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Zeugnis

Wenn man vom Arbeitsgericht verdonnert wird:
Herr xxx, geboren xxx, war vom xxx bis zum yyy als Kassierer und Verkäufer in meinem Unternehmen beschäftigt.

Er war dafür verantwortlich, dass die Kunden am Schluss ihres Einkaufs freundlich behandelt und verabschiedet wurden und dass der Check-Out ordnungsgemäß stattfand. Dazu gehörte auch, dass die Kassenzone und angrenzende Regale sauber gehalten und gepflegt werden.

Desweiteren war Herr xxx an den Liefertagen zeitweise auch mit der Verräumung der Ware beauftragt. Er arbeitet dabei stets sehr zügig, sauber und besonders gewissenhaft.

Herr xxx hatte sich sehr engagiert in sein neues Arbeitsgebiet und seinen neuen Kollegenkreis eingearbeitet und handelte schon nach sehr kurzer Zeit vollkommen selbstständig und verantwortungsbewusst. Er war stets sehr sorgsam im Umgang mit der Ware und den Geräten.

Seine freundliche Art sicherte ihm während seiner gesamten Beschäftigung stets ein sehr gutes Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Ich habe Herrn xxx als einen besonders ehrlichen, sehr zuverlässigen und stets pünktlichen Mitarbeiter kennengelernt, der auf Grund seiner besonders guten Auffassungsgabe alle ihm übertragenen Aufgaben stets sehr zügig, sehr gründlich und immer zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigte.
Herr xxx arbeitete stets mit äußerster Sorgfalt und allergrößter Genauigkeit und bewältigte auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle Aufgaben stets zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Kunden war stets sehr freundlich und besonders zuvorkommend.

Das Arbeitsverhältnis endete am xxx.
So viel Schmalz, dass es schon tropft und trieft, aber keine Bedauernsklausel. Wer da als potentieller neuer Arbeitgeber nicht misstrauisch wird, hat doch selber Schuld.