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Gerichtstermin

Ich hätte niemals gedacht, dass ich überhaupt jemals gegen eine Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht stehen würde. Ich halte mich für relativ umgänglich und unkompliziert und versuche eigentlich immer, bei Problemen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Eine der Inventurhelferinnen aus 2006 (Hartz IV) bewarb sich einige Wochen später bei uns als Aushilfe. Obwohl ich anfangs wegen ihrer dominant-ruppigen Art, die auch von vielen Kollegen nach dem ersten Zusammentreffen spontan bemängelt wurde, skeptisch war, stellte ich sie auf 165-Euro-Basis (max. zulässiger Zuverdienst bei Arbeitslosen) als Packerin ein. Sie machte den Job vernünftig und offenbar mit offenen Augen: Sie wies mich auf Dinge hin, die möglicherweise schief laufen könnten. Unabhängig von den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kam sie teilweise auf über 30 Stunden pro Woche. Die massiven Überstunden wurden natürlich bezahlt, aber doch immerhin freiwillig und scheinbar notwendig abgeleistet. So gesehen eine perfekte Mitarbeiterin.
Einziger Wermutstropfen: Sie war immer knapp bei Kasse und ließ sich von mir den Lohn für ihre geleisteten Arbeitsstunden mitunter täglich auszahlen, da sie Probleme mit dem Amt hätte und dort ihre Akte falsch bearbeitet worden wäre. Das war zwar ein mächtiger Verwaltungsaufwand durch die vielen Quittungen, aber zähneknirschend habe ich sogar das getan. Nicht zuletzt deswegen, um zu zeigen, dass es in diesem Unternehmen sehr menschlich zugeht.
Im Laufe der Wochen bemühte sie diese Mitarbeiterin darum, immer mehr Aufgaben zu bekommen und wollte viele Sachen sogar vollständig alleinverantwortlich leiten, unter anderem die Wareneingangskontrolle bei den Hauptlieferungen. Ich war mir nicht sicher, ob ich dieses Verhalten nur als Zeichen extremen Arbeitseifers deuten sollte oder ob mehr dahintersteckte und beobachtete diese Entwicklung misstrauisch.

Mitte des Jahres erhöhte ich ihre wöchentliche Stundenzahl probehalber (mit schriftlich vereinbarter Probezeit!) auf 35 Stunden, da sie sich von dem Moment an alleinverantwortlich um die gesamte Abteilung Molkereiprodukte kümmern sollte. Das klappte leider nicht so, wie es sollte und darum entzog ich ihr die Verantwortung nach wenigen Wochen wieder und beschäftigte sie wie zuvor als Packerin im Laden. Diese Änderung geschah dummer- und naiverweise nur mündlich, wenn auch vor Zeugen. Sie bestätigte die Änderung mündlich und versicherte mir, sich wieder beim Arbeitsamt zu melden. Ich zahlte ihr von dem Moment an nur wieder den Lohn für 6 wöchentliche Arbeitsstunden aus.
Die Konsequenz war, dass ich ab sofort nur noch Krankmeldungen hereingereicht bekam, dann früher genehmigter und ungenehmigter Urlaub folgte und dass nach einigen Wochen ein Schreiben der Gewerkschaft einging, in dem ich aufgefordert wurde, die ausstehenden Gehaltszahlungen zu begleichen. Rechtlich war daran nichts auszusetzen, wenn man bedenkt, dass diese Änderungs-Kündigung tatsächlich schriftlich hätte erfolgen müssen und darum diese Kollegin offiziell noch in Vollzeit beschäftigt, wenn auch krankgeschrieben war. Groteskerweise wurde in dem Schreiben der Gewerkschaft als Forderung das Bruttogehalt aufgeführt. Die hofften wohl darauf, dass irgendein Dummer blind und eingeschüchtert bezahlt...

Ich zahlte das (richtig berechnete) Geld aus - und bekam dennoch zwei Tage später eine Ladung zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen. Um was es genau ging, erfuhr ich vergangenen Freitag:

Kleiner Fauxpas meinerseits: Unabhängig vom Arbeitsvertrag beschäftigte ich die Mitarbeiterin im Grunde von Anfang an in einem Umfang, der über die 400€-Grenze hinausging und damit sozialabgabenpflichtig war. Dadurch ergab sich letztendlich, dass der Urlaubsanspruch für den gesamten Zeitraum der Beschäftigung auf Vollzeit zu berechnen war.

