Nix Containertausch
Eigentlich sollte ja heute mal wieder unser großer Container geleert werden. Da aber seit Montag schon ununterbrochen zwei kleine Autos genau gegenüber unserer Einfahrt parken, gab es diesmal nicht mal die Chance, meinen Anhänger da wieder als Platzhalter hinzustellen.
Ich glaube, ich werde mir wirklich noch zwei kleinere Hänger besorgen, die anmelden und im Bedarfsfall da einfach schon tagelang an der Straße stehen lassen. Scheint mir mittlerweile die entspannteste Lösung für unsere Probleme zu sein …
Ich glaube, ich werde mir wirklich noch zwei kleinere Hänger besorgen, die anmelden und im Bedarfsfall da einfach schon tagelang an der Straße stehen lassen. Scheint mir mittlerweile die entspannteste Lösung für unsere Probleme zu sein …
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Kommentare
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Jonas am :
Alex am :
Denn so ärgerlich diese Autos für dich sind, die Fahrer parken in gutem Gewissen in einer Parkzone direkt vor Anwohner-Häusern...
Andreas am :
Fabian am :
Björn Harste am :
Zum Anhänger: "Im Bedarfsfall einfach wegschieben", soso…
Erstens: Das ist ein angemeldetes Fahrzeug, für das auch Steuern entrichtet werden und das (eine Weile) auf öffentlichem Parkraum ganz legal abgestellt werden darf.
Zweitens: Dort, wo du den oder die Anhänger hinstellen möchtest, könntest du dann ja auch alternativ direkt dein Auto abstellen.
Drittens: "Wegschieben"… Wenn das nicht nur ein paar Meter im Sichtbereich sind, könnte dir das unter Umständen sogar schon als Diebstahl(sversuch) angelastet werden können.
Hendrik am :
Da die Anhänger dort unnötig (ja, aus deiner Sicht nicht, aber rechtlich wohl schon) Parkraum wegnehmen würde (gerade in Städten ist dieser nun einmal stark eingeschränkt) und dies sogar vorsätzlich geschieht, um eine Einfahrt freizuhalten, könnte dieser ganze Handlungsakt als Nötigung im Straßenverkehr angesehen werden.
Neben Geld und Freiheitsstrafen stehen darauf sogar bis zu drei Punkte im Rahmen der Möglichkeiten.
Das ist natürlich der "worst case", aber da du hier offen über deine Absichten schreibst, könnte ein entsprechend gelaunter Richter so urteilen, wenn ein erregter Nachbar, oder jemand anderes, der dort parken wollte, eine Anzeige erstellt.
Im besten Fall kommt nur das Ordnungsamt und stellt dir die Kosten für ein temporäres Parkverbot in Rechnung, das du ja jederzeit beantragen könntest, du weißt bekanntlich, wann die Container abgeholt werden.
Unterm Strich gilt dennoch, wo kein Kläger, da kein Angeklagter.
Vermutlich wird keiner deiner Nachbarn oder Parkwilligen die Polizei rufen und deine Anhänger von diesen entfernen lassen.
Die Konsequenzen sollte man dennoch im Kopf haben, gerade als jemand, der auf "law and order" pocht.
Björn Harste am :
Bernd am :
Bernd am :
Diederich am :
Wer dann noch meint innerhalb der gesperrten Zone parken zu müssen wird offiziell abgeschleppt.
NetzBlogR am :
Vielleicht wäre sogar ein generelles Schild mit Einschränkung "Montag 8 - 10" (je nachdem, was bei Dir passt) sinnvoll.
Besserwisser am :
STVO, §12 (3)3.
Zitat: Das Parken ist unzulässig ...vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
Wo ist also das Problem? Die rechtliche Lage ist eindeutig, also im Notfall ständig anzeigen. Die Lektüre der STVO würde allen Menschen nicht schaden.
Lance Knutamaran am :
Nicht der Andere am :
Wie soll das denn eine schmale Fahrbahn sein, wenn Müllabfuhr/Feuerwehr durchkommen und PKWs ohne weiteres auch die Ein- und Ausfahrt nutzen können? Die Zugänglichkeit wird ja nicht automatisch garantiert für Fahrzeuges jedweden Maßes.
Mit einem nicht ganz so riesigen Container wäre es allemal einfacher, denn ein Absetzer für 7,5m³ Mulden kommt wohl auch "einseitig" rein.
http://www.fischer-abfall.de/behaeltersysteme.php
Außer den genormten Presscontainern der hiesigen Aldis/Lidls haben auch die großen Supermärkte nichts größeres als 5000 Liter Umleerbehälter, also die mit den 2*2 großen Plastikklappen. Die werden einmal pro Woche geleert und fertig. Und das sind allesamt Läden ohne Platzmangel, Rangier- oder Zufahrtshindernisse.
Falls keine behördliche Freihaltung im Leerungszyklus möglich sein sollte, würde ich mir alles andere wie Probieren, Verschieben, Vorparken oder Ärgern nicht geben wollen. Behälter nicht ganz so groß, wöchentliche Leerung, fertig. (-:=
Asd am :
Die billigste (aber illegale) Möglichkeit ist, sich temporäre Halteverbotsschilder zu kaufen und die selber nach Bedarf hinzustellen. Wird halt teuer wenns rauskommt.
Josef am :
Dummkopf am :
https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/#parken_gegenueber_einer_grundstueckseinfahrt_8211_haeufiger_streitfall
Engywuck am :
Martin am :
Ich persönlich würde jetzt auch kein Problem damit sehen, einen Anhänger ein paar Meter weiter zu schieben - sofern man dafür nichts aufbrechen, aufschließen oder abbrechen muß.
Andererseits... wieviel kosten den zwei Anhänger jährlich an Steuern? Wäre das nicht arg schade ums Geld?
Ich würde den dort parkenden Autos ein kleines Infoblatt unter den Scheibenwischer klemmen mit einer kleinen Beschreibung des Problems, der Bitte beim Parken an der Stelle doch bitte eine Kontaktmöglichkeit in die Scheibe zu legen und daran zu erinnern, daß ein rangierender LKW dort schon das eine oder andere Auto zerdatscht hätte (stimmt sicherlich, wenn nicht selbst erlebt so sicherlich in den Jahrzehnten bevor dein Laden da war passiert).
Bevor MIR jemand Kratzer ins Auto macht würd ich da entweder nicht parken oder definitiv ne Telefonnummer hinterlegen damit ich das Auto aus dem Gefahrenbereich fahren kann.
Bernd am :
Wie viel Infoblätter soll Björn drucken?