Große Scheine weg
Nachdem heute Morgen jemand zwei der vielen (Dünnes Bündel!) 500-Euro-Scheine gewechselt haben wollte, die er in der Tasche mit sich führte kam mir eben ein Gedanke...
Solche Banknoten werden häufig oder bevorzugt von Kriminellen benutzt. Mir ist spontan auch kein triftiger Grund ersichtlich, diese Scheine im normalen Alltag zu verwenden, denn größere Zahlungen werden normalerweise bargeldlos durchgeführt.
Ob man Kriminaltät und Steuerhinterziehung damit wenigstens erschweren könnte, wenn man zumindest die 500- oder vielleicht auch die 200-Euro-Banknoten abschaffen würde? Viele Geschäfte nehmen diese ja sowieso schon nicht mehr an. Angefangen bei fast sämtlichen Tankstellen...
Solche Banknoten werden häufig oder bevorzugt von Kriminellen benutzt. Mir ist spontan auch kein triftiger Grund ersichtlich, diese Scheine im normalen Alltag zu verwenden, denn größere Zahlungen werden normalerweise bargeldlos durchgeführt.
Ob man Kriminaltät und Steuerhinterziehung damit wenigstens erschweren könnte, wenn man zumindest die 500- oder vielleicht auch die 200-Euro-Banknoten abschaffen würde? Viele Geschäfte nehmen diese ja sowieso schon nicht mehr an. Angefangen bei fast sämtlichen Tankstellen...
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Kommentare
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mentaloman am :
Alternativ böte sich an, dass ihr die Annahme solch großer Scheine auch verweigert (so das rechtlich überhaupt möglich ist...hat man nicht beim Übereignungsgeschäft die Auswahl- und Konkretisierungsmöglichkeit?)
Martin am :
mentaloman am :
marzipanbrot am :
Philipp am :
Martin am :
Hefer am :
fwolf am :
cu, w0lf.
Julian am :
Michael am :
Hans am :
Betont werden muss zudem, dass in aller Regel (dies gilt insbesondere für Deutschland) die Pflicht zur Annahme abdingbar ist, d.h. es ist zulässig zu vereinbaren, dass eine bestimmte Schuld nicht mit Bargeld erfüllt werden kann (sondern bspw. nur durch Banküberweisung oder mittels einer Kreditkarte). In einem solchen Fall ist der Gläubiger der Schuld nicht verpflichtet, ein Angebot zur Zahlung mittels Banknoten oder Münzen zu akzeptieren. Entsprechend kann die Pflicht des Gläubigers zur Annahme von Bargeld auch lediglich eingeschränkt werden, bspw. auf eine Annahmepflicht nur bis zu bestimmten Entgelthöhen, oder beschränkt auf bestimmte Münzen oder Scheine. Die insbesondere von Tankstellen praktizierte Verfahrensweise, durch Aushang an der Zapfsäule die Annahme von 500-EUR-Scheinen abzubedingen, ist insofern also zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
trillian am :
Auch Geld aus dem Ausland lieber in bar, weil Auslandsüberweisungen (noch?) teuer sind.
Übrigens sind in *.at 100er viel häufiger als hier.
Guido Gelhard am :
Alex am :
Was hätte der bei 75 Scheinen à 100 Euro gemacht?
JC am :
Ghettomaster am :
MrA am :
Zudem wäre mir die Gefahr mit Falschgeld auch zu hoch.
http://www.konsument.at/konsument/detail-17692.htm
finde leider keine passende Aussage dazu im web. :/
Fincut am :
Der Trick mit dem Wechsel großer Scheine ist ein anderer: Während der Kassierer fleißig kleine Scheine zählt, wird er dabei vom Täter oder Komplizen mit doofen Fragen abgelenkt (Wo geht's zur Daimlerstraße, wie hat München gespielt, haben sie gestern auch Tatort gesehen...) und versucht so, den Kassierer zu verwirren. Dann greift der Täter nach während des zählens nach den Scheinen und irgendwie kommen einige dann so ins flattern, dass sie zuviel Geld rausgeben.
Ist einem Kollegen mal passiert, als ich noch Schüler war und in einer Tanke gearbeitet habe.
dreamer am :
(Ja. Eigene Erfahrung hinter der Tankstellenkasse.)
headshop am :
98%der kleinen Scheinesind laut einer Studie mit Kokain versetzt,also wer den ganzen Tag mit Geld zu tun hat müsste eigentlich gut drauf sein,oder?
heinz am :
tim am :
Und - waren die "gekauften" Artikel nicht bereits Eigentum des Käufers?
Ich sach mal zweimal ja.
Tim
Sebastian am :
Jens am :
Schloon am :
Der Kaufvertrag kommt damit zustande. Wann bezahlt wird hat damit zunächst mal nichts zu tun.
