Aufgepult
Manche Leute sollte man....
Ach, was rege ich mich noch auf.
Ach, was rege ich mich noch auf.
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Der Shopblogger am : Erinnerungen...
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StevieMC hat gerade folgenden Kommentar zum Beitrag "Aufgepult" geschrieben: Typischer Fall von Mundraub - leider erwischt man solche Deppen zu selten. Wenn ich im Supermarkt leergegessene oder ausgetrunkene Verpackungen sehe, wird mir schlecht. Anstatt d
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Kommentare
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Andreas am :
HaPe am :
Tina am :
Nee, das ist unmöglich.
Wippsteert am :
Christian am :
Wippsteert am :
Christian am :
Sab am :
Allerdings is das Schokoladen anfressen schon ne Schweinerei
Kai am :
Ich wollte mal in deinen Blog kommen
P.S.: Nur Spass bist zu weit weg.
mausi am :
Markus M. am :
HaPe am :
Jörg Dennis Krüger am :
Senderin am :
Ben am :
An diesem x%&x$%$&§-Spamschutz sind oft Zeichen,
die auf meiner Tastatur gar nicht sind.
z.B. diese komische 4, die keine ist.
CHIEFmaster am :
Hab ich früher sehr gerne gegessen!
Die neue Verpackung´sieht schön aus!
Ich finde, dass sich diese Art der "Beschädigung" noch extrem in Grenzen hält!
Wenn ich an uns denke (SATURN), was da geklaut und kaputt gemacht wird...
ocj von yadayada.de am :
Hätte der "Täter" die Schachtel normal geöffnet und nach dem Entnehmen des Stückes wieder verschlossen, wäre es vielleicht nicht Dir, sondern dem Käufer aufgefallen. Das wäre wahrscheinlich deutlich unangenehmer.
ocj
Budenzauberin am :
Heiko am :
Puck am :
StevieMC am :
Das Wiederverschließen wird bei einer Tafel Schokolade aufgrund der Alufolie etwas schwierig sein...möchte auch nicht wissen, was für dreckige Hände da im Spiel waren (iiiihhhgitt). Der Gearschte ist wieder mal der Supermarktbetreiber, da er die Ware so nicht mehr weiteerverkaufen kann. Traurig, oder ????
Emanuel am :
MUNDRAUB gibt es schon seit 1975 !!! nicht mehr.
Guten Morgen!
Klugscheisser am :
Nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB a. F. wurde Mundraub zuletzt mit einer Geldstrafe bis zu fünfhundert Deutsche Mark oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft. Wurde die Tat gegen einen Nachkommen oder gegen den Ehegatten begangen, war sie straflos. Im Rahmen der Strafrechtsreform wurde Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständige Deliktsform entfernt. Heute werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Antrag verfolgt.
Louffi am :
Emanuel am :
ps: Zu Besuch bin ich vielleicht bei meiner Tante
isidor am :
Das_bunte_Butterbrot am :
Bettina von Mottenburg am :
StevieMC am :
Matthias am :
Vorne in den Markt rein, sich ein ordentliches 3-Gänge-Spar-Menü für lau eingeworfen und hinten wieder raus
Tja, jung und dumm halt.
Sowas macht man natürlich nicht. Ganz pöse
me
Jens am :
Ich war auch mal jung, habe aber ein solch asoziales Verhalten nie an den Tag gelegt.
arne am :
Freunde tranken in der Lebensmittelabteilung eines Kaufhauses eine Flasche Wein beim Einkauf aus.
Sie stellten dann die leere Flasche mit auf das Band an der Kasse. Die Kassierin wies darauf hin, dass es keinen Pfand für Weinflaschen gebe. Und lies sich auch nicht überzeugen, den Wein zu kassieren...
von mir am :
Gabi am :
Übrigens auch dreist: Das professionelle Erschleichen mancher Verbraucher von Mustersendungen und "Trostpflastern"
Julian am :
Frau Zicke am :
Julian am :
Otmar am :
aber für mich sieht das so aus, als wenn da ein Kind
genascht hat. Welcher Erwachsene würde SO eine Tafel
Schoki aufmachen?
Und dann nur 1 Stück?
Nee, nee, das war ein Kiddy!
Fahrertuer am :
Wennich da an mich früher und meinen Bruder heute denke: Eltern sind immer so fies. Nur Opa war immer gut
krassdaniel am :