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Dosenpfand: Interseroh rechnet ab

Die SPAR-Zentrale Nordwest Gerhard Prahm GmbH & Co. KG (unser rechtlich eigenständiger Großhändler) hat sich entschlossen, die INTERSEROH Pfand-System GmbH mit der Rückführung und Pfandauszahlungsorganisation der durch uns vertriebenen pfandpflichtigen Einweggetränke zu beauftragen und schließt sich damit dem Vertrag der "E" an.
Die leeren Kunststoffflaschen und Getränkedosen aus dem Einwegpfand werden in den Zählzentren elektronisch über den EAN-Code gezählt und erfasst und anschließend gepresst bzw. geschreddert, um Pfandmissbrauch zu verhindern. Die gewonnenen Daten geben Informationen über den Hersteller der Verpackung, so dass die Pfandverrechnung mit diesem und mit der Annahmestelle vorgenommen werden kann

Auch diese Information verdeutlicht, warum Einwegverpackungen nicht unleserlich zerdrückt sein dürfen. Das ist keine Willkür des Handels, um das Dosenpfand zu boykottieren. Die Abfüller müssen das Pfand nämlich wieder herausrücken, damit der Händler es ersetzt bekommt. Und das geht nur über das Abrechungs-Verfahren (Clearing).
Neugierig? Eine Videoanimation von Interseroh zeigt den weiteren Weg von Dosen und Flaschen sehr anschaulich.



(Bild: Ausschnitt aus dem Interseroh-Video)

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Kommentare

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Louffi am :

Jetzt hab ich gelernt, dass ein "Clearing" nicht nur die Befreiung eines Ortes von den Seelen Gestorbener ist *lach* Danke für die Informationen, wir nutzen zwar hauptsächlich die Getränkekästen mit den schweren Glasflaschen (ufff), aber unterwegs kommen doch hin und wieder Plastikflaschen zum Einsatz.

Und Clearings mach ich doch lieber weiter wie bisher *grins*

sepp am :

und immer noch: nicht mein problem, das BMU sagt, dass der Händler den Kram zurücknehmen muss.

Uwe am :

QUOTE:
Informationen, wir nutzen zwar hauptsächlich die Getränkekästen mit den schweren Glasflaschen (ufff),


Weil es einfach besser schmeckt.


Ansonsten, ein riesen Aufwand für Müll

Uwe

Anonym am :

Das mit dem Zerdrücken ist das Problem des Händlers. Das kann dem Kunden völlig gleich sein.

Wenn jedenfalls mal ein Laden auf die Idee kommen sollte, meine nicht mehr makellosen Pfandbehältnisse nicht zurückzunehmen, dann gibts mächtig Rabatz. Soviel steht fest. Da werden dann alle möglichen juristischen Spitzfindigkeiten ausgelotet. Angefangen bei einem ersten Anruf zum Antanzen der Männlein in grün-silber...

Diana am :

Das kannst Du gerne versuchen, aber wenn sich ein Laden weigert, Deine zerdrückten Flaschen anzunehmen, nützt Dir auch die Polizei nichts. Die lacht sich höchstens kaputt, wenn sie für so eine Bagatelle überhaupt kommen.
Übrigens würde ich Dir Deine Flaschen dort wo ich arbeite auch nicht abnehmen, das hängt aber damit zusammen, daß wir keine Einwegflaschen im Sortiment haben. Wenn ich solche Beiträge lese, weiß ich wieder, warum ich froh darüber bin.

Gruß,
Diana

Anonym am :

Die Polizei hat dann den Sachverhalt aufzunehmen. Zeugen kann man im darauf folgenden Verfahren immer gebrauchen. ;-)

Im Endeffekt verliert der Laden mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9%. Nur die Kosten sind am Ende deutlich höher.

Diana am :

Das darauf folgende Verfahren, so Du denn eines vor Gericht meinst, kommt gar nicht zur Verhandlung, da es nur um Centbeträge geht.

Daß der Laden im Endeffekt nur verliert, wenn nicht Geld wegen Leerguts, was er annehmen mußte, aber nicht abrechnen kann, dann zumindest Image, ist unstrittig. Mir geht aber dieser unglaubliche Egoismus auf den Geist, der aus den Zeilen des Vorposters spricht. "Mir soch egal, wenn der Händler sein Geld nicht wiederkriegt, Hauptsache ich habe es möglichst bequem und kann die Verkäufer möglichst gut ärgern." Dieser Einstellung bin ich im konventionellen Handel öfter mal begegnet, und ich kann sie partout nicht ausstehen.
Mit etwas Flexibilität auf beiden Seiten kommen alle zu ihrem Geld, und es gibt keinen vermeidbaren Ärger, der auch den Kunden im Endeffekt nur unnötig aufhält.

Gruß,
Diana

Anonym am :

Im Zivilrecht kommt jedes Verfahren zur Verhandlung, wenn ich es denn will. ;-)

Aber genug des Egoismus. Sicherlich war es ein wenig überspitzt formuliert mit dem "kann mir doch egal sein". Nichtsdestotrotz verhält es sich doch genau so. Der Händler hat als Unternehmer den Gewinn und hat sich somit auch das Betriebsrisiko zuzuschreiben. Wobei das in diesem Fall gar kein Risiko ist, da er sich nur selbst wieder mit seinem Händler rumärgern darf, da dieser die Gesetzeslage aus Eigeninteresse wieder nicht kennen will.

