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Der Umgang mit fremdem Eigentum

Das Zelt hier auf dem Hof steht noch bis zum ersten Mai hier herum. Okay, rege ich mich nicht drüber auf. Was mich aber aufregt ist etwas, das uns heute Morgen auffiel: Da haben die Helden tatsächlich Löcher in unseren Asphalt hier gebohrt und jedes Bein mit einer oder zwei Schrauben befestigt. Ungefragt natürlich.

Bei meinem Kontakt beim Vorstand habe ich mich schon beschwert. Antwort: "Wir werden die Kosten erstatten, wenn das Zelt wieder abgebaut ist. Dies war wohl notwendig, da die Beine immer gewackelt haben. Sagen Sie uns einfach, was das Ausbessern des Lochs kostet und wir bezahlen den Schaden." Sicher bezahlen die den Schaden. Soll ich da einen Handwerker rufen und denn beten, dass die mir den Betrag erstatten?

Was geht in solchen Leuten vor???


Zelt auf dem Hof

Zwei mal Drei macht Vier, widdewiddewitt und Drei macht Neune
Ich mach mir die Welt, widdewiddewie sie mir gefällt
Hey Pippi Langstrumpf, tralla-hi, tralla-he, tralla-hopsasa
Hey Pippi Langstrumpf, die macht, was ihr gefällt
Das Motto von Pippi Langstrumpf scheinen auch meine unmittelbaren Nachbarn für sich übernommen zu haben, denn heute Morgen schickte mir ein Kollege dieses Foto:



Was? Soll? Das? :-O

Dazu gibt es eine kleine Vorgeschichte. Die Moschee-Leute vertreten ja die Ansicht, dass der Hof nicht meiner ist, sondern "irgendwie allen" gehört, weshalb sie mich ja auch schon bei der Hausverwaltung anschwärzen wollten. An eben diese Hausverwaltung hatte ich auch bei der Frage nach dem Zelt verwiesen. Natürlich mit dem Wissen, dass die Hausverwaltung die Erlaubnis gar nicht erteilen kann, da die Fläche ja mir gehört.

Nun ergab sich eben folgender Dialog mit einem vom Moschee-Vorstand:

Moin. Wer hat denn die Erlaubnis zum Aufbau des Zeltes gegeben? Ich weiß von nichts. Gruß, B.Harste / Edeka

Die Antwort ist der Hit:

Wir hatten am 30.03.2022 die HV angeschrieben von unserem Vorhaben. Da von dort aus nichts mehr kam, sind wir davon ausgegangen, dass das in Ordnung ist. Die anderen haben gesagt, dass Sie wohl grundsätzlich nichts dagegen hatten oder?

Sie haben von mir jetzt Zeit bis morgen früh bekommen, es wieder abzubauen.

Also merke: Bekommt man kein ausdrückliches Nein, ist das für manche Leute offenbar grundsätzlich ein Ja. Tralla-hi, tralla-he, tralla-hopsasa.

Coole Musik!

Ein paar Kinder, Jungs im Alter von etwa 10 Jahren, die zur Moschee gehörten, spielten hier auf dem Hof. Ich fuhr mit meinem Auto an die Rampe und wollte ein paar Dinge einladen, als im Radio "It's my life" von Dr. Alban lief. Einer meiner Favoriten, wenn es um die Frühen 90er geht und so drehte ich die Anlage im Auto etwas lauter und ließ die Fahrertür offen stehen. Wenn andere Leute die Welt mit allen möglichen und unmöglichen Lärmbelästigungen beschallen müssen, dann möchte ich das auch mal zwei Minuten lang dürfen.

Die Kids hielten inne und lauschten, ein paar tanzten vor dem Auto herum. "Das ist ja coole Musik!", konstatierten sie nach einer Weile fast im Einklang.

Jau, willkommen in den 90ern. :-)

Die Baustelle wird wohl länger bleiben …

Ein Kollege mutmaßte gestern, dass die frisch eingerichtete Baustelle auf der Gastfeldstraße wohl "ein paar Wochen" dauern wird. Wenn es mal nur ein paar Wochen wären. Laut Verkehrsmanagementzentrale Bremen ist dieses Projekt nach dem aktuellen Stand bis zum 31. Dezember 2022 geplant. Erfahrungsgemäß und wenn man die aktuellen Liefersituationen bei Baumaterial bedenkt wird, es wohl noch wesentlich länger dauern. Eine Baustelle auf meinem Radweg zur Firma wurde im August letzten Jahres begonnen und sollte Mitte Januar erledigt sein; aktuell ist die Maßnahme bis Ende April terminiert.