Wir einigten uns unmittelbar vor der Verhandlung auf eine bestimmte Summe und dass das Arbeitsverhältnis damit offiziell beendet ist, so dass die Richterin nur noch die besprochenen Dinge zu Protokoll nehmen musste...

Ich verbuche dies unter "Wieder was gelernt!" und möchte nun nicht mehr darüber nachdenken.

Nächstes Mal alles schriftlich.

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Kommentare

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jung-ewig-sucht am :

Nachdenken kann da nur zu innerlicher Aufregung führen. Aber schon schlimm das es diese linken Bazillien immer wieder in der Geschäftswelt gibt. Freut mich das du Sie los geworden bist.

Andrea am :

Na ja, menschlich gesehen hast du recht. Nur hätte sich Björn rechtskonform verhalten müssen, dann hätte er sich den gerichtlichen Ärger und auch damit verbundene Kosten ersparen können. Das gute an Gewerkschaften ist zudem, dass sie sehr plump handeln und man mit dem nötigen rechtlichen Geschick auch oft seine Vorteil daraus schlagen kann. (In der zu großen Zahl der Fälle.) :-)

vincent vega am :

... heftig

Andrea am :

So ist das halt. Nicht drüber Ärgern, nächstes Mal besser machen. :-)

Bobo am :

oh mann!!! Wie sich solche Menschen immer durchs Leben schlagen???

Susa am :

da fehlen mir auch die Worte. Und diese Leute finden auch immer wieder jemanden.

leserette am :

... ganz einfach: Arbeitslosengeld/-hilfe/Sozialamt/-hilfe/HartzIV//Schwarzarbeit//Ausgleichszahlungen von Chefs, die sie loswerden wollen (= vermutlich richtige chronologische Reihenfolge). Und, glaub mir: Denen geht's finanziell bzw. materiell nicht schlechter als uns...

29AX = 29 Arbeitslose Xanthippen :-)

Shopbloggerswife am :

Nach dem, was ich jetzt so gerüchteweise gehört habe, sind wir nicht der erste Arbeitgeber, wo sie dieses Prinzip angewendet hat. Angeblich sind ja auch alle Arbeitszeugnisse verloren gegangen und konnten daher monatelang nicht vorgelegt werden- bei einer Aushilfspackerin mit 26 Stunden monatlich nicht problematisch. Nach mehrfachem Drängeln unsererseits kam dann ein handgeschriebenes Zeugnis der Nachbarin, weitere sollten folgen, kamen aber nie. Diese Dame macht das vermutlich schon ziemlich professionell.

Fincut am :

So sehr ich Björn schätze und so gern ich sein Blog lese und so gern ich ihn auch mal in seinem Supermarkt besuchen würde, ideal verhalten hat er sich nicht, daher empfinde ich es als wenig fair, die Ex-Mitarbeiterin hier zu beschimpfen.

Johannes am :

Was hat er denn falsch gemacht? Du willst ihm jetzt nicht seinen Formfehler vorwerfen, oder?

Bobo am :

hier hat neimand die Mitarbneiterin beschimpft! Das wäre auch nicht rechtens. Aber das Verhalten ist doch merkwürdig! Oder vielmehr nicht merkwürdig, denn auch seit H4 scheinen die Leute immer sehr weich in unserem Staat zu landen

bibo am :

Könntest Du bitte genau ausführen, wo und wann Björn hier seine ehemalige Mitarbeiterin beleidigt hat?

Vielen Dank

Matthias am :

Moin,

ich bin immer wieder erstaunt, wie fit diese [zensiert] in rechtlichen Fragen sind.

So traurig es für die Masse ist, durch solche Vorfälle zieht jeder Gechäftsmann seine eigenen Konsequenzen für die Zukunft.


me

Lars am :

Bei allem nachvollziehbaren Ärger:

Es gibt Gesetze, und es gibt Tarifverträge, an die sich beide Seiten halten müssen.

Es ist ja nun nicht so, daß solche gesellschaftlichen Übereinkünfte ausschließlich aus Rechten für den Arbeitnehmer und Pflichten für den Arbeitgeber bestünden.

