Das "Zeitungsabo" meiner Auszubildenden hat sich noch nicht erledigt. Inzwischen kam mit der Post eine Mahnung von einer Anwaltskanzlei.
Abgesehen davon, daß der "Neue Verlagsgesellschaft mbH" weder ein unterschriebener Vertrag vorliegt, noch daß sie sich an ein ordentliches Mahnverfahren halten, finde ich den Text auf dem Schreiben sehr seltsam.
Der Brief vom Anwalt endet nämlich mit den Worten:
Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um Ihr Abo haben, stehen Ihnen die Service-Mitarbeiter unserer Mandantschaft gerne telefonisch zur Verfügung. Diese sind unter der Telefonnummer 01805 / 03xxxx* (* 12 Cent/min aus dem dt. Festnetz) zu erreichen.
Dadurch wird das Pamphlet nicht besonders glaubwürdig.
Sorry, Herr Berger-Delhey - Angst, Einschüchterung und Ungewißheit funktioniert hier nicht.
Das war gerade die zweite Krankeldung innerhalb einer halben Stunde. Mit der halben Mannschaft am Montag Morgen wird's hier wirklich eng. Da muß ich wohl noch irgendjemanden aus dem Bett klingeln. Bleibt nur die Frage: Wen?
Der Versuch, eine Bewerberin telefonisch zu erreichen, scheiterte kläglich, da die junge Dame unter der angegebenen Rufnummer nicht bekannt ist.
Weil die Bewerbung hier schon vor zwei Monaten einging, erkundigte ich mich noch am Telefon, ob die Nummer in den letzten Wochen eventuell gerade neu übernommen wurde. Das war allerdings nicht der Fall. Die Frau am Telefon wohnt dort seit neun Jahren und kennt Virginia auch gar nicht.
Was soll man nun davon halten, wenn jemand seine eigene Telefonnummer auf einer Bewerbung falsch schreibt? Ich könnte mir natürlich die Mühe machen und ihr per Post eine Einladung zu einem Gespräch zukommen lassen - allerdings könnte ich mir vorstellen, daß jemand, der solche Zahlendreher verursacht und zusätzlich noch eine fünf in Mathematik im Zeugnis stehen hat, nicht unbedingt für einen Kassenjob prädestiniert ist.
Schade eigentlich. Das Foto sah vielversprechend aus.
Einer meiner Kassiererinnen fehlen ziemlich genau 100 Euro in der Kasse. Weiß der Geier, wie das passiert sein kann. Sie hat weder große Scheine angenommen, noch haben wir uns heute früh beim Rollengeld vertan.
Die Schule einer Praktikantin hat mir ein paar Unterlagen geschickt.
Darin heißt es u.a.:
Anliegend erhalten Sie ein Merkblatt, das die Auszüge aus den Richtlinien zur Durchführung von Betriebspraktika vom 30.08.78 enthält. Wir bitten Sie, davon Kenntnis nehmen zu wollen.
"Wir bitten Sie, davon Kenntnis nehmen zu wollen."
Grottiges Beamtendeutsch. Was machen die, wenn ich der Bitte wörtlich nachkomme?
Eines lasse ich mir nicht nachsagen: Nichts für den Nachwuchs zu tun - zumindest in betrieblicher Hinsicht. Inzwischen habe ich hier nämlich sage und schreibe vier Auszubildende. Einer zählt zwar eigentlich nur "halb", da er von einer "Angestellten-Akademie" kommt und bei mir die betriebliche Praxis erhält - aber er ist trotzdem Auszubildender.
gerne würde ich in Ihrem Betrieb den Beruf "Einzelhandelskauffrau" erlernen.
Bei Ihnen bin ich genau richtig aufgehoben, wenn sie eine Person suchen, die gut im Team arbeitet, zuverlässig, freundlich und hilfsbereit ist. Bei meinem Praktikum im Januar diesen Jahres ist mir bewusst geworden, dass der Umgang mit Kunden mir unheimlichen Spaß macht und mir bei meiner Berufswahl sehr wichtig ist.
Ich bin mir sicher, dass ich genau die richtigen Voraussetzungen und die nötige Motivation mitbringe um bei Ihnen eine gute Ausbildung zu genießen.
Ich bin mir jedenfalls ganz sicher, daß mich diese aus dem Lehrbuch abgeschriebenen pseudo-originellen Anschreiben völlig kalt lassen.
Die Dinger sind einfach nur eine schlechte Aneinanderreihung von bekannten Floskeln.