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Frage zu Geflügel-Frischware

John hat mir geschrieben:
Hallo Björn,

ich habe mal eine Frage, vielleicht kannst du helfen. Vielleicht ist sie auch für dein Blog interessant.
In der Lebensmittelabteilung eines Warenhauses habe ich in der TK Truhe zwischen Hähnchen, welche vom Hersteller für die Tiefkühlung entsprechend verpackt und gekennzeichnet sind, frische Hähnchen gefunden.

Also Hähnchen, welche ursprünglich in der Kühltheke lagen, und offensichtlich nicht rechtzeitig verkauft wurden.

1. Diese Hähnchen sind anders verpackt, bzw. nur mit einer dünnen Klarsichtfolie versehen.

2. Sie wurden nicht schock gefrostet.

3 . Sie tragen kein MHD, bzw. hatten alle ein Verbrauchsdatum 02.07 (!).2016

Weisst du, ob der Verkauf so überhaupt erlaubt ist? Ich konnte mir doch auch vorstellen, dass auch der Hersteller nicht sehr begeistert sein wird, u.a weil die Qualität durch das normale Einfrieren leidet, und dieser das Hähnchen auch aufgrund der anderen Etikettierung (MHD)nicht als TK Ware vorgesehen hat.

Würde mich über eine Aufklärung freuen.
Vorab: Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist das überhaupt kein Problem, gehört bei uns zum Tagesgeschäft. (Wobei ich auch da nur eine gewisse Zeit über dem MHD akzeptabel finde. Irgendwann wird's dann schon peinlich und andererseits weiß man einfach, das bestimmte Produkte im Laufe der Wochen oder Monate nicht besser werden und entsorgt werden sollten. Und spätestens wenn diese Produkte tatsächlich nicht mehr genießbar sind, kommt man da auch schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Aber das ist eine andere Sache…)

Das Verbrauchsdatum ist da schon bedeutend strenger reglementiert. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es tatsächlich einen rechtlich zulässigen Rahmen gibt, diese Ware in "vor Ort eingefroren" noch jenseits des Verbrauchsdatums zu verkaufen, aber:

In der "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln" heißt es bei §7a, Absatz 4 ganz eindeutig: "
Lebensmittel nach Absatz 1 dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Das ist eine eindeutige Aussage und damit ist die von John beobachtete Vorgehensweise wohl eher nicht rechtmäßig! Ich würde sowas jedenfalls ganz schnell sein lassen – zumal darauf auch eine nicht ganz unerhebliche Strafe folgen kann! ("Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft…") .

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Kommentare

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Chris_aus_B am :

Auch wenn es den Laden nicht viel besser erscheinen lässt, könnte es (je nach Menge) auch ein blöder ("ich nehm jetzt TK-Hähnchen statt der frischen, wohin damit? Ach einfach in die Truhe, wird sich schon jemand drum kümmern, ist ja nicht mein Problem.") oder gut meinender ("Hey, die werden ja bald verderben, ich tue sie mal in die Tiefkühltruhe, da halten sie länger und müssen nicht weggeschmissen werden.") Kunde gewesen sein. Oder ein Unterbelichteter, der sich einfach einen 'Spaß' erlaubt hat.
Bei mehr als drei Hähnchen würde ich aber auf planvolles Handeln tippen.

Mike am :

Die Ware war eindeutig vom Personal Sa platziert. Es waren bestimmt 10 Stück, ausserdem wäre es wegen des Verbrauchsdatums längst dem Personal aufgefallen.

John am :

Upps. Habe mein Pseudonym genommen.
LG Johannes

Rumpel am :

Ja natürlich und dann liegen die Dinger MONATE unbemerkt in der Truhe....

Das Personal hat dies bewusst getan.

Dieter-MZ am :

Das sind doch bestimmt irgendwelche Komiker gewesen, die statt ihrer Bestimmung nach einzukaufen, die Hühnchen deplatziert haben. Habe ich schon oft mit frischer Wurst und anderen abgepackten Waren erlebt. Die spinnen, die Kunden.

Ich bins am :

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft…"

Also: Wenn jemand gesundheitliche Schäden davonträgt gibts eine dreistellige Geldstrafe. Geht es allerdings um den finanziellen Schaden des Kunden gibts ein Jahr (natürlich ohne Bewährung)?

John am :

Hat sich inzwischen auch endgültig geklärt

"Lebensmittel, die mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet sind („zu verbrauchen bis ...“), dürfen nicht über das Verbrauchsdatum hinaus aufbewahrt oder weiterverarbeitet werden. Es handelt sich um Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich sind (z.B. Hackfleisch, frisches Geflügelfleisch, Räucherlachs u.a.) und bei denen nach Ablauf des Verbrauchsdatums von einer Gesundheitsgefahr ausgegangen wird, auch wenn es nach Ihrer Einschätzung noch nicht verdorben ist. Auch Einfrieren verlängert diese Frist nicht. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln (schließt auch das Bereithalten für Verkaufszwecke ein) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum stellt eine Straftat dar! Einfrieren von Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum nur VOR Ablauf des Verbrauchsdatums MIT Kennzeichnung UND NUR zur Weiterverarbeitung."

Georg am :

Stellt euch nicht so an,der Fischhändler der die Türkischen Läden abklappert hat die Fische auch nur in einer offenen mit Eis gefüllten Styroporkiste hinten im Lieferwagen und ich habe noch nichts davon mitbekommen das irgendwelche Kunden gesundheitliche Probleme hatten.Ach ja,abends fährt er mit dem Wagen die Sperrmüllhaufen nach verwertbaren ab............ :-P

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