Ich hätte niemals gedacht, dass ich überhaupt jemals gegen eine Mitarbeiterin
vor dem Arbeitsgericht stehen würde. Ich halte mich für relativ umgänglich und unkompliziert und versuche eigentlich immer, bei Problemen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Eine der Inventurhelferinnen aus 2006 (Hartz IV) bewarb sich einige Wochen später bei uns als Aushilfe. Obwohl ich anfangs wegen ihrer dominant-ruppigen Art, die auch von vielen Kollegen nach dem ersten Zusammentreffen spontan bemängelt wurde, skeptisch war, stellte ich sie auf 165-Euro-Basis (max. zulässiger Zuverdienst bei Arbeitslosen) als Packerin ein. Sie machte den Job vernünftig und offenbar mit offenen Augen: Sie wies mich auf Dinge hin, die möglicherweise schief laufen könnten. Unabhängig von den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kam sie teilweise auf über 30 Stunden pro Woche. Die massiven Überstunden wurden natürlich bezahlt, aber doch immerhin freiwillig und scheinbar notwendig abgeleistet. So gesehen eine perfekte Mitarbeiterin.
Einziger Wermutstropfen: Sie war immer knapp bei Kasse und ließ sich von mir den Lohn für ihre geleisteten Arbeitsstunden mitunter täglich auszahlen, da sie Probleme mit dem Amt hätte und dort ihre Akte falsch bearbeitet worden wäre. Das war zwar ein mächtiger Verwaltungsaufwand durch die vielen Quittungen, aber zähneknirschend habe ich sogar das getan. Nicht zuletzt deswegen, um zu zeigen, dass es in diesem Unternehmen sehr menschlich zugeht.
Im Laufe der Wochen bemühte sie diese Mitarbeiterin darum, immer mehr Aufgaben zu bekommen und wollte viele Sachen sogar vollständig alleinverantwortlich leiten, unter anderem die Wareneingangskontrolle bei den Hauptlieferungen. Ich war mir nicht sicher, ob ich dieses Verhalten nur als Zeichen extremen Arbeitseifers deuten sollte oder ob mehr dahintersteckte und beobachtete diese Entwicklung misstrauisch.
Mitte des Jahres erhöhte ich ihre wöchentliche Stundenzahl probehalber (mit schriftlich vereinbarter Probezeit!) auf 35 Stunden, da sie sich von dem Moment an alleinverantwortlich um die gesamte Abteilung Molkereiprodukte kümmern sollte. Das klappte leider nicht so, wie es sollte und darum entzog ich ihr die Verantwortung nach wenigen Wochen wieder und beschäftigte sie wie zuvor als Packerin im Laden. Diese Änderung geschah dummer- und naiverweise nur mündlich, wenn auch vor Zeugen. Sie bestätigte die Änderung mündlich und versicherte mir, sich wieder beim Arbeitsamt zu melden. Ich zahlte ihr von dem Moment an nur wieder den Lohn für 6 wöchentliche Arbeitsstunden aus.
Die Konsequenz war, dass ich ab sofort nur noch Krankmeldungen hereingereicht bekam, dann früher genehmigter und ungenehmigter Urlaub folgte und dass nach einigen Wochen ein Schreiben der Gewerkschaft einging, in dem ich aufgefordert wurde, die ausstehenden Gehaltszahlungen zu begleichen. Rechtlich war daran nichts auszusetzen, wenn man bedenkt, dass diese Änderungs-Kündigung tatsächlich schriftlich hätte erfolgen müssen und darum diese Kollegin offiziell noch in Vollzeit beschäftigt, wenn auch krankgeschrieben war. Groteskerweise wurde in dem Schreiben der Gewerkschaft als Forderung das Bruttogehalt aufgeführt. Die hofften wohl darauf, dass irgendein Dummer blind und eingeschüchtert bezahlt...
Ich zahlte das (richtig berechnete) Geld aus - und bekam dennoch zwei Tage später eine Ladung zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen. Um was es genau ging, erfuhr ich vergangenen Freitag:
Kleiner Fauxpas meinerseits: Unabhängig vom Arbeitsvertrag beschäftigte ich die Mitarbeiterin im Grunde von Anfang an in einem Umfang, der über die 400€-Grenze hinausging und damit sozialabgabenpflichtig war. Dadurch ergab sich letztendlich, dass der Urlaubsanspruch für den gesamten Zeitraum der Beschäftigung auf Vollzeit zu berechnen war.
Wir einigten uns unmittelbar vor der Verhandlung auf eine bestimmte Summe und dass das Arbeitsverhältnis damit offiziell beendet ist, so dass die Richterin nur noch die besprochenen Dinge zu Protokoll nehmen musste...
Ich verbuche dies unter "
Wieder was gelernt!" und möchte nun nicht mehr darüber nachdenken.
Nächstes Mal
alles schriftlich.