Sven hatte eine Frage zu Einkaufswagen:
"[…] Jetzt ist mir heute zufällig am Eingang neben den Wagen ein Schild aufgefallen auf dem Hingewiesen wird, das die Wagen bei Verlassen des Ladens einen Alarm auslösen und angeblich auch die Räder blockieren. Gibt es sowas wirklich oder ist das einfach nur Angst mache?"
Nein, das System gibt es wirklich.
Im Parkplatzpflaster oder Fußboden des Gebäudes sind
Induktionsschleifen so eingelassen, dass sie den Bereich, der mit den Einkaufswagen nicht verlassen werden darf, einrahmen. In den Rädern der Wagen sind Empfänger angebracht, welche die Räder blockieren, sobald der Einkaufswagen nun diese durch die Schleifen markierte Grenze überschreitet. Optional wird parallel dazu ein Alarm im Geschäft ausgelöst.
Vor einer Weile hatte mich Fabian angeschrieben:
Hi Björn,
ich würde mir gerne eine Kühltasche kaufen um beim Transport von Tiefkühlpizza die Kühlkette nicht zu unterbrechen.
Jetzt stellt sich die Frage wie groß die Tasche sein muss.
Hab bei Google nur die Maße von Pizzaservice- Schachteln gefunden, und den Hinweis dass es keinen Standard gibt.
Und bevor ich jetzt mit dem Meterstab zum nächsten Supermarkt laufe dachte ich, du weißt das sicher am besten! Wie groß ist eine Tiefkühlpizzaschachtel? Sind die Schachteln aller Hersteller gleich groß?
Falls es noch jemanden außer Fabian interessiert: Die meisten Kartons von Tiefkühlpizza haben eine Kantenlänge von 26 Zentimetern – zumindest betrifft das die, die ich hier im Laden messen konnte. (Wagner, Dr. Oetker, Edeka-Eigenmarke) Nur die von Costa sind knapp 28cm groß. Ob es da illegale Größenabsprachen gibt und ob ein Softwareupdate die Kartons kompatibel mit herkömmlichen Kühltaschen macht, kann ich übrigens nicht sagen.
Angefangene Fortsetzung gelöscht
Ich wollte gerade was zur Tiefkühlkette schreiben. Der Text wurde aber länger und länger und passte irgendwie gar nicht mehr zur Pizzakartonfrage. Das gibt es später in einem eigenen Beitrag.
André hat mir vor einer Weile geschrieben
Hallo Björn,
als seit Jahren stiller Mitleser kam mir mit einem Deiner letzten Einträge eine Frage in den Sinn. Und zwar geht es um den Post "Falsche Mütze", bei dem sich ein Beck's Kronkorken auf eine Haake Beck Flasche verirrt hat.
Jetzt mal angenommen, das wäre ein Gewinnspiel einer Firma: "Finde den falschen Kronkorken und gewinne 1 Million Euro in Bar". Das wäre hier zwar ziemlich doof, da zu offensichtlich, aber was wäre, wenn du als Ladenbesitzer so einen "Gewinnauslöser" finden würdest? Hättest du ein schlechtes Gewissen deinen Kunden gegenüber (weil die ja nun nicht mehr gewinnen können)? Oder bist du dann in dem Fall Privatperson mit dem selben Recht zu gewinnen?
Auch wenn ich mir die Antwort denken kann, würde ich mich auf eine von dir freuen. Gern auch im Blog, den ich immer sehr gern lese.
Ich bin ja eigentlich keine der am Gewinnspiel beteiligten (und damit von der Teilnahme ausgeschlossenen) Firmen und selbst wenn – wer würde wie nachweisen wollen, dass ich diese eine Flasche bei mir im Laden gefunden hätte und nicht irgendwo anders in hundertprozentig privater Konsumierungsabsicht gekauft habe?
Ich glaube, so einen Gewinn würde ich einlösen, ohne ein schlechtes Gewissen dabei zu haben. Wenn
ich sowas zufällig im Laden entdecke, hätte es genauso gut jedem anderen passieren können. Ich kann da aber wirklich nur für mich sprechen. Wir haben schon häufiger Gewinnspiele gehabt, bei denen man durch detailliertes Analysieren der Verpackungen einen Vorteil hätte erlangen können – und ich habe mich noch
nie gezielt um einen der ausgeschriebenen Gewinne bemüht. So gesehen wäre das also bei mir tatsächlich ein Zufallsfund und damit dann, sagt mir mein Gewissen, auch ein verdienter Gewinn.
Wer es nicht so machen würde, darf den ersten Stein werfen.