Soweit das Recht in seiner Theorie. In der Praxis sieht es ja wieder anders aus.
Aber theoretisch kann der Einzelhändler einen Gerichtsvollzieher schicken wenn jemand den 1 Euro Kaugummi nicht zahlen kann weil er sein Geld vergessen hat - der Kaufvertrag kam zustande. Aber wer ist so doof und macht das schon?
Hans am :
Kurt am :
Rafael am :
Da kommt auch wieder das juristische Abstraktionsprinzip zum Tragen: Wenn ich im Rahmen der Warenauslage im Geschäft ohnehin schon bekannt gebe (z.B. durch entsprechende Hinweisschilder an der Kasse), dass ich keine großen Scheine annehme, ist dieses Teil des Angebotes welches du als Kunde annimmst, während du umgekehrt das Angebot machst, die von dir genommene Ware auch zu kaufen.
Das damit dann geschlossene Verpflichtungsgeschäft aus dem Kaufvertrag hat aber nichts mit dem Verpflichtungsgeschäft zu (Übereignung der Ware und Übereignung des Geldes).
mentaloman am :
Tim am :
2. Die übereignung von Ware und Geld sind Verfügungsgeschäfte, ich schätze das meintest du auch.
3. Ich stelle mir das so vor:
- Kunde legt Ware auf das Band
- Kassierer kassiert und nennt den Preis -> Angebot des Verkäufers.
- Derweil räumt der Kunde die Ware in seine Tüte oder was auch immer -> 1. Verfügungsgeschäft und spätestens hier Übergang des Besitzes an den gekauften Sachen.
- Kunde legt das Geld auf die Schale -> Annahme des Angebotes des Verkäufers und versuchtes 2. Verfügungsgeschäft. Mit der Annahme des Angebotes durch den Käufer besteht die Einigung und das Eigentum geht über (§929 BGB)
- Händler lehnt Annahme ab -> Annahmeverzug des Händlers.
Daraus folgt: Käufer hat Eigentum an den Waren erworben, der Verkäufer muss dem Käufer ermöglichen, zu zahlen. Er hat einen Anspruch auf die Zahlung (das zweite Verfügungsgeschäft), nicht aber auf die Rückabwicklung des ersten (die Übereignung der Ware).
So stell ich mir das vor, aber IANAL.
Tim
Kurt am :
1. Kunde legt Ware aufs Band und gibt damit ein Angebot zum Kauf ab. Der Preis, den er dafür zahlen möchte, steht auf dem Preisschild oder am Regal, er muß nicht extra genannt werden.
2. Der Kassierer nimmt dieses Angebot an, wenn er die Ware über den Scanner zieht und die Hand für die Bezahlung aufhält. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen, ohne ein Wort sagen zu müssen. Danach erfolgen dann Zug um Zug die Bezahlung und die Herausgabe der Ware. Der Kunde hat nun die Eigentumsrechte an der Ware erworben.
Würde der Kassierer selbst das Angebot machen, wenn der Kunde die Ware auf das Band legt, könnte es ja passieren, daß ihm erst dann in all der Hektik plötzlich einfällt, daß das Preisschild fehlerhaft ist, z.B. einen zu niedrigen Preis anzeigt. Hätte der Kunde dann aber schon stillschweigend das Angebot angenommen, wäre der Kaufvertrag bereits zustande gekommen. Er müßte also vom Geschäft wieder angefochten werden usw., also unnötig viel Mühe.
Tim am :
Ich hatte den ungünstigsten Fall für die hier diskutierte Frage angenommen. Für die spielt es aber keine Rolle: Der Kunde hat Eigentum an der Ware in dem Moment, wo entweder der Kassierer sein Angebot oder er das des Kassierers annimmt. Danach schuldt er den Kaufpreis aber keinesfalls die Rückgabe der Ware.
Tim
der spanier am :
Patrick am :
Wini am :
Und ja es gibt noch Menschen die sich ein Auto kaufen, und nicht leasen. Für Barzahlung bekommt man auch noch den besten Rabatt.
Einzelhändler Stefan am :
Ich hab' den Autohändler letztes Mal gefragt, ob der "Barzahlungsrabatt" nur für Barzahlung gilt, oder ob ihm auch eine Überweisung reicht.
Er bestand geradezu auf Überweisung. Warum auch nicht? Den Brief gibt's dann halt erst zwei Tage später, dafür muss ich nicht viermal beim Geldzählen zuschauen...
Wini am :
jaja, Halbes jahr, da kommts auf die 2 Tage auch nicht mehr drauf an! Und ich sag DOCH
Alex am :
Vorkasse gehört deshalb in den finanziellen Rahmen, der nicht allzu weh tut.
Klar, dass der Händler Überweisungen mag. So wie der Kunde gerne den Brief ohne Anzahlung hätte!
