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Streusalz verboten

Tausalz ist in Bremen verboten laut Weserkurier vom 03.03.2005. Leider ist der Artikel nicht mehr online. Ausschnitte:
Nach dem Bremischen Landesstraßengesetz ist der Einsatz von Tausalz nur in Ausnahmefällen bei bedrohlicher Eisglätte erlaubt und in Straßen mit Bäumen verboten. Das hieße: fast im gesamten Stadtgebiet. Für private Grundstückseigner gilt immer noch: Wer Salz verwendet, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro aufwärts...
Die Bau- und Umweltbehörde erinnert angesichts der Wetterlage daran, dass auf privaten Grundstücken und Bürgersteigen vor den Häusern grundsätzlich kein Tausalz verwendet werden darf, wie es in Baumärkten und in Handelsketten angeboten wird. Neben Sand sind nur Streumittel erlaubt, die den Aufdruck "Blauer Engel" haben. Die Behörde verweist darauf, dass handelsübliches Tausalz nicht nur Bäume und Gebäude schädigt, sondern auch eine Gefahr für Hunde und Katzen darstellt.
Wer Produkte sucht, findet die Hersteller hier.
Weitere Infos zur Gesetzeslage sind beim Umweltbundesamt nachzulesen.

Trackbacks

Der Shopblogger am : Lieber spät als nie

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Immerhin habe ich es an einem 17. Juni geschafft, das Wintervogelfutter (Meisenringe, Fettfutter, Sonnenblumenkerne etc.) aus dem Eingangsbereich zu entfernen. Langsam wurd's peinlich. Ich habe zwar seit Wochen fast jeden Morgen daran gedacht, aber dann i

Kommentare

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Lars am :

Privates Salzstreuen ist hier (RLP) auch verboten.
Im Gegenzug dafür streut die Stadt dann soviel Salz auf Straßen und Gehsteige, dass hier auch ohne Schnee alles weiß ist...

leteil am :

das wusste ich überhaupt nicht. deswegen guckte die dame mit dem hund gestern so, als ich ausnahmsweise (!) mal zur verstärkung durch salz griff. (aber ihr hund kackt hier ja auch immer auf die gehsteige - das ist ja auch verboten).

Volker am :

Das steht bei uns auch jedes Jahr in der Zeitung. Bewirkt hat es allerdings gar nichts. Selbst meine Nachbarn streuen was das Zeug hält, und zwar so, dass der Bürgersteig in *voller* Breite frei ist. Einer von denen ist sogar selbst Hundehalter.
Wahrscheinlich denken die von mir, dass ich meinen Pflichten äußerst schlampig nachkomme, da ich immer nur mit dem Besen eine 1,50m-breite Pflichtschneise fege. Sieht dann natürlich nicht so spießig sauber aus wie nebenan.

Und zum Bußgeld: Fahrradfahren auf Bürgersteigen ist Erwachsenen auch verboten, kümmert hier aber auch keine S..
Wo kein Kläger, da kein Richter.

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