Einziger Lichtblick bei unserer Baustelle hier vor dem Haus: Die fängt bei uns an und verläuft dann in Richtung stadtauswärts. Wir werden also nicht, zumindest nach dem derzeitigen Stand der Dinge, irgendwann mittendrin stecken und massive Schwierigkeiten mit der Anlieferung bekommen. So wie wir es 2009 erlebt haben, dass wir die Rollcontainer teilweise von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße hundert Meter weit hier zum Laden ziehen mussten, wird es also wohl nicht kommen.

Bildquelle: https://vmz.bremen.de/verkehrslage/aktuell

Der Fotobeweis

Ende Februar bekam ich Post vom Ordnungsamt. In dem Brief steckte ein sogenannter Zeugenfragebogen, darunter stand auch, warum ich dieses Schreiben bekommen habe: "Der Führer des Kfz / dem Beauftragten des Halters des Kfz […] wird vorgeworfen, am 23.02.2022 um 16:09 Uhr in Bremen, Kantstraße 87 folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben: Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. Beweismittel: Foto, Ventilstellung"

Stellen wir fest: Nein, das stimmt so nicht. Bekanntlich stelle ich den Hänger öfter mal auf dem Parkstreifen gegenüber unserer Einfahrt ab. Das ist prinzipiell ja auch nicht verboten, im Schreiben steht es ja auch direkt drin: "länger als zwei Wochen" heißt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen stehen darf. Länger steht er dort auch nie, vor allem nicht nach der erfolgten Containerleerung. Dann rolle ich den Hänger nämlich normalerweise immer wieder direkt runter zu uns auf den Hof.

Am 1. März sollte unser Container wieder geleert werden und daher hatte ich den Hänger in der Woche vorher schon aus der Halle geholt. Dort stand er nämlich seit Mitte Januar bis zu unserem Schornsteinfeger-Termin am 22. Februar. Da der Platz gegenüber unserer Einfahrt auf dem Parkstreifen gerade frei war, stellte ich den Hänger dort hin. Wenn also jemand am 23. Februar festgestellt haben will, dass der Anhänger dort seit "länger als zwei Wochen steht", stimmt bei dem Anzeigenerstatter wohl irgendetwas nicht. Er stand zu dem Zeitpunkt nämlich gerade mal etwa 26 Stunden dort herum und langweilte sich.

Ich notierte auf der Rückseite des Schreibens ohne weitere Erklärungen, dass ich den Anhänger am 22. Februar dort abgestellt hatte und warf den Fragebogen in den Briefkasten.

Gute zwei Wochen später bekam ich quasi das gleiche Schreiben wieder zugestellt, diesmal mit der Überschrift "Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit(en)". Diesmal lag ein etwas längerer Fragebogen dabei, den ich wahrheitsgemäß ausfüllte: "Der Anhänger wurde von mir am 22.2.22 dort abgestellt, nachdem er seit Mitte Januar bei mir in der Halle stand. Er KANN am 23.2. nicht "länger als 2 Wochen" dort gestanden haben."

Ich meine, wie wollen die denn "beweisen", dass der Hänger dort "länger als zwei Wochen" gestanden haben soll, wenn er es definitiv nicht tat? Was kommt als nächstes? Methoden wie in einem Hexenprozess? Wenn sie untergeht war sie eine Hexe und wenn sie nicht untergeht, muss sie erst recht eine Hexe sein? Man muss doch irgendwie aus der Nummer rauskommen können, sonst wäre das Konzept mit dem Fragebogen ja auch recht überflüssig …

Mal gucken, was da jetzt kommt. Entweder ignorieren die meine Ausführungen gänzlich und schicken mir als nächstes einen Bußgeldbescheid oder die gucken sich ihr Beweismittel "Foto, Ventilstellung" noch einmal genauer an. Da müssten sie schon ziemlich merkbefreit sein, denn natürlich stand der Hänger "etwa" an der selben Stelle, aber bestimmt nicht auf den halben Meter genau. Und dass dann auch noch die Ventilstellung der Räder tatsächlich an der selben Position wie im Januar sein soll, wäre schon sehr seltsam.

Baustelle vor der Tür

Heute Morgen wurde diese Baustelle hier auf der Straße eingerichtet. Ich dachte, das könnte die Fortsetzung dieses Projekts auf unserer Straßenseite und in zwei Tagen wieder erledigt sein.

Aber damit lag ich leider falsch.

Diesmal werden wohl Gas- und/oder Wasserleitungen neu verlegt (schon kaputt seit dem großen Neubau?!) und die Arbeiten werden wohl auch ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Das ist vor allem deshalb für uns lästig, da für die Arbeiten die Straße einseitig gesperrt wurde und die LKWs unserer Lieferanten da irgendwie rein und schließlich auch stehen und abladen müssen.

Das wird noch spannend … :-(