Gerichtstermin
Ich hätte niemals gedacht, dass ich überhaupt jemals gegen eine Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht stehen würde. Ich halte mich für relativ umgänglich und unkompliziert und versuche eigentlich immer, bei Problemen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Eine der Inventurhelferinnen aus 2006 (Hartz IV) bewarb sich einige Wochen später bei uns als Aushilfe. Obwohl ich anfangs wegen ihrer dominant-ruppigen Art, die auch von vielen Kollegen nach dem ersten Zusammentreffen spontan bemängelt wurde, skeptisch war, stellte ich sie auf 165-Euro-Basis (max. zulässiger Zuverdienst bei Arbeitslosen) als Packerin ein. Sie machte den Job vernünftig und offenbar mit offenen Augen: Sie wies mich auf Dinge hin, die möglicherweise schief laufen könnten. Unabhängig von den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kam sie teilweise auf über 30 Stunden pro Woche. Die massiven Überstunden wurden natürlich bezahlt, aber doch immerhin freiwillig und scheinbar notwendig abgeleistet. So gesehen eine perfekte Mitarbeiterin.
Einziger Wermutstropfen: Sie war immer knapp bei Kasse und ließ sich von mir den Lohn für ihre geleisteten Arbeitsstunden mitunter täglich auszahlen, da sie Probleme mit dem Amt hätte und dort ihre Akte falsch bearbeitet worden wäre. Das war zwar ein mächtiger Verwaltungsaufwand durch die vielen Quittungen, aber zähneknirschend habe ich sogar das getan. Nicht zuletzt deswegen, um zu zeigen, dass es in diesem Unternehmen sehr menschlich zugeht.
Im Laufe der Wochen bemühte sie diese Mitarbeiterin darum, immer mehr Aufgaben zu bekommen und wollte viele Sachen sogar vollständig alleinverantwortlich leiten, unter anderem die Wareneingangskontrolle bei den Hauptlieferungen. Ich war mir nicht sicher, ob ich dieses Verhalten nur als Zeichen extremen Arbeitseifers deuten sollte oder ob mehr dahintersteckte und beobachtete diese Entwicklung misstrauisch.
Mitte des Jahres erhöhte ich ihre wöchentliche Stundenzahl probehalber (mit schriftlich vereinbarter Probezeit!) auf 35 Stunden, da sie sich von dem Moment an alleinverantwortlich um die gesamte Abteilung Molkereiprodukte kümmern sollte. Das klappte leider nicht so, wie es sollte und darum entzog ich ihr die Verantwortung nach wenigen Wochen wieder und beschäftigte sie wie zuvor als Packerin im Laden. Diese Änderung geschah dummer- und naiverweise nur mündlich, wenn auch vor Zeugen. Sie bestätigte die Änderung mündlich und versicherte mir, sich wieder beim Arbeitsamt zu melden. Ich zahlte ihr von dem Moment an nur wieder den Lohn für 6 wöchentliche Arbeitsstunden aus.
Die Konsequenz war, dass ich ab sofort nur noch Krankmeldungen hereingereicht bekam, dann früher genehmigter und ungenehmigter Urlaub folgte und dass nach einigen Wochen ein Schreiben der Gewerkschaft einging, in dem ich aufgefordert wurde, die ausstehenden Gehaltszahlungen zu begleichen. Rechtlich war daran nichts auszusetzen, wenn man bedenkt, dass diese Änderungs-Kündigung tatsächlich schriftlich hätte erfolgen müssen und darum diese Kollegin offiziell noch in Vollzeit beschäftigt, wenn auch krankgeschrieben war. Groteskerweise wurde in dem Schreiben der Gewerkschaft als Forderung das Bruttogehalt aufgeführt. Die hofften wohl darauf, dass irgendein Dummer blind und eingeschüchtert bezahlt...
Ich zahlte das (richtig berechnete) Geld aus - und bekam dennoch zwei Tage später eine Ladung zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen. Um was es genau ging, erfuhr ich vergangenen Freitag:
Kleiner Fauxpas meinerseits: Unabhängig vom Arbeitsvertrag beschäftigte ich die Mitarbeiterin im Grunde von Anfang an in einem Umfang, der über die 400€-Grenze hinausging und damit sozialabgabenpflichtig war. Dadurch ergab sich letztendlich, dass der Urlaubsanspruch für den gesamten Zeitraum der Beschäftigung auf Vollzeit zu berechnen war.
Wir einigten uns unmittelbar vor der Verhandlung auf eine bestimmte Summe und dass das Arbeitsverhältnis damit offiziell beendet ist, so dass die Richterin nur noch die besprochenen Dinge zu Protokoll nehmen musste...
