...ist nächste Woche unser Außendienstmitarbeiter bei Ihnen in der Nähe und ich würde gerne einen Termin vereinbaren, damit er Ihnen auch einmal unser interessantes Angebot vorstellen kann.
Ich bedankte mich, lehnte jedoch ab. Hier ist schon jeder Millimeter genutzt und "fertig verpackte Präsente" sind nicht so bedeutend, dass ich dafür irgendetwas anderes aus dem Sortiment verbannen würde.
Oh, warum nicht, wenn ich fragen darf?
Kein Platz.
Da empfehle ich Ihnen das Gespräch mit unserem Mitarbeiter. Der hat schon so viele Märkte gesehen und findet eigentlich immer eine passende Fläche...
Das erzählt erstaunlicherweise
jeder. "Wir finden schon einen Platz." heißt es und dann soll ich irgendeinen Ausfsteller und ein kleines ("ganz schmal, sehen Sie!") Regal am besten mitten in den Gang unmittelbar vor die Kasse stellen. Voll ist voll. Punkt.
Aus einem
B2B-Katalog eines Käseherstellers:
Das Management unterschreibt die Philosophie, dass alles, was man automatisieren kann, auch automatisiert werden sollte. Aus diesem Grund werden alleine schon im Produktionsprozess neun Roboter eingesetzt.
Ist nur so ein Gefühl, aber ich glaube, im
B2C-Bereich würde man diese Formulierung und den Hinweis auf die Roboter eher vermeiden.
Eine Rechnung habe ich (nachweisbar) bezahlt. Die Bankverbindung und auch die angegebene Rechnungsnummer stimmten definitiv. Trotzdem habe ich nun eine Mahnung bekommen, in der auch gleich sehr direkt damit gedroht wird, die Angelegenheit an ein Inkassobüro zu übergeben.
Muss ich die Angelegenheit aufklären? Irgendwie habe ich keine Lust, mir nach dem Tonfall auch noch Mühe zu machen. Sollen die doch selber ihre Kontoauszüge überprüfen.
Ich habe gerade eine E-Mail an unseren Lieferanten geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verweise auf meinen Blogeintrag:
http://www.shopblogger.de/blog/archives/9961-Die-Kaffee-Verarschung.html
und in diesem Zusammenhang auf diesen Bericht:
http://www.mygadgetblog.de/index.php/verbraucherzentrale-warnt-vo-filterkaffee-mit-zuckerzusatz/
"Die Wettbewerbszentrale Hamburg hat gegen diese irreführende Kennzeichnung der Kaffeeröstereikette geklagt und in der ersten Instanz Recht bekommen. Allerdings hat Tchibo gegen das Urteil Berufung eingelegt."
Ich möchte hiermit anregen, dass diese Produkte auslistet werden.
Das ist Verbraucherverarschung in Reinform!
Bin mal auf die Reaktion gespannt...