Bei einer Eigentümergemeinschaft, die über eine Hausverwaltung koordiniert wird, ist alles akkurat geregelt. So war meine angedachte PV-Anlage auf dem Dach keine Rede wert, da sie nicht auf der Tagesordnung stand, da mir die Idee dazu erst nach dem Versenden der Einladungen zur Eigentümerversammlung gekommen war.
Also wird das Projekt als Tagesordnungspunkt in der Eigentümerversammlung 2023 auf den Tisch kommen. Schade, aber manchmal ist es wohl leider so.
Heute Nachmittag findet unsere diesjährige Eigentümerversammlung unseres Gebäudes hier statt. Ein besonders spannender Punkt wird die Frage sein, ob ich hier eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren darf. Damit ist "mein" Flachdach gemeint, also tatsächlich nur die Fläche über dem Markt. Als Teil der Gebäudehülle gehört das Dach zum Gemeinschaftseigentum, andererseits hat niemand damit oder da drauf etwas zu schaffen.
Die Anlage würde ich inklusive aller Nebenkosten (Statik, Blendgutachten etc.) alleine finanzieren und somit wären alle andere Eigentümer auch monetär aus der Sache raus. Lohnen würde sich das bestimmt, immerhin reden wir hier von weit über 400 Quadratmetern nutzbarer Fläche, was bei schönstem Sonnenschein gemäß diverser Faustregeln zu wenigstens 70 kW Leistung führen würde. In der Praxis kommt da wohl ein deutlich kleinerer Wert heraus, aber da wir hier im Markt tagsüber "nur" eine Dauerleistung von ca. 25 kW benötigen, würde die Anlage auf jeden Fall einen großen Teil der benötigten Leistung abdecken.
Aber ich habe davon zugegebenermaßen keine Ahnung und werde mir die Mühe, solche Details zu klären, erst dann machen, wenn ich generell das Okay zum Bau einer PV-Anlage habe. Nutzbare Fläche, Ausbeute, Eigenverbrauch, Speicherung, Einspeisung, irgendwas mit Bahnhof umsteigen.
Am Morgen wurde ich im Lager mit einem gruseligen Geflacker begrüßt. Kein typisches Flackern einer defekten Leuchtstoffröhre, sondern eher ein unregelmäßiges Flimmern, das problemlos im Gulag als Foltermethode für die besonders harten Fälle hätte verwendet werden können.
Diese Leuchte ist eine der letzten mit klassischen Leuchtstoffröhren und so versuchte ich es zunächst mit der einfachsten Behandlung: Austausch des Starters. Ab daraus wurde nichts, denn hier werkelt ein EVG (Elektronisches Vorschaltgerät) und die haben keinen Starter. Da die beiden Röhren sich als heile erwiesen, konnte also es sich also nur um ein DVG (Defektes Vorschaltgerät) handeln. Dumm gelaufen.
Da die gesamte Beleuchtung im Lager ohnehin noch auf einheitliche LED-Leuchten umgerüstet werden soll, arbeitet nun da oben an der Decke anstelle der defekten Leuchte eine andere Halterung mit EVG, die hier noch im Keller stand. Flickiflickiflicki …
Mit ein paar 3D-Papierfiguren und herbstlichen wie zur Halloweenzeit passenden Girlanden haben wir heute Morgen den Laden etwas dekoriert.
So wirkt der Laden zumindest nicht mehr ganz so kahl. Irgendwie waren wir während der Corona-Zeit ziemlich von solchen Dingen abgekommen. Man war einfach immer viel zu sehr mit anderen Dingen beschäftigt …
Unsere Außenwerbeanlage wird eigentlich über einen Dämmerungsschalter gesteuert. Wenn es dunkel wird, geht sie an und am Morgen wieder aus. Ganz einfach. Aber aktuell darf das so ja nicht geschaltet sein. In der EnSikuMaV heißt es:
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ausgenommen sind der Betrieb von Werbeanlagen während der Öffnungszeiten, die als Hinweise auf Gewerbe oder Beruf am selben Ort dienen […]
Das nur ist mit dem Dämmerungsschalter nicht hinzubekommen.
Um den §11 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Das Ding heißt wirklich so!) kurzfristig umsetzen zu können, haben wir bei uns im Technikraum mal etwas gebastelt. Die Zuleitung zu der Werbeanlage hängt nun nicht mehr in der Verteilerdose vom Dämmerungsschalter, sondern mittels eines angeklemmten Schuko-Steckers an einer ganz profanen mechanischen Zeitschaltuhr, die unten im Keller in der Steckdose steckt. Damit ist die Außenwerbung täglich von 16-22 Uhr aktiv und ansonsten dunkel.
Unsere Hofbeleuchtung besteht seit etwa drei Jahren aus drei recht kräftigen LED-Leuchten. Der Vorteil dieser Lampen ist, dass sie sehr hell sind. Denn nach diesem Vorfall im Frühjahr 2019 wollte ich weiteren potentiellen Einbrechern das Leben schwerer machen. Der Nachteil ist, dass sie sehr hell sind. Zumindest sehen einige Nachbarn das so, die mich schon mehrfach darauf angesprochen haben.
Dimmbar sind sie leider nicht und so hatte ich schon seit einiger Zeit vor, die Röhren einfach mit lichtundurchlässigem Klebeband teilweise abzukleben. Entweder habe ich nicht mehr daran gedacht oder es war zu nass oder es waren wichtigere Dinge zu tun – irgendeine Ausrede gab es immer.
Bis heute. Da haben wir uns vorhin einfach mal eine Rolle Gewebeklebeband geschnappt und die zwei Röhren an der parallel zur Häuserzeile stehenden Wand zur Hälfte zugeklebt. Ob es hilft, werden wir heute Abend sehen …