Wenn hier aber Menschen, egal, wie man ihr Verhalten moralisch bewertet, als *** bezeichnet werden, kommt mir die Galle hoch.

Johannes am :

Hier geht es doch darum, einen Formfehler auszunutzen, um Geld einzusacken, das einem nicht zusteht, weil man nichts dafür geleistet hat. Ist doch reinstes ***tum.

Lars am :

Das Bezeichnen anderer Menschen als ***, "Schmarotzer" oder "Ungeziefer" hat leider hierzulande eine Tradition, von der auch Du irgendwann mal im Geschichtsunterricht gehört haben solltest.

Johannes am :

Nun, das ändert aber nichts daran, daß es Menschen gibt, die sich *** verhalten. Und die darf man wohl *** nennen. Auch wenn sie Menschen sind, oder fändest Du das Bezeichnen unsauberer Menschen als "Dreckspatz" genauso erschreckend? Es handelt sich um eine recht treffende Metapher, mehr nicht.

Tim Evers am :

Na das hat aber ganz schön gedauert mit dem ersten Nazivergleich...

nettermann am :

Fand ich auch. es ist immer wieder erstaunlich in welches schubladendenken Leute verfallen

nettermann am :

Richtig es gibt Pflichten und Rechte für beide seiten.

Und wenn ich mich recht erinnere gibt sowas wie Mitwirkungspflicht!

Warum ist sie dann nicht zur richtigen Arbeit erschienen? Dieser Pflicht ist sie zufälligweise mit Krankschreibung nachgekommen.

Sollte man ihr dann nicht Vorsatz unterstellen?

Karel Gott am :

summ-summ macht das bienchen und wart nicht mehr gesehen...

Matthias am :

Wollte niemandem auf den Schlipps treten.

Ich pauschalisiere nicht, aber bei Leuten die derart gezielt auf eine "Abzocke" hinarbeiten, bleibe ich dabei. [zensiert]

Zum "summ-summ": Es gibt tatsächlich noch Menschen in diesem Land, welche nicht den ganzen Tag im Internet surfen, sondern etwas arbeiten müssen ;-)
Gruß
Matthias

Rudi Carell Gott am :

ne ne matze, mit dir hat das bienchen nix zu tun...

Puck am :

"Parasit kommt von griechisch παράσιτος, pará- für neben und sitos für gemästet - ursprünglich für Vorkoster bei Opferfesten, die dadurch ohne Leistung zu einer Speisung kamen." (Quelle: Wikipedia.de)

Passt also soweit schon. Formfehler liegt auch keiner vor, da Anstellungsverträge soweit ich weiss keiner Formpflicht unterliegen. Nur die Beweislage spricht hier halt gegen Björn.

Johannes am :

(Änderungs)-Kündigungen brauchen aber Schriftform.

Shopbloggerswife am :

Genau das war wohl das Problem. Vor Zeugen reicht nicht, es hätte auch noch schriftlich überreicht werden müssen, aber Björn Schreibtisch quoll mal wieder über und so ist das Schriftstück in den Hintergrund gerückt. Hätte die Mitarbeiterin nicht gesagt, dass sie beim Arbeitsamt Bescheid gesagt hätte, wäre Björn auch nicht auf die Idee gekommen, dass sie ihn nur hinhalten und die Übergabe der schriftlichen Änderungkündigung verzögern wollte, da sie wusste, dass Björn aus Zeitmangel und Müdigkeit einige Dinge, die nicht sofort erledigt werden müssen, hintan schiebt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hätte sie nicht geklagt, hätten wir die schriftliche Änderungskündigung (sie war ja noch bzw. wieder bei uns als Packerin beschäftigt, da der alte Arbeitsvertrag wieder in Kraft gesetzt wurde und nur die Abteilungsverantwortung endete) ja noch später aushändigen können.
Es war eben ein Formfehler. Und Formfehler sind nur schädlich, wenn es zur Klage kommt.

Bibo am :

Wie innerlich verroht und unendlich dreist kann ein Mensch nur sein?
Genau solche Leute lassen alle Arbeitslosen in der Öffentlichkeit als undankbare, ständig fordernde "Assis" dastehen....

