Die Pferdekrähe 2
Wahnsinn, wie die Zeit vergeht: Sechs Wochen ist es schon wieder her, dass hier eine stadtteilbekannte Frau im Laden Terror gemacht hat, weil sie einfach nicht verstehen will oder kann, dass sie hier nach einem Diebstahl Hausverbot hat und auch weiterhin haben wird.
Nachdem sie nun am 27. Oktober von mir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen hatte, kam nun die Antwort der Staatsanwaltschaft Bremen:
Nachdem sie nun am 27. Oktober von mir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen hatte, kam nun die Antwort der Staatsanwaltschaft Bremen:
Sehr geehrte Damen und Herren,Hurrah. Damit bin ich so schlau wie vorher. Und welche Möglichkeit gibt es nun, eine dermaßen renitente Person zur Räson zu bringen?
nach Prüfung des Sachverhalts kann ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung der Beschuldigten nicht angenommen werden.
Das von Ihnen vorgetragene strafbare Verhalten gehört zu den Delikten, die nach der Strafprozessordnung grundsätzlich im Wege der Privatklage zu verfolgen sind. Die Staatsanwaltschaft soll in solchen Fällen nur dann einschreiten, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein eggenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, d.h. eine breite Bevölkerungsschicht an der Bestrafung des Täters ein Interesse hat.
Die Voraussetzungen liegen hier nicht vor, so dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht angenommen werden kann.
Es bleibt Ihnen unbenommen, Privatklage gegen die Beschuldigte vor dem zuständigen Amtsgericht zu erheben, falls Sie sich Erfolg davon versprechen.
[...]
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Kommentare
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Jörg Dennis Krüger am :
Chris am :
Öffentliches Interesse liegt bei einer erneuten Störung imho schon vor.
Hajo am :
Steht doch da: Privatklage
Jemand am :
Lurker am :
Privatklagedelikt bedeutet:
Wenn du willst, daß sie bestraft wird, kannst du selbst Staatsanwalt spielen. Du verfasst - in genauen rechtsstaatlichen Grenzen - eine eigene Anklageschrift, hoffst, daß das Amtsgericht das Hauptverfahren eröffnet und sitzt dann dort als "Staatsanwalt" und führst mit dem Richter und der Angeklagten eine ganz normale Verhandlung durch.
Wenn der "echte" StA Lust hat, sieht er sich das an oder übernimmt sogar; zwingend ist das aber nicht. Und am Ende - wenn alles gelingt - steht ein Urteil, wie es auch in einem gewöhnlichen Strafverfahren ergangen wäre. Nun ja - es *ist* ein gewöhnliches Strafverfahren, nur eben mit "privatem" Staatsanwalt.
Hootch am :
Ich hab' da aber noch 'ne Frage:
Wäre die Sache anders verlaufen, wenn Björn nicht Strafanzeige ertstattet sondern einen Strafantrag gestellt hätte?
Grüße!
Lurker am :
Das Problem ist:
Fast niemand kann wirklich zwischen "Strafantrag", "Strafanzeige" und "Antrag auf Strafverfolgung" unterscheiden, und die Terminologie ist auch reichlich unklug gewählt.
Die Strafanzeige hat eigentlich gar keine Bedeutung, sie ist nur ein "hey, da ist was passiert". Die Polizei muß sowieso tätig werden, wenn sie Hinweise bekommt, daß ein Delikt begangen wurde, die "Anzeige" ist also nur eine Mitteilung (und kann deswegen auch nicht zurückgenommen werden - wie will man das Gedächtnis des Polizisten löschen?).
Der Strafantrag ist für manche Delikte eine Verfolgungsvoraussetzung - das Opfer muß explizit verlangen, daß die Tat verfolgt wird. In manchen Fällen kann die StA bei öffentlichem Interesse auch ohne Antrag tätig werden (relative Antragsdelikte), bei z.B. dem Hausfriedensbruch dagegen kann sie ohne Antrag nichts tun (absolutes Antragsdelikt).
Daher muß Björn hier einen "Strafantrag" gestellt haben, weil sonst die Staatsanwaltschaft nicht auf die Privatklage verwiesen, sondern mangels Verfolgungsvoraussetzung die Ermittlungen endgültig eingestellt hätte.
Der Antrag auf Durchführung der Strafverfolgung ist dann wieder etwas anderes, hier aber nicht so wichtig - grob gesprochen kann den jeder stellen (ist aber nicht nur ein Hinweis "hey, da war was", sondern eine Bitte "hey, tun sie was") und führt der nur dazu, daß der Antragsteller später mitgeteilt bekommt, was herausgekommen ist.
Zur urspr. Frage:
Ohne Strafantrag (bei Hausfriedensbruch) gäbe es gar keine Strafverfolgung, also auch keine Privatklage. Mit der Entscheidung, ob die StA auf die Privatklage verweist oder Anklage erhebt, hat der Strafantrag nichts zu tun; diese Entscheidung kann das Opfer nicht beeinflussen.
Hootch am :
Grüße!
KWentin am :
gelten alle deine kunden als breite bevölkerungsschicht? sammel mal ein paar statements von anderen stammkunden ein, die sich gestört fühlen in ihrem einkaufsvergnügen und gar ans ausweichen in andere supermärkte denken.
somit bliebe dir auch ein wirtschaftlicher schaden, da kannst du sicher auch klagen
Andreas am :
KWentin am :
LeSmou am :
Matthias am :
Jan am :
Du solltest mal einen Juristen befragen.
Jan am :
Du solltest mal einen Juristen befragen.
LeSmou am :
Mart am :
man lerne doch bitte mal wieder den richtigen Imperativ. Inzwischen werden die falschen Formen ja schon so inflationär gebraucht, dass sie fast in den Duden gehören (was aber hoffentlich niemals wirklich geschieht)
Also: "Lies" (und "wirf", "sprich", "iss", "hilf" usw.); ich hab' ja auch keine Ahnung von Grammatik und Rechtschreibung, aber das tut einfach weh und wird laufend falsch gemacht!
LeSmou am :
Mart am :
Das schlimme ist aber, dass das inzwischen auch in nord- und westdeutschen Gefilden in bestimmt 50% aller Fälle falsch gemacht wird und die sprechen ganz bestimmt nicht Bayrisch. Und gelernt haben es viele inzwischen auch nicht mehr anders, was es aber trotzdem nicht richtig macht (und bei mir weiterhin Ohrenbluten verursacht ).
jemand am :
-thh am :
Daneben kann man natürlich auch ein zivilrechtliches Unterlassungsverfahren gegen die Betreffende führen.
Eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung macht wenig Sinn; als Sachbeschwerde ist sie unzulässig, als Dienstaufsichtsbeschwerde wird sie erfolglos bleiben, weil ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei einem einfachen Hausfriedensbruch im Regelfall nicht besteht.
jemand am :
Das sogar Staatsanwälte nicht mal vor Rechtschreibfehlern bewart werden... tztztztztz...
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Karl am :
Chris am :
Mumpakl am :
Magic Volker am :
powermax am :
Moskau Inkasso, Abt. Rechtspflege?
nachbar und kunde am :
groebe am :
dank sei der stastsanwaltschaft für die erfindung des "eggenwärtigen anliegens" - was ´ d a t dann ?