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LD am Abend

Am 31. Januar hatten wir morgens einen Ladendieb erwischt.

Gerade eben hat genau dieser Mann an der Kasse, beim Bezahlen seiner Müllermilch, den Alarm der Warensicherungsanlage ausgelöst. Mit dem noch direkt in Kassennähe eingesetzen Handchecker stellten wir fest, dass "irgendetwas" in seiner Kleidung den Alarm ausgelöst hatte.
Da sich die Ursache nicht unmittelbar ermitteln ließ, gingen wir mit dem Typen ins Lager, um dort, geschützt vor den Blicken der anderen Kunden, nach dem Sicherungsetikett zu suchen. Hinten angekommen gab er auch gleich zu, dass er sich drei Packungen Kaffee eingesteckt hatte.

Diesmal gab es nicht nur eine Anzeige wegen Ladendienstahls, sondern zusätzlich noch eine für den begangenen Hausfriedensbruch. Immerhin hat er das ihm erteilte Hausverbot auf sogar recht dreiste Art und Weise mißachtet.

Der Ladendiebstahl ist nur ein weiterer Eintrag in seiner Akte, der begangene Hausfriedensbruch dagegen könnte ihm tatsächlich einigen Ärger bringen.

Trackbacks

Der Shopblogger am : Alles Böse

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Lebenslanger, fauliger Mundgeruch. Immer einwachsende Fußnägel. Frostbeulen an den Fingern. Ausserdem drahtigen Haarwuchs aus Nase und Ohren. Das wünsche ich dir, du elender Dieb. Brich dir die Beine und stürz in einen Gulli.Das wünscht Buchhändlerin Aciv

Kommentare

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thorben am :

na super, kaum macht man feierabend und schon fangt ihr hier ladendiebe :-/

Jens am :

Wie blöd sind denn die Leute. Sehen die denn nicht dass da eine Warensicherungsanlage ist?

thorben am :

die warensicherung schon, aber nicht unbedingt die warensicherung am kafffee ;-) man muss halt trickreich sein xD

Hife am :

Eigentlich sollte man heute alles sichern, die Ettiketten direkt ins Verpackungsmaterial vom Werk aus einarbeiten :-)

chrisch am :

Sieh an, Hausfriedensbruch ist ja sogar günstiger als Raubkopieren. ;-)

Peeder am :

Ööööhm eine Strafanzeige geht im beim Hausfriedensbruch genau so am Arsch vorbei.

Wichtig ist der StrafANTRAG!

HK am :

Wird der Beamte bzw. StA - wenn er die Anzeige nicht ohnehin als Strafantrag wertet (Björn wird ja vermutlich auf das Hausverbot im Zweifel hinweisen) - schon durch Nachfrage drauf achten...

Videoshop-Blogger am :

Glaub mir, da wird von überlasteten Staatsanwälten "wegen nichtigen Eierdieben" sang und klanglos eingestellt....

Ich habe mich 2 Jahre lang täglich mit Ladendieben von 6 bis 60 Jahren (im übertragenen Sinne) rumgeschlagen. Ausser das die Typen verhaftet und gleich wieder laufengelassen wurden und manchmal eine Stunde später zum Klauen schon wieder im Laden standen ist es mir in der Zeit nie passiert, daß ich mal irgendwo vor Gericht ´ne Aussage machen musste. Trotz mehrfachen Hausverbotes und Anzeigen hat sich ausser einem erhobenen Zeigefinger nie viel getan. Gerade bei den "Drogisten" ... und dabei waren teilweise Waren im Wert bis über 2000 Mark "am Manne". Wohl alles Peanuts für die Justiz.

chil am :

Dass der sich überhaupt nochmal kommt, finde ich schon arg (mir wär das soooo peinlich), aber dass der dann wieder klaut grenzt ja schon an Dummheit!

URS am :

"Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe" -- und wegen des Elternhauses und der schlechten Kindheit bekommt er Bewährung oder sonst was einfaches.

Leider kann man den Leuten kein Schild auf die Stirn nageln, früher mit den Schlitzohren war das einfacher...

URS am :

Aaarg, es ist zu spät abends. Hier ist der richtige URL zu Schlitzohr...

Mailwurm am :

In Amerika hätten solche Leute in manchen Bundesstaaten nichts zu lachen. Drei Straftaten und man hat automatisch lebenslänglich. http://de.wikipedia.org/wiki/Three_strikes

Das finde ich etwas zu hart, aber man könnte quasi bei der dritten Straftat oder Wiederholung eine verpflichtende Gefängnisstrafe (6 Mon - 3 Jahre) einführen, auch wenn nach Gesetz keine Freiheitsstrafe folgt bzw folgen muss. Wer es nach dem ersten oder zweiten Mal noch nicht rafft, der ist dann wirklich als kriminell einzustufen und darf dann ruhig auch mal etwas länger darüber nachdenken.

Lurker am :

Genau. Das Rechtsgefühl der Bevölkerung freut sich über nichts mehr als über langjährige Haftstrafen für wiederholten Eierdiebstahl. Hurra.

-thh am :

Das verstehe ich jetzt nicht: der Ladendiebstahl (Freiheitsstrafe bis zu *fünf* Jahren oder Geldstrafe, § 242, wegen der Geringfügigkeit Antragsdelikt, § 248a) ist kein Problem, aber der Hausfriedensbruch (Freiheitsstrafe bis zu *einem* Jahr oder Gelstrafe, § 123, und ebenfalls Antragsdelikt) soll eines sein? Wenn, dann ist das allenfalls umgekehrt.

Ralf am :

Ich kenn einige Punks und wenn die mal wieder ein Haus besetzen regnet es in der Regel auch immer Hausfriedensbruchanzeigen.
Die Regel in solch einem Fall sind 60,- € Geldstrafe die man dann innerhalb von 2 Jahren bezahlen muss.

Mehr wird dem Typen aber höchstwahrscheinlich nicht blühen, wenn überhaupt!

Bettina v. Mottenburg am :

Na und, was ist schon dabei, den Kaffee unter den Armen zu verteilen.

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