Stern-TV: Was man darf und was nicht...
Blogleser Daniel hat mir vor einiger Zeit eine lange Mail mit vielen Fragen geschrieben.probiert aufisst, hat derjenige entweder gar kein Geld, so dass es auf eine Anzeige wegen Diebstahls hinausläuft oder wir bemerken den Vorfall erst später anhand der geöffneten Packungen. In dem Fall ist es natürlich gar nicht möglich, zu reagieren. (Sofern man den Zeitraum nicht zufällig so weit eingrenzen kann, dass man den Übeltäter anhand der Videoaufzeichung identifizieren kann. Aber auch dann müsste man darauf hoffen, dass die Person noch einmal in den Laden kommt.)
Ärgern würde mich als Händler, wenn jemand die Packung regelrecht zerfetzt und den Inhalt hinterher am besten noch vollkommen falsch und lieblos wieder hineinstopft.
Ich biete etwas an (nämlich Packungen einer bestimmten Größe), der Kunde kann entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Kunde einen Anspruch darauf haben, dass ich meine Waren auseinanderreiße und häppchenweise verkaufe?
Hallo Björn,Das sind alles Probleme, mit denen wir uns hier glücklicherweise noch nie ernsthaft auseinandersetzen mussten. Ich kann daher hier nicht mit fundierten Antworten aufwarten, sondern lediglich meine jeweilige persönliche Meinung kundtun. Vielleicht regen die Äußerungen zur weiteren Diskussion in den Kommentaren an.
beim Durchzappen ist mir ein sehr dubioser Bericht auf Stern TV aufgefallen, der über die populärsten Rechtsirrtümer (vornehmlich im Einzelhandel) aufklären soll. Keine Ahnung wie fundiert die Angaben dort sind, aber auf mich wirken die Behauptungen dort mehr als gewagt.
1) Man darf Lebensmittel im Geschäft öffnen und probieren; muss allerdings für den entstandenen Schaden aufkommen (d.h. nicht den Verkaufspreis sondern muss lediglich den Einkaufspreis bezahlen). Find ich irgendwie seltsam. Der Händler bleibt ja schließlich auf der verpassten Handelspanne sitzen und nicht nur auf dem Einkaufspreis.Wenn hier bei mir jemand etwas öffnet und
2) Man darf Originalverpackungen von NonFood-Artikeln im Laden öffnen und nachsehen was drin ist; natürlich ohne Kaufverpflichtung. Is klar...Ja, nein, ja, nein, ja, nein... Habe ich selber auch schon gemacht, z.B. um mir die Verarbeitungsqualität einer Ware anzusehen. Wenn man die Verpackung dabei so öffnet, dass man sie auch wieder unauffällig verschließen kann (z.B. Klebestreifen durchtrennen), sehe ich darin kein großes Problem.
Ärgern würde mich als Händler, wenn jemand die Packung regelrecht zerfetzt und den Inhalt hinterher am besten noch vollkommen falsch und lieblos wieder hineinstopft.
3) Man darf Verpackungen, die einem zu groß erscheinen einfach öffnen und sich so viel nehmen, wie man braucht. Die Ware muss man dann nur anteilig bezahlen.Wenn es tatsächlich mal ein solches Urteil gegeben haben soll, möchte ich dem Richter zu seiner vollkommenen Praxisferne gratulieren.
Ich biete etwas an (nämlich Packungen einer bestimmten Größe), der Kunde kann entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Kunde einen Anspruch darauf haben, dass ich meine Waren auseinanderreiße und häppchenweise verkaufe?
Mich würd brennend interessieren was du darüber denkst und ob Kunden sowas tatsächlich schon mal bei dir abgezogen haben. Mit gesunden Menschenverstand gesagt, würd ich als Einzelhändler jedes mal explodieren, wenn Leute meinen, sie müssten meine Waren einfach so aufreißenJa, würde ich auch.
Trackbacks
Der Shopblogger am : Polly will einen Cracker.
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Zu diesem Beitrag und vor allem der Aussage, dass man Packungen aufreißen und nur so viel kaufen darf, wie man möchte, musste Blogleser Jens spontan an mich denken, als er diesen Nichtlustig.de-Cartoon entdeckt hat.
Auch an dieser Stelle wieder vielen
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Kommentare
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Woo am :
Es gibt bestimmt zu jedem dieser Faelle ein Urteil in dem das mehr oder weniger so drinsteht, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit halt unter deutlich anderen Rahmenbedingungen.