Klugscheisser am :

ein arbeitsverhältnis sollte stets ohne menschliche züge nur nach gesetzlicher massgabe bestehen. dann ist alles perfekt nur ein einkaufen macht dann keinen spass mehr.

Gandhi am :

Änderungskündigung und Schriftform hin, Formfehler her. Diese ehemalige Mitarbeiterin hat sich jedenfalls nach der obigen Schilderung auch nicht gerade korrekt verhalten. Wer nach einer ordentlichen Kündigung ständig "krank feiert" sollte keinerlei Ansprüche mehr gegen den Arbeitgeber haben dürfen.
Hier in unserem kleinen Unternehmen sind solche Dinge früher auch an der Tagesordnung gewesen, doch damit ist seit ca. anderthalb Jahren Schluß.

Nix mehr ohne Schriftform. Und wenn ich schreibe NIX dann meine ich auch NIX.

Ich hoffe nur, daß Björn darüber nicht den glauben an die Menschheit verliert, es gibt nämlich durchaus faire Arbeitnehmer. Mit und ohne Anspruch auf Hartz IV.

Shopbloggerswife am :

Wir beschäftigen einige Mitarbeiter, die Hartz IV beziehen und sich ein Taschengeld nebenbei verdienen. Bislang hat das auch immer geklappt und wir hatten so flexible Reserven, das war zu gegenseitigem Nutzen.
Hätte Björn Ihr nicht aus Gutmütigkeit, weil sie angeblich gar kein Geld hatte, um Essen und Miete zu bezahlen und auch angeblich monatelang auf eine Nachzahlung der irrtümlich gesperrten Sozialhilfe des Amtes wartete, immer weiter die Überstunden genehmigt und ausgezahlt, obwohl ihn sein Bauchgefühl warnte, wäre das alles nicht passiert.

Dennis am :

Beim Umgang mit der [zensiert] ist immer Vorsicht geboten.

auch_shopper am :

Es ist grundsätzlich so, das der Arbeitgeber immer der Dumme ist. Ich erntete auch schon von Arbeitsgerichtsrichterinnen ein Achselzucke,, auf die Frage, was denn mit dem Arbteitgeber sei, wenn es ums Geld geht ? DIe Leute vertsehen das System nicht. In diesem Fall ist ja wohl das Abzocken auf Kosten anderer offensichtlich.

Ins am :

Also bei dem, was sich Sozi & Co im Moment leisten, ist es nicht schwer nachzuvollziehen, wenn manch einer auf dumme Gedanken kommt und versucht, sich den Lebensunterhalt aufzubessern - manchmal auch mit allen Tricks.
Aber sowas... das würd mir im Leben nicht einfallen. Aber ich bin wohl zu weich und nett für diese Welt *hüstel*

Lars am :

@6.1.2

Klar kann man ihr Vorsatz unterstellen, völlig zu Recht sogar, das habe ich ja auch nie bestritten.

Nur muß man dazu nicht unbedingt dieselben Vokabeln verwenden, die Hitler bereits für die Juden übrig hatte: "Bazillen" und "Parasiten".

s. #1 und #6

Das kannst Du meinetwegen Schubladendenken nennen, es ändert aber nichts an der Tatsache, daß es sich hierbei um den damals üblichen Sprachgebrauch der Nationalsozialisten handelt.

Das heißt nicht, daß ich die Autoren der entsprechenden Kommentare zwangsläufig für Nazis halte.

Aber der Hinweis auf ein bißchen mehr Feingefühl bei der Auswahl der Metaphern muß schon erlaubt sein, ohne daß man sofort wieder in die Ecke der Gutmenschen mit der Nazikeule gerückt wird.

Tim am :

http://de.wikipedia.org/wiki/Godwins_law

HaPe am :

....das Wort "Waschlappen" wurde von den Nazis auch schon gebraucht, also mach Dir nicht ins Hemd und kehre vor Deiner eigenen Tür....

Lars am :

Na, dann können wir ja auch gleich wieder "Untermensch" in den Sprachgebrauch einführen, oder?

Ein wenig Nachdenken kann manchmal nicht schaden.