Ich verbuche dies unter "Wieder was gelernt!" und möchte nun nicht mehr darüber nachdenken.
Nächstes Mal alles schriftlich.
Eine der Inventurhelferinnen aus 2006 (Hartz IV) bewarb sich einige Wochen später bei uns als Aushilfe. Obwohl ich anfangs wegen ihrer dominant-ruppigen Art, die auch von vielen Kollegen nach dem ersten Zusammentreffen spontan bemängelt wurde, skeptisch war, stellte ich sie auf 165-Euro-Basis (max. zulässiger Zuverdienst bei Arbeitslosen) als Packerin ein. Sie machte den Job vernünftig und offenbar mit offenen Augen: Sie wies mich auf Dinge hin, die möglicherweise schief laufen könnten. Unabhängig von den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kam sie teilweise auf über 30 Stunden pro Woche. Die massiven Überstunden wurden natürlich bezahlt, aber doch immerhin freiwillig und scheinbar notwendig abgeleistet. So gesehen eine perfekte Mitarbeiterin.
Einziger Wermutstropfen: Sie war immer knapp bei Kasse und ließ sich von mir den Lohn für ihre geleisteten Arbeitsstunden mitunter täglich auszahlen, da sie Probleme mit dem Amt hätte und dort ihre Akte falsch bearbeitet worden wäre. Das war zwar ein mächtiger Verwaltungsaufwand durch die vielen Quittungen, aber zähneknirschend habe ich sogar das getan. Nicht zuletzt deswegen, um zu zeigen, dass es in diesem Unternehmen sehr menschlich zugeht.
Im Laufe der Wochen bemühte sie diese Mitarbeiterin darum, immer mehr Aufgaben zu bekommen und wollte viele Sachen sogar vollständig alleinverantwortlich leiten, unter anderem die Wareneingangskontrolle bei den Hauptlieferungen. Ich war mir nicht sicher, ob ich dieses Verhalten nur als Zeichen extremen Arbeitseifers deuten sollte oder ob mehr dahintersteckte und beobachtete diese Entwicklung misstrauisch.
Mitte des Jahres erhöhte ich ihre wöchentliche Stundenzahl probehalber (mit schriftlich vereinbarter Probezeit!) auf 35 Stunden, da sie sich von dem Moment an alleinverantwortlich um die gesamte Abteilung Molkereiprodukte kümmern sollte. Das klappte leider nicht so, wie es sollte und darum entzog ich ihr die Verantwortung nach wenigen Wochen wieder und beschäftigte sie wie zuvor als Packerin im Laden. Diese Änderung geschah dummer- und naiverweise nur mündlich, wenn auch vor Zeugen. Sie bestätigte die Änderung mündlich und versicherte mir, sich wieder beim Arbeitsamt zu melden. Ich zahlte ihr von dem Moment an nur wieder den Lohn für 6 wöchentliche Arbeitsstunden aus.
Die Konsequenz war, dass ich ab sofort nur noch Krankmeldungen hereingereicht bekam, dann früher genehmigter und ungenehmigter Urlaub folgte und dass nach einigen Wochen ein Schreiben der Gewerkschaft einging, in dem ich aufgefordert wurde, die ausstehenden Gehaltszahlungen zu begleichen. Rechtlich war daran nichts auszusetzen, wenn man bedenkt, dass diese Änderungs-Kündigung tatsächlich schriftlich hätte erfolgen müssen und darum diese Kollegin offiziell noch in Vollzeit beschäftigt, wenn auch krankgeschrieben war. Groteskerweise wurde in dem Schreiben der Gewerkschaft als Forderung das Bruttogehalt aufgeführt. Die hofften wohl darauf, dass irgendein Dummer blind und eingeschüchtert bezahlt...
Ich zahlte das (richtig berechnete) Geld aus - und bekam dennoch zwei Tage später eine Ladung zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen. Um was es genau ging, erfuhr ich vergangenen Freitag:
Kleiner Fauxpas meinerseits: Unabhängig vom Arbeitsvertrag beschäftigte ich die Mitarbeiterin im Grunde von Anfang an in einem Umfang, der über die 400€-Grenze hinausging und damit sozialabgabenpflichtig war. Dadurch ergab sich letztendlich, dass der Urlaubsanspruch für den gesamten Zeitraum der Beschäftigung auf Vollzeit zu berechnen war.
Wir einigten uns unmittelbar vor der Verhandlung auf eine bestimmte Summe und dass das Arbeitsverhältnis damit offiziell beendet ist, so dass die Richterin nur noch die besprochenen Dinge zu Protokoll nehmen musste...
