicht verkaufen würde. Ich habe dann sofort die Initiative ergriffen und der Infodame freundlich gesagt, dass sie die EW-Flasche annehmen müsste. Man bedenke, der real-komma-strich ersteckt sich auf zwei Etagen. Der Mann ging und warf die Flasche in den Mülleimer.

Nun meine Frage, war das Verhalten der Dame in Ordnung?
Hätte ich dem Mann sagen können, dass er die Herren in Grün holen könnte? Oder Ordnungsamt?
Keine Ahnung, ob die Polizei oder das Ordungsamt sich (kurzfristig) um die Sache gekümmert hätte – vermutlich eher nicht. Leider fehlt die Info, aus welchem Material die Flasche bestand. War das eine PET-Flasche, auch von einer Marke, die bei real,- nicht verkauft wird, hätte sie angenommen werden müssen. Bei einer Glasflasche kann ich es nicht sagen, da ich nicht weiß, ob es Einweg-Glasflaschen dort überhaupt zu kaufen gibt. Wenn nicht, hätte die Flasche tatsächlich nicht angenommen werden müssen – unabhängig von der Größe des Marktes. Ob das Verhalten in Ordnung war, kann ich folglich via Ferndiagnose nicht mit Sicherheit sagen.

Mit etwas mehr Zeit und Motivation hätte sich der Mann zum Vorgesetzten der Mitarbeiterin durcharbeiten können. Oder man meidet derartige SB-Warenhäuser einfach zukünftig und kauft beim gelb-blauen Marktführer ein. Stieselige Mitarbeiterinnen gibt es zwar auch in inhabergeführten Märkten, aber dort interessiert es die Vorgesetzten normalerweise sehr, wenn sich ein Kunde dort nicht gut behandelt gefühlt hat.

Fleischfrage

Stephen hatte folgende Frage:
Hallo Björn,

kannst Du schätzen wieviel Kilo Fleisch und Wurst so ein Supermarkt wie der Deine am Tag verkauft? (Pi * Daumen / Fensterkreuz reicht völlig.)
Mühsam. Ich habe natürlich die exakten Umsatzzahlen aus den Abteilungen Fleisch und Wurst, aber die Masse nicht. Lässt sich auch gar nicht pauschal umrechnen, da viele Produkte ja unterschiedliche Kilopreise haben. Aus wievielen Packungen Discount-Wurst zum Preis von 1,15€ pro 200g-Packung oder eingeschweißte argentinische Steaks für knapp 40 Euro pro Kilogramm setzt sich die Summe zusammen? Ich weiß es nicht und kann daher tatsächlich nur anhand der angelieferten Mengen grob schätzen, wieviel hier rausgeht.

Nachdem ich gerade mal die durchschnittlich angelieferten Mengen überschlagen habe, tippe ich auf ca. 50kg reine Fleisch- und Wurstwaren, die hier täglich rausgehen. Das dürfte aber kein Maßstab für andere Supermärkte sein, denn gerade im Bereich Frischfleisch bieten wir hier nur abgepackte Ware an. Mit Märkten mit eigener Fleisch- und Wurstabteilung (mit Bedienung) kann ich daher bei weitem nicht mithalten!