Tim am :

Schon klar - weil dein ursprünglicher Nazivergleich nicht zog, muss er jetzt erweitert werden auf Begriffe, die zwar niemand benutzt hat und die auch nichts gemein haben, aber wenigstens allgmein als nazifiziert anerkannt werden können. Ziehmlich armselige Rhetorik.

Tim

Nicole am :

Ja, man sollte sich auch als Arbeitgeber mit den eigenen Pflichten auseinandersetzen...die ex-Mitarbeiterin hat lediglich ihr gutes Recht durchgesetzt.

Und man muss bedenken das dies für Sie auch wichtig war, denn hätte das Amt den Vertrag zu Gesicht bekommen hätte Sie schlimmstenfalls einen Betrugsvorwurf an der Backe haben können weil das Amt denkt Sie hätte für die 35 Stunden zwar Geld erhalten, aber nie offiziell beim Amt angegeben. Dann hätte SIE die A***Karte gehabt.

Es ist gut so das es die Arbeitnehmerrechte hierzulande gibt.

Und das nächste mal bitte nicht offiziell so über Menschen schimpfen wenn man sich eher an die eigene Nase packen sollte.

Nun-ex-Referendar am :

Richtig! Dem kann ich völlig zustimmen, es soll nach geltendem Recht gehandelt werden.

Nicht menschlich oder verständlich.

Björn hätte dieser Mitarbeiterin eben keine Chance geben dürfen, sie weiterhin mit 6 Stunden beschäftigen sollen und alles wäre für ihn einfacher und kalkulierbar geblieben.

Es ist nicht populär, vernünftig denkend zu handeln, sondern das strikte Halten an Gesetze wird verlangt. Ende.

Shopbloggerswife am :

Das Amt hat nach Angaben der Mitarbeiterin sofort eine Vertragskopie erhalten, aber die laufenden Zahlungen von Miete und Lebensunterhalt wurden angeblich trotzdem nicht wieder aufgenommen. Wir haben ihr geglaubt und niemals beim Amt nachgefragt, ob sie uns belügt. Damit sie nicht verhungert und damit sie wegen angeblich drohender Wohnungskündigung nicht obdachlos wird , haben wir ihr Geld gegeben, das später, wenn das Amt wieder zahlt, ordentlich abgerechnet werden sollte. Wir wollten ihr in dieser Notlage helfen, da sie auch noch ein Kind zu versorgen hatte. Schön blöd von uns, nicht? Derart blauäugig und hilfsbereit darf man eben nicht sein. Dann landet man unweigerlich vor Gericht.

nikita am :

Erstmal du den ganzen Vorrednern:
1. Godwins Law ist völlig trivial und könnte auch von "Nazivergleich" auf "Schokokuchen" geändert werden ohne, dass dessen Richtigkeit beeinträchtigt wird. Die Folgerung, dass danach die Diskussion enden würde ist unsinnig.
2. Auch "Brot" gehörte zum Sprachgebrauch der Nazis, und?
3. Dennoch sind oberflächliche Abwertungen natürlich zu unterlassen.

So wie ich das sehe haben sich hier einfach beide Seiten nicht genug ausgekannt.
Da sie ja vorher quasi wie von Sinnen gearbeitet hat glaube ich nicht an Schmarotzertum. Vermutlich hat sie sich, nach dem Missverständnis mit der Zurückänderung der 35h-Beschäftigung, den Floh nach von der entsprechenden Gewerkschaft und/oder weniger arbeitswilligen Mitarbeitslosen einsetzen lassen.

Alles in allem seltsam, diese Mitarbeiterin. Keine Ahnung, erst Vorzeigearbeiterin, dann krank melden. Vielleicht hat sie resigniert, als das 35h-Verhältnis wieder aufgehoben wurde.

Shopbloggerswife am :

Die Mitarbeiterin hat sich juristisch leider nur zu gut ausgekannt, sie hat jahrelang im Verein Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern Tipps gegeben und auch unseren H4-Kollegen z.B. in Sachen Zusatzleistungen bei Sozialhilfe Ratschläge erteilt.

anisa am :

tja lieber björn, dumm gelaufen, sie hat aus deiner nachsichtigkeit und unwissenheit eben profit rausgeschlagen.

sie bazille ode rparasit zu nennen passt zu den leuten hier, die nie von hartz4 gelebt haben, die immer noch glauben , jobs gibts hie rwie sand am mehr und auch sonst denken, sie wären was besseres. wär hätte aus deiner fatalen unwissenheit den nicht profit rausgeschlagen?? du bist selber schuld, sie hat das was sie für richtig hielt getan.

ach und hartz4 leute haben weit weniger zum leben als hier manche glauben. ich weiß es nur zu gut, habe selbst 1 jahr davon leben müssen!