Gerade zu letzterem Fall habe ich selbst Erfahrungen im Rahmen meines Hausbaus gemacht.. der Verkaeufer hatte mir zugesichert dass ich eine bestimmte Sorte Dachziegel einzeln kaufen koenne, also habe ich nur das benoetigte Dutzend mitgenommen. Auf der Rechnung stand dann aber eine komplette Palette. Nach kurzer Verhandlung vor dem AG hats dann natuerlich geheissen, dass ich nur den tatsaechlich mitgenommenen Teil der Palette bezahlen muss. Begruendung war dass die Palette keine nur mit Wertverlust teilbare Verkaufspackung darstellt.
Wenn man das gezielt aus dem Kontext herausreisst, erhaelt man genau das oben zitierte "Urteil". Ist natuerlich im Lebensmittel-Einzelhandel mehr als weltfremd, und wuerde in diesem Kontext sicher nicht so gefaellt werden.
md am :
Sash am :
Inwiefern sich das allerdings auch auf Würstchen mit 2x200g anwenden lassen würde, weiss ich als Kunde nun auch nicht.
Claudia am :
charlotte sometimes am :
Sebastian am :
Die Sendung ist jetzt zwar sicher nicht die seriöseste/glaubwürdigste, aber dass die so einen Unsinn verbreiten kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, das hat der Fragesteller sicherlich nur falsch verstanden.
Andreas am :
Packung öffnen und Ware angucken - solange es kein Heringssalat oder Orangensaft sind - ist aber möglich. Hat Björn ja auch geschrieben, so lange die Verpackung danach noch heile ist und nicht zerfetzt ...
Luci am :
Aber sowas kann man machen bei ner Kundin, die regelmäßig aufschlägt und auch mit einer Ware wie Zigaretten, die ja sogesehen nicht verderblich sind. Ich stell mir grad vor, wie sich jemand in eine mitgebrachte Flasche die Milch umfüllt...
Da gibts doch sicher auch Hygienebestimmungen gegen oder?
Björn Harste am :
Stephan535 am :
Der Verkauf von Zigarettenpackungen mit weniger als 19 Stück Inhalrt ist ebenfalls verboten. Siehe selbes gestz, §25, 2. (die "alten" Verpackungen (17 Stück/Packung) dürfen noch aufgebraucht/verkauft werden)
Luci am :
Keine Ahnung ob mein damaliger Chef das immernoch macht, ich hab mir damäls (und bis heute) nichts dabei gedacht.
Aber generell gibt es sicher einige Waren, wo mans auch einzeln rausgeben kann, wenn man denn möchte.
Überhaupt, ich habe diesen Stern TV-Beitrag auch gesehen und muss mal sagen, dass meienr Auffassung nach sich dieser Tester ziemlich unmöglich benommen hat bei seinen Testaktionen, aber mag auch daran liegen, dass ich sone Beiträge generell nicht mag, eben weil sie in komplett anderer Situation für irgendwelche pentetrante Deppen die Nachahmung anregen.
Blogleser Daniel am :
genau das hab ich mir auch gedacht, als ich die Sendung kurz gesehen habe. Es gibt immer wieder Menschen, die sich durch solche fadenscheinigen Reportagen ermutigt fühlen diese Sachverhalte selbst zu "testen". 5% Halbwissen...
Lord am :
Was nun: Anzeigen???
OxKing am :
z.B. weil der Anschwärzer selber einen Kiosk in der Gegend betreibt.
Lukas am :
Der Verkäufer muss sich mit dem Käufer über den Preis und die Leistung einig werden, erst dann kommt ein Geschäft zustande. Wenn der Verkäufer also die Ware XY nicht in einer kleineren Einheit verkaufen will, "muss" er dies auf keinen fall. Denn verkaufen "muss" er gar nichts.
Ähnliches Beispiel: Eine Ware ist im Regal mit dem falschen (zu niedrigen) Preis ausgezeichnet, der Kunde beschwert sich an der Kasse. Der Verkäufer ist keinesfalls verpflichtet dem Kunden die Ware billig zu verkaufen, er kann auch von diesem Geschäft zurücktreten. - alles andere ist Kulanz.
MaFo am :
sunny am :
Den Schaden hat der Händler dann ja schon, ob er verkaufen will oder nicht?!?
Blogolade am :
G.org am :
C.M. am :
DJ Teac am :
Die Ware ist solange Eigentum des Händlers bis du sie bezahlt hast.
Leider sehen das aber viele Leute nicht so, ich krieg das Kotzen wenn ich so ein Verhalten miterlebe....
Eric am :