Ich verbuche dies unter "Wieder was gelernt!" und möchte nun nicht mehr darüber nachdenken.
Nächstes Mal alles schriftlich.
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Kommentare
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jung-ewig-sucht am :
Andrea am :
vincent vega am :
Andrea am :
Bobo am :
Susa am :
leserette am :
29AX = 29 Arbeitslose Xanthippen
Shopbloggerswife am :
Fincut am :
Johannes am :
Bobo am :
bibo am :
Vielen Dank
Matthias am :
ich bin immer wieder erstaunt, wie fit diese [zensiert] in rechtlichen Fragen sind.
So traurig es für die Masse ist, durch solche Vorfälle zieht jeder Gechäftsmann seine eigenen Konsequenzen für die Zukunft.
me
Lars am :
Es gibt Gesetze, und es gibt Tarifverträge, an die sich beide Seiten halten müssen.
Es ist ja nun nicht so, daß solche gesellschaftlichen Übereinkünfte ausschließlich aus Rechten für den Arbeitnehmer und Pflichten für den Arbeitgeber bestünden.
Wenn hier aber Menschen, egal, wie man ihr Verhalten moralisch bewertet, als *** bezeichnet werden, kommt mir die Galle hoch.
Johannes am :
Lars am :
Johannes am :
Tim Evers am :
nettermann am :
nettermann am :
Und wenn ich mich recht erinnere gibt sowas wie Mitwirkungspflicht!
Warum ist sie dann nicht zur richtigen Arbeit erschienen? Dieser Pflicht ist sie zufälligweise mit Krankschreibung nachgekommen.
Sollte man ihr dann nicht Vorsatz unterstellen?
Karel Gott am :
Matthias am :
Ich pauschalisiere nicht, aber bei Leuten die derart gezielt auf eine "Abzocke" hinarbeiten, bleibe ich dabei. [zensiert]
Zum "summ-summ": Es gibt tatsächlich noch Menschen in diesem Land, welche nicht den ganzen Tag im Internet surfen, sondern etwas arbeiten müssen
Gruß
Matthias
Rudi Carell Gott am :
Puck am :
Passt also soweit schon. Formfehler liegt auch keiner vor, da Anstellungsverträge soweit ich weiss keiner Formpflicht unterliegen. Nur die Beweislage spricht hier halt gegen Björn.
Johannes am :
Shopbloggerswife am :
Es war eben ein Formfehler. Und Formfehler sind nur schädlich, wenn es zur Klage kommt.
Bibo am :
Genau solche Leute lassen alle Arbeitslosen in der Öffentlichkeit als undankbare, ständig fordernde "Assis" dastehen....
Klugscheisser am :
Gandhi am :
Hier in unserem kleinen Unternehmen sind solche Dinge früher auch an der Tagesordnung gewesen, doch damit ist seit ca. anderthalb Jahren Schluß.
Nix mehr ohne Schriftform. Und wenn ich schreibe NIX dann meine ich auch NIX.
Ich hoffe nur, daß Björn darüber nicht den glauben an die Menschheit verliert, es gibt nämlich durchaus faire Arbeitnehmer. Mit und ohne Anspruch auf Hartz IV.
Shopbloggerswife am :
Hätte Björn Ihr nicht aus Gutmütigkeit, weil sie angeblich gar kein Geld hatte, um Essen und Miete zu bezahlen und auch angeblich monatelang auf eine Nachzahlung der irrtümlich gesperrten Sozialhilfe des Amtes wartete, immer weiter die Überstunden genehmigt und ausgezahlt, obwohl ihn sein Bauchgefühl warnte, wäre das alles nicht passiert.
Dennis am :
Shopbloggerswife am :
auch_shopper am :
Ins am :
Aber sowas... das würd mir im Leben nicht einfallen. Aber ich bin wohl zu weich und nett für diese Welt *hüstel*
Lars am :
Klar kann man ihr Vorsatz unterstellen, völlig zu Recht sogar, das habe ich ja auch nie bestritten.
Nur muß man dazu nicht unbedingt dieselben Vokabeln verwenden, die Hitler bereits für die Juden übrig hatte: "Bazillen" und "Parasiten".
s. #1 und #6
Das kannst Du meinetwegen Schubladendenken nennen, es ändert aber nichts an der Tatsache, daß es sich hierbei um den damals üblichen Sprachgebrauch der Nationalsozialisten handelt.
Das heißt nicht, daß ich die Autoren der entsprechenden Kommentare zwangsläufig für Nazis halte.