Shopbloggerswife am :

QUOTE:
wer hätte aus deiner fatalen unwissenheit den nicht profit rausgeschlagen??

Ich glaube, die meisten anständigen Menschen hätten diese Situation nicht ausgenutzt, wenn man ihnen vorher monatelang geholfen hätte, obwohl das Geld knapp war. Wir konnten einige Leute in der Zeit nicht einstellen, das Budget reichte nicht. Sie wußte von dem finanziellen Engpaß. Und deswegen ist ihr Verhalten doppelt dreckig. Das Wort Parasit werde ich trotzdem auch in weiteren Kommentaren löschen. Wut ist eine Sache, Beleidigungen zulassen eine andere.

Michael am :

Altebekannte Weisheit unter Fachanwälten für Arbeitsrecht:
In Bremen kriegt der Arbeitgeber nie Recht.
Ich verkneife mir lieber die Begründung, sonst stehe ich auch noch da.

Piffkowski am :

Also ich bin jetzt mathematisch nicht so bewandert, aber welchen Betrag hat die gute Frau denn jetzt gefordert? Lässt sich das ungefähr abschätzen?

Theodor am :

Es ist schon erstaunlich was mittlerweile so alles selbstverständlich ist. Da ist man fair zu einer Mitarbeiterin, gibt ihr ne Chance und versucht es auf die menschliche Tour. Da ist man 1x unaufmerksam und so wirds einem gedankt.

Es zeugt von unheimlicher Dreistigkeit einem sozial eingestellten Unternehmer so ans Bein zu pinkeln. Erst krank schreiben lassen, dann die Gewerkschaft auf den Hals hetzen und schlussendlich noch nen Gerichtsverfahren. Wer da noch Verständnis für hat, den kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Hat mittlerweile jeder diese Mitnahmementalität und verklagt Menschen, wenn sie einem auf den Fuß treten?

mark am :

also als dreckig würde ich das nicht bezeichnen. man kriegt halt keine vollzeitkräfte mit halbzeit- oder aushilfsrechten. wenn sie von anfang an wie eine 400-euro-kraft gearbeitet hat, stehen ihr ja auch die rechte der vergleichbaren mitarbeiter zu...

Shopbloggerswife am :

Ja, klar. Die Arbeit (nachpacken, Leergut) hat sie sich ja auch immer selbst gesucht. Ob das jeweils notwendig und effektiv war, hat nie jemand überprüft, dazu fehlte hier immer die Zeit. Wir hätten die Überstunden niemals genehmigt, wenn sie nicht immer gesagt hätte, dass sie nichts zu essen hat. Wir werden wohl in Zukunft darauf achten müssen, dass niemand mehr arbeitet, als unbedingt notwendig ist, auch wenn die Leute pleite sind, damit unsere Hartz-4-Aushilfen nicht plötzlich einen Vollzeitzeitjob einklagen wollen (einer der Punkte vor Gericht), den wir finanziell nicht tragen können.

noumoe am :

Klasse, auch wieder Sozialabgaben gespart!

danio am :

*gähn*

Mir tut es ja für den Björn schon leid, ich unterstelle ihm einfach eine soziale Ader und beste Absichten. Und da man ja nur eine Position beziehen kann, unterstelle ich der ehemaligen Beschäftigten die Entschlosseheit zur Wahrnehmung ihrer Rechte.
Dass dieses Recht wohl eigentlich dazu gedacht war, Opfer von Willkür zur schützen, in jedem Fall aber nicht dazu gedacht war, Formfehler in bare Münze zu verwandeln, dürfte im wesentlich klar sein. Diese moralische Verwerflichkeit bleibt an ihr haften, damit wird sie leben müssen. Und Björn druch seinen Formfehler bezahlen. Sollte das ganze von ihr quasi schon gewerbsmässig betrieben werden, wie hier schon unterstellt wurde, so kann man nur hoffen, dass solcher Missbrauch von Recht und Gesetz, aber auch der Missbrauch von Güte und Freundlichkeit, wenigstens durch schlechets Gewissen und durch Folgen des Missbrauchs geahndet werdern. Ohne gleich in einer Kollektivhaftzung zu enden.