Einzelhändler Stefan am :
Das Auto gab's sofort. Nur den Brief halt erst zwei Tage später und der wurde noch vom Mitarbeiter vorbeigebracht.
"Vor allem wennst eh schon über ein halbes Jahr gewartet hast."
Naja, ich gehör' eher zu den Käufern, die ein Auto aus der Ausstellung nehmen. Ein halbes Jahr auf ein Auto zu warten ist echt nicht mein Ding...
Kurt am :
Ben am :
Heute reicht dein Horizont wohl nicht so weit.
Und - nicht immer von dir ausgehen, normal ist gar nix.
L-Roy am :
bbr am :
gESTALTUNGSmETZGER am :
markus am :
LeSmou am :
Karsten am :
hydi am :
Danach ging er wieder auf die Bank, um die Scheine wieder einzuzahlen.
Klopfer am :
Ist ähnlich wie bei McDonalds: es nutzt nichts, den Doppelmac zu verbieten, wenn ich mir mit mehreren der kleinen Hamburger auch eine dicke Wampe anfressen kann.
Mr. X am :
Sie wissen jetzt, daß morgens weit über 1000,- EUR Bargeld im Laden sind. Vielleicht wollten sie auch sehen, wo sich der Tresor befindet. In jedem Fall lässt sich bei so einem Umtausch viel beobachten, was für ungute Zwecke nutzbar ist.
Ciao Mr. X
Björn Harste am :
dreamer am :
Der monetäre Einsatz, der allein in Wechselgeld im Kassenbetrieb benötigt wird, wird allgemein erheblich unterschätzt. Merkt man spätestens dann, wenn unbedarfte für irgendeine Aktion eine Kasse organisieren sollen - oft geht dann nach einer Viertelstunde das Wechselgeld aus.
Internetto am :
Jürgen am :
Rechenknecht am :
Wenn Du die Dinger nicht magst, dann häng halt ein Schild an den Eingang: "Hier werden nicht alle gesetzlichen Zahlungsmittel angenommen".
eco am :
Lars am :
ABC am :
maRc am :
tex am :
Man kann sie doch problemlos auf Echtheit überprüfen. Jedes Geschäft sollte über entsprechende "Hardware" verfügen.
Töfflibueb am :
Hydi am :
Oder halt eine 5€ Münze wär auch cool.
Chefzyniker #2 am :
Alles mit harter Arbeit erworben natürlich!
Hongkong am :
Chefzyniker #2 am :
Kommt vor ... und in einer gewissen Ecke der Gastfeldstrasse schon öfter als ein paar Meter weiter
Sorry, ihr Gutmenschen und "Sind-alle-unsere-Freunde"-Schnacker... es kommt TATSÄCHLICH vor!
Holger Schupp am :
Vor einigen Monaten hab ich aber eine für mich als Zuschauer lustige Episode in einer Kneipe erlebt.
Möchtegern-Krösus wollte seinen Deckel von 20 Euro mit einem 500er bezahlen.
Wirt: Darauf kann ich nicht rausgeben.
M-K: Dann hast du jetzt ein Problem. Ich hab nur den.
Wirt: (nimmt den Schein) Ich nicht. Wechselgeld kannst du dann am Montag abholen kommen, wenn ich den auf der Bank gewechselt hab.
Das M-K ganz schnell einen 20er auspackte und damit bezahlte war für mich nur wieder ein Zeichen dafür, das die meisten nur den dicken Willi mit so einem Schein markieren wollen.
Kommentator am :
Dein Beitrag hat offensichtlich einen Nerv getroffen. Ich komm auf meiner täglichen Blogrunde stets bei Dir und bei Udo Vetter vorbei - Dunnerlittchen, die Brise in den Kommentaren weht mir fast die Resthaare vom Kopf.
Meine Frage: Woher kommt die Erkenntnis bzw. die Behauptung, dass solche Banknoten "häufig oder bevorzugt von Kriminellen" benutzt würden? Mich interessiert wirklich nur die Quelle Deiner Behauptung (Erfahrung? Zitierbare Quelle? Bauchgefühl?) - warum hast Du das geschrieben?
Meinen Standpunkt zur Sache gebe ich gerne nach Deiner Antwort preis . . .
Gruß
Kommentator
Eli am :
sven am :
Die Geldautomaten geben aber in der Regel wirklich nur $20 Noten. Da hat man dann bei $400 ein dickes Bündel in der Tasche.
Allerdings kann man eh jeden Kaugummi mit der Kredit Karte bezahlen. Bargeld spielt demnach ohnehin eine geringere Rolle.
Shinchin am :
Wenn wir an einem Tag einen Umsatz bei 18-20k Euro haben, "verbauchen" wir etwa 1000 euro Hartgeld.
pf am :
- ohne "Große" geht`s nicht.