Geklebte Plakate
Irgendwelche Vollspacken haben bei uns im Eingangsbereich (Ja, unter anderem auch an die Wand) Plakate geklebt. Nicht mit Klebeband und entfernbar. Nein, vollflächig verklebt pappen die Dinger an unseren Wänden.
Geht das als Sachbeschädigung durch? Kann man gegen solche Leute rechtlich vorgehen? Muß man dafür die Leute erwischen, die die Plakate geklebt haben oder reicht dafür die beworbene Organisation?
Ich werde später mal die Polizei anrufen. Mal sehen, was die dazu zu sagen haben.
Geht das als Sachbeschädigung durch? Kann man gegen solche Leute rechtlich vorgehen? Muß man dafür die Leute erwischen, die die Plakate geklebt haben oder reicht dafür die beworbene Organisation?
Ich werde später mal die Polizei anrufen. Mal sehen, was die dazu zu sagen haben.
Trackbacks
Der Shopblogger am : Plakate 2
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Gerade eben waren zwei nette Herren von der Polizei hier. Bilanz des Gespräches: Plakatkleberei ist zwar ärgerlich für den Geschädigten, aber keine Straftat. Man kann den Kleber mit Wasser einweichen und die Plakate von der Wand wieder restlos entfernen.
Der Shopblogger am : Plakate entfernt
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Nachdem sie schon viel zu lange klebten, haben wir eben mit viel Wasser die beiden Plakate wieder entfernt.
Nun sieht die Wand wieder schön aus.
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Kommentare
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Karsten am :
Rechtliches Vorgehen: Unbedingt.
Gegen wen: Verantwortlich ist zunächst einmal derjenige, der das Plakat geklebt hat. Ist der nicht aufzufinden, so ist die beworbene Organisation haftbar zu machen - bei Aufklebern klappt das nicht so gut ("Haben wir an 10.000 Leute verteilt..."), aber bei Plakaten ist recht offensichtlich, dass da jemand im Auftrage gehandelt hat - wie kommt man sonst an die Plakate?
Piet am :
Christian am :
Gibt es tatsächlich Leute, die blöd genug sind, die Bekleisterung des Eingangsbereichs eines Supermarktes in Auftrag zu geben? Das ist doch klar, daß das Ärger gibt...
olf am :
Angenommen also, es handelt sich um jemanden, der den Auftrag bekommen hat, die Plakate anderweitig zu verkleben, sich aber mutwillig anders entscheidet um seinem Auftraggeber zu schaden, dann hat der (geschädigte) Auftraggeber die Möglichkeit Regressansprüche (z.b. Schadenersatz in Höhe der fälligen Strafe usw.) gegen diese Person anzumelden.
mcr am :
Hoffentlich liest niemand aus dem Kreis hier mit
Roland am :
Das Ordnungsamt fand es aber einleuchtend, dass die Organisationen nicht selbst so blöd waren, die Stromkästen zu bekleben, und hat keine Strafe kassiert.
Holger am :
*SCNR*
Markus am :
http://www.shopblogger.de/blog/archives/2337-error-in-system.html
medusa am :