Und zu den Problemgegenden: Ich bspw. wohne in keiner, aber sollte die Polizei einmal nicht erscheinen nach einem Anruf, dann gibt es auch hier Mittel und Wege dies für die Zukunft abzuschaffen. Dienstaufsichtsbeschwerden sind für manche Polizisten zwar eher ein Lob als ein Makel, aber wenn man sie richtig ansetzt, juckt die sehr wohl. Im Gegensatz bin ich ja auch der Dumme und kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn ich grundlos die Polizei anfordern würde.

sepp am :

wenn man keine ahnung hat...

die polizei muss kommen, wenn sie gerufen wird. und zwar immer.
und natürlich nutzt dir die bulizei was - wenn du dein geld nicht wieder bekommst ist das klar gesetzeswidrig. und was macht die bulizei den ganzen tag? richtig - gesetze hüten.

Diana am :

Dann hast Du noch nie in Problemgegenden gewohnt. Die Polizei kommt längst nicht immer wenn Du sie rufst.
Und in diesem speziellen Fall ist es eben nicht klar, ob da Pfand ausbezahlt werden muß. Das ist ja gerade der Kern des Übels, und gerade die Polizei, so sie denn kommt, wird sich hüten, was konkretes dazu zu sagen, die meisten Beamten kennen die neue Leergutverodnung wahrscheinlich nicht so genau, um da urteilen zu können.
In so einem Fall, insbesondere, wenn der Händler aus was für Gründen auch immer keine Kulanzregelung anbietet, nützt die Polizei gar nichts, da hilft nur Sachverhalt möglichst genau aufschreiben und zum Vorgesetzten gehen, so es sich um ein Filialunternehmen handelt. Bei privaten Händlern wird das vermutlich ohnehin nicht passieren.

Gruß,
Diana
PS: Deine Shifttaste ist kaputt

sepp am :

gut erkannt das mit der shift-taste. oder war das ein versuchter "scherz"?

und ich sage immernoch: das wäre diebstahl - und somit trotzdem ein fall für die grün-silbrigen.

Cator am :

Ja, und dann? Irgendwie hört die Animation dann auf wenn es spannend wird. Ich hab mir das nicht angesehen um zu sehen wie toll man Dosen von Plastik trennen kann, sondern weil ich wissen wollte was mit den Wertstoffen hinterher passiert.

Eingeschmolzen? Verfeuert? Deponiert?

[LMQVW] - Leergut macht Quellen von Wertstoffen

Kopernikus am :

http://chemipedia.org/mediawiki/index.php/Wie_werden_PET-Flaschen_recycelt%3F

Cator am :

Danke. Wieder etwas schlauer.

Da ist ein Fehler im Artikel (Fließ sollte wohl Fleece/Vliess heissen) aber ich werde ihn nicht korrigieren wegen Anmeldungszwang.

Anonym am :

"Der Saftladen" - ahja

Moonstar6366 am :

werden in den Zählzentren elektronisch über den EAN-Code gezählt und erfasst und anschließend gepresst bzw. geschreddert, um Pfandmissbrauch zu verhindern

Na dann macht das ja mal sinn,das die flaschen nicht beschädigt sein dürfen.Sorry was für trottel haben sich dieses system ausgedacht.

Das ist so als wenn man nen wagen beim händler zur probefahr ausleiht,und gesagt wird man darf den wagen nicht beschädigen.
Und sobald man den wagen zurück bringt,wird der wagen in die luft gesprengt.

Anonym am :

Ein "Trottel" ist wohl vielmehr, wer derart hinkende Vergleiche aufstellt...

Moonstar6366 am :

Der vergleich hinkt vieleicht,aber ein halbegs kluger mensch weiß ganz genau was gemeint ist.
Fakt ist,das man nicht verlangen kann das man eine sache(egal welche)die vernichtet werden soll,heile lässt.
Bei ner Mehrweg verpackung wäre es ja zu verstehen,aber nicht bei einer einweg verpackung.

Andre Heinrichs am :

So ein ganz klitzekleines Bisschen unrealistisch ist das Video aber: Die Coladose fliegt ganz von allein in den Müllbeutel, die Müllbeutel fliegen von ganz alleine auf das Förderband, der Gabelstapler fährt ganz ohne Fahrer...

Pingelig? Ich? Nur manchmal :-)

Anonym am :

Es ist das Problem der Clearingstellen, wenn sie nicht mit zerdrückten Flaschen und Dosen umgehen können. Das ändert an der Gesetzeslage gar nichts. Interessiert mich als Verbraucher nicht.

Die letzten paar Jahre haben Handel (besonders die Discounter) und Getränkehersteller ihre Kunden richtig verarscht. Da ist jeglicher gute Wille aufgebraucht. Handel und Hersteller wollten und wollen das Einwegpfand zu einem Problem der Kunden machen. Ist nicht. Wir sind lange genug verarscht worden.

Frank am :

Lieber Anonym, trink doch einfach Milch oder Leitungswasser, das ist gut fürs Herz und du brauchst dich über (fast) gar nichts mehr aufregen.
Ich nehm jedenfalls keine zerdrückten, kaputten, halbvollen oder schmutzigen
Einwegklamotten an, da kannste dich auf den Kopf stellen. Basta!

Anonym am :

Wenn "angedrückte" Dosen usw. beim Kaufvorgang eingescannt werden können, wo ist dann eigentlich ein Problem bei der Rücknahme in Sicht? Scanner "sehen" anders, gut so. Rücknahme verweigern wegen Blechschaden, nee, kann mir nicht passieren. Ich bitte höflich um das Einscannen der entsprechenden Retoure und...alles klar!

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