Was aber nicht passieren darf: Verallgemeinerung. Nicht jeder Mensch wie "Sie" ist ein abzockendes und intrigantes Wesen, welches arme, aber ehrliche Arbeitgeber ausnehmen möchte. Ich halte sowas für einen Einzelfall, auch wenn sicher jeder einen Unternehmer kennt oder gar selber einer ist, der einen ähnlichen Fall erlebt hat oder jemanden kennt, der einen ähnlichen Fall kennt oder erlebt hat. (Siehe das kleine Welt Phänomen). Das dürften dann in der Summe weit weniger Fälle sein, als man durch grobes Überschlagen vermuten könnte, da etliche Fälle identisch sein dürften.
Und ich halte auch Björn für einen Einzelfall. Und jeder Einzelfall, der durch so ein Verhalten verhärmt wird, ist ein Verlust, der solche Gesetze vielleicht auch noch nötiger macht. Also kann man an Björn nur appellieren, trotz aller Erfahrungen so sozial zu bleiben, wie er es bisher war. Und natürlich trotz allem auf Formfehler zu achten. Was IMHO auch der Gerechtigkeitssinn gebietet. Denn um jedem die gleiche Gerechtigkeit zu gewähren, ist es erforderlich Regeln zu schaffen und diese zu befolgen.
Sicher aber ist, dass es einen Grund dafür gibt, warum es eine Regel gibt, wie die, die durch den Formfehler verletzt wurde. Denn so wie es schwarze Schafe wie die ehemalige Arbeitnehmerin gibt, so gibt es auch bei den Arbeitgebern welche, die unternehmerische Freiheit mit Willkür und Absolutismus verwechseln.

Nun hab ich ja Position bezogen. Aber ich frage mich, auf Grund welcher Erkenntnisse? Da gibt es einen Björn, der hat ein Blog und der scheint nett zu sein. Er liest sich so. Ob allerdings Herr Harste, den ich überhaupt nicht kenne, wirklich so ist, wie ich es ihm unterstelle, dass weiss ich nicht. Ich kenne auch seine ehemalige beschäftigte nicht. Ich weiss auch nicht, ob sich das wirklich alles so zugetragen hat. Das alles kann ich nicht wissen. Wie kann ich mir also ein Urteil erlauben, wie kann ich eine Position einnehmen? Letztlich garnicht.

Und nun lese ich mir die Kommentare durch. Und wundere mich, wie gut hier alle den Björn, den Herrn Harste, das Unternehmen, die ehemalige Mitarbeiterin und den ganzen Vorgang kennen. Anderenfalls würde ich mich nicht trauen so schnell und unreflektiert Postion zu beziehen, Täter und Opfer festzulegen und dann kräftig darauf einzuschlagen. Bis hin zum obligatorischen Dikussionsstopper "Du Nazi", "Du sagst nur Nazi zu mir, weil du kein Argument hast" und "Du sagst nur, das ich Nazi zu dir sage, weil ich keine Argumente mehr habe, weil du keine Argumente mehr hast!" (beliebig fortsetzbar).

Wir wollen doch nicht wie das heise Forum werden? :-)

Shopbloggerswife am :

Danke für Deinen kritischen Kommentar. :-)
Danke aber auch an all die anderen.
QUOTE:
wie gut hier alle den Björn, den Herrn Harste, das Unternehmen, die ehemalige Mitarbeiterin und den ganzen Vorgang kennen.

Die Meinung der Mitarbeiter vor Ort, die Björn und die Mitarbeiterin tatsächlich persönlich kennen, geht allerdings in die gleiche Richtung. Alle sind froh, dass sie weg ist und nicht mehr alle herumkommandiert. :-)
Sie passte echt nicht in dieses fröhliche Team hier.

LeSmou am :

ach nicht aufregen! die wollte nur ins blog...

HaPe am :

....darauf habe ich gewartet, dass der dumme Spruch auch noch kommt........

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