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Cutter mit Warensicherung

Ein Mann mit Malerbekleidung löste an der Kasse den Alarm der Warensicherungsanlage aus. Seine mitgeführte Tasche war nicht dafür verantwortlich und mit dem Handchecker ließ sich schließlich das Alarm auslösende Teil auf eine Tasche seiner weißen Latzhose eingrenzen.

Er holte ein bisschen Kleingeld, einen Bleistift und einen gewöhnlichen Cutter aus der Tasche und hielt die Sachen mit einer Hand fest. Ich legte überprüfte die Tasche erneut mit meiner "Kelle" – doch kein Alarm ertönte.

Ich habe keine Idee, wieso das Messer im Gehäuse mit einem Warensicherungsetikett versehen war. Eine sogenannte Quellensicherung auf einem derart niedrigpreisigen Artikel fand ich ausgesprochen erstaunlich.

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Kommentare

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Anke_ am :

Die Dinger gehören zu den meistgeklauten Artikeln im Baumarkt, vielleicht deshalb

Sid am :

jep, "Kleinvieh macht auch mist" ;-) Vlt. ist ja auch nur jedes 10 gesichert, dann würde das ja wieder gehen

Hase am :

Muß man sich als Kunde eigentlich so eine Überprüfung gefallen lassen? Schließlich kann ich doch nichts dafür, wenn die Warensicherungsanlage aus welchem Grund auch immer auslöst, so lange ich nichts geklaut habe.

Unkooperative Kunden kann man dann maximal von der Polizei verfolgen lassen, aber nicht festhalten, da sie ja nicht auf frischer Tat ertappt wurden, der "Jedermann Pararaph" also nicht zutreffen wird.

Ich als fälschlich beschuldigter Kunde würde mich dann aber erkundigen, ob ich den Laden wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung anzeigen kann.

PumaFeet am :

Der Shopblogger wartet doch nur auf solche Situationen, damit er bloggen kann.

Ronny am :

Der Troll wartet doch nur auf solche Beiträge, damit er kommentieren kann.

isidor am :

@Hase: das sind zwei verschiedene paar Schuhe:

1. Jedermann-§ 127 StPO. Für diesen reicht ein hinreichender Tatverdacht. Die WSA müsste ausreichen um jemanden vorläufig festzunehmen. Dies bedeutet aber nur: Festhalten bis die Polizie kommt. Nicht merh, aber auch nicht weniger.

2. Taschenkontrolle oder gar Leibesvisitation: Als starke Eindringen in de Persönlichkeitsphäre generell immer verboten: Ausnahme: Die mittlerweile eingetroffene Polizei führt es durch oder der Betroffene stimmt zu.

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