Was dürfen die Aushilfen?
Blogleser Jan, der selber als Aushilfe in einem "E"-Markt arbeitet, möchte wissen:
Ich benutze bei mir hier den Begriff "Aushilfe" für alle sogenannten "geringfügig Beschäftigten" (400€-Basis). Ware packen, Leergut annehmen (hin und wieder), Kassieren – das können hier die meisten.
Was kaputt (Totalschaden) ist, kommt direkt in den Müll. Bei allen anderen Dingen entscheide ich (oder einer meiner Stellvertreter) vorher zwischen den Möglichkeiten. Je nach dem, worum es sich handelt, behalte ich beschädigte Ware für mich selber, stelle sie im Aufenthaltsraum der Allgemeinheit zur Verfügung oder verschenke sie individuell.
Die Pauschalregelung "beschädigte Ware darf der Mitarbeiter behalten" habe ich noch nirgends gesehen, denn Gelegenheit macht bekanntlich Diese und es ist in anderen Unternehmen schon oft genug vorgekommen, dass das geplante Mittagessen plötzlich "kaputt" war...
Was dürfen deine Aushilfen? Bei uns darf ich mittlerweile ziemlich viel:Das kann man pauschal natürlich nur schwer beantworten. Wie definiert man "Aushilfe"? Jeden, der auf 400€-Basis eingestellt wurde oder die Mitarbeiter, die Packen und "HiWi-Jobs" machen?
Ich benutze bei mir hier den Begriff "Aushilfe" für alle sogenannten "geringfügig Beschäftigten" (400€-Basis). Ware packen, Leergut annehmen (hin und wieder), Kassieren – das können hier die meisten.
Kassieren (obwohl unter 18), Bestellen, neue Ware aus dem Ordersatz ins Programm aufnehmen und mit dem Elvis WWS arbeiten. Welche Kompetenzen räumst du deinen Aushilfen ein?Der Bereich Tiefkühlkost wird bei mir derzeit von einer Teilzeit-Mitarbeiterin und einer Aushilfe geleitet. Die Entscheidung, neue Artikel aufzunehmen (oder auch sehr schlecht laufende auszulisten), dürfen sie selber treffen. Ich möchte darüber zwar immer informiert werden, aber normalerweise nicke ich solche Veränderungen einfach ab. Neben der Sortimentsgestaltung sind beide Mitarbeiterinnen auch für das Verräumen der Ware und Disposition verantwortlich.
Gibt's bei dir die Regel: Was kaputt oder abgelaufen ist und wenig wert ist darf behalten werden?Ganz klar: Nein.
Was kaputt (Totalschaden) ist, kommt direkt in den Müll. Bei allen anderen Dingen entscheide ich (oder einer meiner Stellvertreter) vorher zwischen den Möglichkeiten. Je nach dem, worum es sich handelt, behalte ich beschädigte Ware für mich selber, stelle sie im Aufenthaltsraum der Allgemeinheit zur Verfügung oder verschenke sie individuell.
Die Pauschalregelung "beschädigte Ware darf der Mitarbeiter behalten" habe ich noch nirgends gesehen, denn Gelegenheit macht bekanntlich Diese und es ist in anderen Unternehmen schon oft genug vorgekommen, dass das geplante Mittagessen plötzlich "kaputt" war...
Und erlaubst du den kleinen Schwatz bei der Arbeit? Beispielsweise wenn insgesamt 3 Leute an 2 gegenüberliegenden Abteilungen arbeiten und sich dabei durchgehend unterhalten?Warum nicht? Wenn die Arbeit dabei dennoch erledigt und kein Kunde durch laute Gespräche gestört wird, spricht doch nichts dagegen.