Aber der Hinweis auf ein bißchen mehr Feingefühl bei der Auswahl der Metaphern muß schon erlaubt sein, ohne daß man sofort wieder in die Ecke der Gutmenschen mit der Nazikeule gerückt wird.
Tim am :
HaPe am :
Lars am :
Ein wenig Nachdenken kann manchmal nicht schaden.
Tim am :
Tim
Nicole am :
Und man muss bedenken das dies für Sie auch wichtig war, denn hätte das Amt den Vertrag zu Gesicht bekommen hätte Sie schlimmstenfalls einen Betrugsvorwurf an der Backe haben können weil das Amt denkt Sie hätte für die 35 Stunden zwar Geld erhalten, aber nie offiziell beim Amt angegeben. Dann hätte SIE die A***Karte gehabt.
Es ist gut so das es die Arbeitnehmerrechte hierzulande gibt.
Und das nächste mal bitte nicht offiziell so über Menschen schimpfen wenn man sich eher an die eigene Nase packen sollte.
Nun-ex-Referendar am :
Nicht menschlich oder verständlich.
Björn hätte dieser Mitarbeiterin eben keine Chance geben dürfen, sie weiterhin mit 6 Stunden beschäftigen sollen und alles wäre für ihn einfacher und kalkulierbar geblieben.
Es ist nicht populär, vernünftig denkend zu handeln, sondern das strikte Halten an Gesetze wird verlangt. Ende.
Shopbloggerswife am :
nikita am :
1. Godwins Law ist völlig trivial und könnte auch von "Nazivergleich" auf "Schokokuchen" geändert werden ohne, dass dessen Richtigkeit beeinträchtigt wird. Die Folgerung, dass danach die Diskussion enden würde ist unsinnig.
2. Auch "Brot" gehörte zum Sprachgebrauch der Nazis, und?
3. Dennoch sind oberflächliche Abwertungen natürlich zu unterlassen.
So wie ich das sehe haben sich hier einfach beide Seiten nicht genug ausgekannt.
Da sie ja vorher quasi wie von Sinnen gearbeitet hat glaube ich nicht an Schmarotzertum. Vermutlich hat sie sich, nach dem Missverständnis mit der Zurückänderung der 35h-Beschäftigung, den Floh nach von der entsprechenden Gewerkschaft und/oder weniger arbeitswilligen Mitarbeitslosen einsetzen lassen.
Alles in allem seltsam, diese Mitarbeiterin. Keine Ahnung, erst Vorzeigearbeiterin, dann krank melden. Vielleicht hat sie resigniert, als das 35h-Verhältnis wieder aufgehoben wurde.
Shopbloggerswife am :
anisa am :
sie bazille ode rparasit zu nennen passt zu den leuten hier, die nie von hartz4 gelebt haben, die immer noch glauben , jobs gibts hie rwie sand am mehr und auch sonst denken, sie wären was besseres. wär hätte aus deiner fatalen unwissenheit den nicht profit rausgeschlagen?? du bist selber schuld, sie hat das was sie für richtig hielt getan.
ach und hartz4 leute haben weit weniger zum leben als hier manche glauben. ich weiß es nur zu gut, habe selbst 1 jahr davon leben müssen!
Shopbloggerswife am :
Ich glaube, die meisten anständigen Menschen hätten diese Situation nicht ausgenutzt, wenn man ihnen vorher monatelang geholfen hätte, obwohl das Geld knapp war. Wir konnten einige Leute in der Zeit nicht einstellen, das Budget reichte nicht. Sie wußte von dem finanziellen Engpaß. Und deswegen ist ihr Verhalten doppelt dreckig. Das Wort Parasit werde ich trotzdem auch in weiteren Kommentaren löschen. Wut ist eine Sache, Beleidigungen zulassen eine andere.
Michael am :
In Bremen kriegt der Arbeitgeber nie Recht.
Ich verkneife mir lieber die Begründung, sonst stehe ich auch noch da.
Piffkowski am :
Theodor am :
Es zeugt von unheimlicher Dreistigkeit einem sozial eingestellten Unternehmer so ans Bein zu pinkeln. Erst krank schreiben lassen, dann die Gewerkschaft auf den Hals hetzen und schlussendlich noch nen Gerichtsverfahren. Wer da noch Verständnis für hat, den kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Hat mittlerweile jeder diese Mitnahmementalität und verklagt Menschen, wenn sie einem auf den Fuß treten?
mark am :
Shopbloggerswife am :
noumoe am :
danio am :
Mir tut es ja für den Björn schon leid, ich unterstelle ihm einfach eine soziale Ader und beste Absichten. Und da man ja nur eine Position beziehen kann, unterstelle ich der ehemaligen Beschäftigten die Entschlosseheit zur Wahrnehmung ihrer Rechte.
