Cutter mit Warensicherung
Ein Mann mit Malerbekleidung löste an der Kasse den Alarm der Warensicherungsanlage aus. Seine mitgeführte Tasche war nicht dafür verantwortlich und mit dem Handchecker ließ sich schließlich das Alarm auslösende Teil auf eine Tasche seiner weißen Latzhose eingrenzen.
Er holte ein bisschen Kleingeld, einen Bleistift und einen gewöhnlichen Cutter aus der Tasche und hielt die Sachen mit einer Hand fest. Ich legte überprüfte die Tasche erneut mit meiner "Kelle" – doch kein Alarm ertönte.
Ich habe keine Idee, wieso das Messer im Gehäuse mit einem Warensicherungsetikett versehen war. Eine sogenannte Quellensicherung auf einem derart niedrigpreisigen Artikel fand ich ausgesprochen erstaunlich.
Er holte ein bisschen Kleingeld, einen Bleistift und einen gewöhnlichen Cutter aus der Tasche und hielt die Sachen mit einer Hand fest. Ich legte überprüfte die Tasche erneut mit meiner "Kelle" – doch kein Alarm ertönte.
Ich habe keine Idee, wieso das Messer im Gehäuse mit einem Warensicherungsetikett versehen war. Eine sogenannte Quellensicherung auf einem derart niedrigpreisigen Artikel fand ich ausgesprochen erstaunlich.
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Kommentare
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Anke_ am :
Sid am :
Hase am :
Unkooperative Kunden kann man dann maximal von der Polizei verfolgen lassen, aber nicht festhalten, da sie ja nicht auf frischer Tat ertappt wurden, der "Jedermann Pararaph" also nicht zutreffen wird.
Ich als fälschlich beschuldigter Kunde würde mich dann aber erkundigen, ob ich den Laden wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung anzeigen kann.
PumaFeet am :
Ronny am :
isidor am :
1. Jedermann-§ 127 StPO. Für diesen reicht ein hinreichender Tatverdacht. Die WSA müsste ausreichen um jemanden vorläufig festzunehmen. Dies bedeutet aber nur: Festhalten bis die Polizie kommt. Nicht merh, aber auch nicht weniger.
2. Taschenkontrolle oder gar Leibesvisitation: Als starke Eindringen in de Persönlichkeitsphäre generell immer verboten: Ausnahme: Die mittlerweile eingetroffene Polizei führt es durch oder der Betroffene stimmt zu.