Björns Finanztipp: Falls ihr mal in argen Geldsorgen seid und euch ein paar zehntausend Euro auf dem Konto fehlen – beklaut doch einfach mal euren Arbeitgeber.
Da gibt es nämlich keine Strafe, die man z.B. bei einem Raubüberfall zu befürchten hätte, und vorbestraft ist man danach auch nicht, sondern bekommt als Belohnung auch noch ein paar Monatsgehälter Abfindung und ein "wohlwollendes Zeugnis" obendrauf.
Ein Mann hat hier im Markt persönlich eine Bewerbung für eine Aushilfstätigkeit abgegeben. Beim ersten Blick auf die Anschrift war für mich klar, dass er nicht geeignet ist. Gewisse Patzer, wie z.B. Rechtschreibfehler in Maßen, sind in so einem Fall durchaus mal zu vernachlässigen. Auch, dass als Firmenbezeichnung schon "E" statt SPAR dort steht. Aber von jemandem, der in einer der direkten Seitenstraßen wohnt und die Bewerbung auch noch persönlich vorbeibringt, kann man doch wohl verlangen, die Straße, in der er die Bewerbung abgibt, richtig anzugeben? (Nicht "richtig schreiben". Es war eine völlig verkehrte Anschrift dort aufgeführt.)