Dass dieses Recht wohl eigentlich dazu gedacht war, Opfer von Willkür zur schützen, in jedem Fall aber nicht dazu gedacht war, Formfehler in bare Münze zu verwandeln, dürfte im wesentlich klar sein. Diese moralische Verwerflichkeit bleibt an ihr haften, damit wird sie leben müssen. Und Björn druch seinen Formfehler bezahlen. Sollte das ganze von ihr quasi schon gewerbsmässig betrieben werden, wie hier schon unterstellt wurde, so kann man nur hoffen, dass solcher Missbrauch von Recht und Gesetz, aber auch der Missbrauch von Güte und Freundlichkeit, wenigstens durch schlechets Gewissen und durch Folgen des Missbrauchs geahndet werdern. Ohne gleich in einer Kollektivhaftzung zu enden.
Was aber nicht passieren darf: Verallgemeinerung. Nicht jeder Mensch wie "Sie" ist ein abzockendes und intrigantes Wesen, welches arme, aber ehrliche Arbeitgeber ausnehmen möchte. Ich halte sowas für einen Einzelfall, auch wenn sicher jeder einen Unternehmer kennt oder gar selber einer ist, der einen ähnlichen Fall erlebt hat oder jemanden kennt, der einen ähnlichen Fall kennt oder erlebt hat. (Siehe das kleine Welt Phänomen). Das dürften dann in der Summe weit weniger Fälle sein, als man durch grobes Überschlagen vermuten könnte, da etliche Fälle identisch sein dürften.
Und ich halte auch Björn für einen Einzelfall. Und jeder Einzelfall, der durch so ein Verhalten verhärmt wird, ist ein Verlust, der solche Gesetze vielleicht auch noch nötiger macht. Also kann man an Björn nur appellieren, trotz aller Erfahrungen so sozial zu bleiben, wie er es bisher war. Und natürlich trotz allem auf Formfehler zu achten. Was IMHO auch der Gerechtigkeitssinn gebietet. Denn um jedem die gleiche Gerechtigkeit zu gewähren, ist es erforderlich Regeln zu schaffen und diese zu befolgen.
Sicher aber ist, dass es einen Grund dafür gibt, warum es eine Regel gibt, wie die, die durch den Formfehler verletzt wurde. Denn so wie es schwarze Schafe wie die ehemalige Arbeitnehmerin gibt, so gibt es auch bei den Arbeitgebern welche, die unternehmerische Freiheit mit Willkür und Absolutismus verwechseln.
Nun hab ich ja Position bezogen. Aber ich frage mich, auf Grund welcher Erkenntnisse? Da gibt es einen Björn, der hat ein Blog und der scheint nett zu sein. Er liest sich so. Ob allerdings Herr Harste, den ich überhaupt nicht kenne, wirklich so ist, wie ich es ihm unterstelle, dass weiss ich nicht. Ich kenne auch seine ehemalige beschäftigte nicht. Ich weiss auch nicht, ob sich das wirklich alles so zugetragen hat. Das alles kann ich nicht wissen. Wie kann ich mir also ein Urteil erlauben, wie kann ich eine Position einnehmen? Letztlich garnicht.
Und nun lese ich mir die Kommentare durch. Und wundere mich, wie gut hier alle den Björn, den Herrn Harste, das Unternehmen, die ehemalige Mitarbeiterin und den ganzen Vorgang kennen. Anderenfalls würde ich mich nicht trauen so schnell und unreflektiert Postion zu beziehen, Täter und Opfer festzulegen und dann kräftig darauf einzuschlagen. Bis hin zum obligatorischen Dikussionsstopper "Du Nazi", "Du sagst nur Nazi zu mir, weil du kein Argument hast" und "Du sagst nur, das ich Nazi zu dir sage, weil ich keine Argumente mehr habe, weil du keine Argumente mehr hast!" (beliebig fortsetzbar).
Wir wollen doch nicht wie das heise Forum werden?
Shopbloggerswife am :
Danke aber auch an all die anderen.
Die Meinung der Mitarbeiter vor Ort, die Björn und die Mitarbeiterin tatsächlich persönlich kennen, geht allerdings in die gleiche Richtung. Alle sind froh, dass sie weg ist und nicht mehr alle herumkommandiert.
Sie passte echt nicht in dieses fröhliche Team hier.
LeSmou am :
HaPe am :