Mitte 2001 habe ich eine Mitarbeiterin eingestellt, die ein Fall für das "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" (
JuSoPro) war. Durch dieses "Sofortprogramm" wurde das Beschäftigungsverhältnis in den ersten Monaten (in diesem Fall sechs) derart gefördert, daß das
Arbeitsamt 50% Lohnzuschuß zahlte.
Sowohl das Beschäftigungsverhältnis als auch die Förderung sollten am 28. Mai 2001 beginnen. Vereinbart war eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Während der Antrag bearbeitet wurde stellte die Mitarbeiterin fest, daß ihr 40 Stunden pro Woche zu viel sind und sie deswegen ihre Arbeitszeit lieber auf 30 Stunden verringern möchte.
Natürlich war ich bemüht, ihrem Wunsch möglichst problemlos entgegenzukommen. Um den Förderzeitraum und die damit zusammenhängenden Gehaltsabrechnungen möglichst unberührt zu lassen beschloß ich, die Mitarbeiterin offiziell ab 1. Mai rückdatiert einzustellen, um in diesem Monat alle in den ersten Wochen angefallenen "Überstunden", die über die 30h/Woche hinausgingen, ordentlich abzurechnen.
Nach telefonischer Absprache mit einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes war diese Vorgehensweise völlig okay und würde die Förderung in keiner Weise beeinträchtigen. Es ist zwar so, daß das Arbeitsverhältnis ausdrücklich nicht vor der Antragstellung beginnen darf, aber das wäre ja auf Grund der Rückdatierung des Arbeitsvertrages nur auf dem Papier der Fall. Von genau der Frau, die mir dies telefonisch bestätigte, hatte ich natürlich nicht den Namen aufgeschrieben.
Es kam so, wie es kommen mußte: Das Arbeitsamt verweigerte die Zahlung der Fördergelder, da "das Beschäftigungsverhältnis vor Antragstellung aufgenommen wurde". Die einzige Zeugin, nämlich die Arbeitnehmerin selber, hatte übrigens inzwischen gekündigt - und zwar auf eine Art und Weise, wie sie heutzutage offensichtlich recht gängig sein soll (das bestätigte mir heute sogar der Richter): Sie erschien von einem Tag auf den nächsten nicht mehr am Arbeitsplatz und war auch über Monate nicht mehr zu erreichen - weder telefonisch noch an der uns bekannten Anschrift. So hatte ich leider nicht die Chance, gegenüber des Arbeitsamtes zu bestätigen, daß diese Mitarbeiterin nicht vor dem Antrag auf Förderung bei mir angefangen hat.
Nach vielen verstrichenen Fristen und erfolglosen Erklärungsversuchen meinerseits ist mir meine ehemalige Angestellte zufällig wieder über den Weg gelaufen und hat mir quittiert, daß der Sachverhalt tatsächlich so war, wie ich ihn stets schilderte - doch leider zu spät. Inzwischen mußte ich Klage erheben - und danach habe ich viele Monate in dieser Sache nichts mehr vom Arbeitsamt gehört. Inzwischen klagte ich nicht mehr gegen das "Arbeitsamt" sondern die "Bundesagentur für Arbeit".
Am 27. Mai 2005 war es dann so weit: Ich bekam die
Ladung vom
Sozialgericht Bremen zur heute stattgefundenen
mündlichen Verhandlung in der Sache
Björn Harste ./. Bundesagentur für Arbeit. Es ist schon ein komisches Gefühl, ganz alleine gegen so eine Institution zu klagen und so bin ich heute zwar gut vorbereitet aber mit sehr gemischten Gefühlen zu dieser Verhandlung gegangen.
Der Richter trug den Sachverhalt aus seinen Unterlagen exakt so vor, wie es sich zugetragen hatte. Nach einigen Erklärungen zu meiner Vorgehensweise und einigen Details der Angelegenheit verkündete er:
1. Ich muß die Belege darüber einreichen, daß die Mitarbeiterin bei der Sozialversicherung angemeldet war.
2. Die Bundesagentur hat knapp 1800,- Euro an mich zu zahlen.
3. Die Verhandlung ist beendet.
:laola:
Und das alles ohne Anwalt.