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Elektrikerrechnungen sicher lagern?

Nach der Rechnung des Elektrikers musste ich, als ich sie eben überwiesen habe, an etwas denken, das mir mal ein Bekannter gesagt hat: Alle Nachweise über Arbeiten an der elektrischen Anlage irgendwo sicher, am besten in einem anderen Gebäude, als Kopie lagern, damit man sie im Falle eines Brandes auf jeden Fall noch hat und nachweisen kann, dass die Elektroarbeiten durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.

Klingt gut, aber wie ist das überhaupt mit dem Nachweis? Ich muss die Rechnung laut Gesetz maximal 11 Jahre (bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres + 10 volle Jahre) aufbewahren. Was ist danach wohl mit irgendwelchen Nachweisen über die Arbeiten, falls man solche Unterlagen dann mit den anderen Geschäftsunterlagen vernichtet? Oder gilt dann die Devise, wenn es so lange funktionierte, war es wohl fachlich richtig installiert und es kam durch Verschleiß oder Materialermüdung zu einem Fehler?

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Kommentare

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Ryukia am :

Da wirst Du nicht umhin kommen einen Blick in Deine Versicherungsunterlagen zu werfen, was der Versicherer vorschreibt.

Insbesondere Wiederholungsprüfungen und Intervalle: Die meisten Versicherungen im geschäftlichen Bereich schreiben eine regelmässige, messtechnische Überprüfung der Geräte und elektrischen Anlagen vor (E-Check).

Der Teufel steckt dann oftmals noch im Detail, denn meist wird z.B. die Isolationsprüfung mit 500V durchgeführt, es gibt aber auch Versicherer die eine Isolationsprüfung mit 1000V vorschreiben...

Rechtliche Vorgaben gibt es eher wenige, Versicherungstechnisch dagegen umso mehr.

Und die VDE-Lobby erfindet jährlich neue Fangeisen um den Absatz von Normenblättern und Fortbildungen sicher zu stellen...

Selbst die Leute die den E-Check durchführen werden gepresst. Es wird vermittelt, daß man ohne Zugriff auf die akutellste VDE-Norm und ohne regelmässige Schulung sowieso mit einem Bein im Knast steht, sollte mal ein Stromunfall passieren...

Michael K. am :

E-Check ist eine eingetragene Marke des Zentralverband der Deutschen Elektro- und
Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und ist eine reine Marketingmaßnahme zur Verkaufsförderung. Der Innungsfachbetrieb der als E-Markenbetrieb auftritt, hat sich vertraglich verpflichtet, gewisse Qualitätskriterien zu erfüllen und einzuhalten - das war's dann auch schon.

Ein E-Markenbetrieb prüft nach den gleichen DIN-VDE-Normen wie alle anderen Elektro-Handwerksbetriebe auch. Deswegen wird auch keine Versicherung einen E-Check vorschreiben, weil es sich um eine verkaufsfördernde Marketingmaßnahme eines einzelnen Handwerkerverbands handelt.

Einschlägig für Wiederholungsprüfungen im gewerblichen Bereich sind die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), nämlich DGUV-Vorschrift 3 - diese hieß bis vor Kurzem noch BGV A3 (BGV - berufsgenossenschaftliche Vorschrift). Gibt es kostenlos zum runterladen.

"Und die VDE-Lobby erfindet jährlich neue Fangeisen um den Absatz von Normenblättern und Fortbildungen sicher zu stellen..."

Das ist nicht richtig. Zum einen werden heutzutage Normen auf internationaler Ebene als EN erarbeitet und in das nationale Normenwerk in Form einer DIN-EN mit VDE-Klassifikation übernommen, zum anderen werden Normen von der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE erarbeitet und die Normungsarbeit über den Verkauf finanziert. Welche "VDE-Lobby" sollte daran mitverdienen? Die Forderung durch Fortbildungen die Sachkunde zu erhalten findet man in erster Linie in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisieren. TRBS sind rechtsstaatlich erarbeitet, der VDE hingegen ist gewollt ein privater Verein.

"Selbst die Leute die den E-Check durchführen werden gepresst. Es wird vermittelt, daß man ohne Zugriff auf die akutellste VDE-Norm und ohne regelmässige Schulung sowieso mit einem Bein im Knast steht, sollte mal ein Stromunfall passieren..."

Der Normenauswahlordner für das Elektrotechniker-Handwerk (zusammen mit dem Normen-Handbuch Elektrotechniker-Handwerk) ist Bestandteil der bundeseinheitlichen Werkstattausrüstung von Elektroinstallationsbetrieben nach den Richtlinien des Bundes-Installateurausschusses (BIA). Ohne den Pflichtordner kein Eintrag in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers. Was hat das mit E-Check zu tun? Nichts.

Sollte ein Stromunfall passieren, ist es als Elektromeister immer gut, wenn sich die Vermutungswirkung bei der Anwendung der DIN-VDE-Normen entfaltet hat.

Das Arbeiten gemäß DIN-VDE-Normen macht die Kenntnis derselben erforderlich. Wer das VDE-Vorschriftenwerk beachtet ist immer auf der sicheren Seite (Vermutungswirkung). Hätten wir keine DIN-VDE-Normen und damit keinen gemeinsamen Konsens, was der allgemein anerkannte Stand der Technik ist, wäre das Arbeiten als Elektriker jedesmal ein Balanceakt - dann würde man bei jedem Projekt mit einem Bein im Knast stehen.

Kurzum: Das VDE-Vorschriftenwerk ist eine unerlässliche Arbeitshilfe. Wer das im Fach Elektrotechniker-Handwerk als Last oder Geldschneiderei empfindet, ist für das Gewerk ungeeignet.

Arne am :

Hallo,

es gibt dafür Vorschriften. Ortsfeste Anlagen sind alle 4 Jahre durch einen Fachbetrieb zu prüfen, bewegliche in der Regel jedes Jahr. Diese Prüfprotokolle sind entscheidend. siehe auch:
http://www.ifr-online.de/dienstleistungsangebot/pruefung-elektrischer-betriebsmittel-und-anlagen-nach-bgv-a3.html

Wenn Du solche Nachweise nicht hast, bekommst Du im Schadenfall richtig Probleme...

Cliff am :

Bis in zehn Jahren sind die bestimmt so weit, dass sie passwortverschlüsselte pdf-zips als Unterlagen anerkennen. Vorausgesetzt du weißt dann das Passwort noch.

Draalo am :

Welches dieser drei Wörter passt nicht?

Brand
Nachweis
Steuerrecht und AufbefahrungsPFLICHT

;-)

AJ am :

1. Warum nicht einfach scannen und bei Dropbox etc ablegen. Bei solchen Rechnungen handelt es sich ja nicht um Geschäftsinterna, sodass hier eine Lagerung bei einem solchen Anbieter - selbst wenn es mal zu einem Breach kommen sollte - unproblematisch wäre.

2. Nach 10 Jahren ist es schnuppe ob du die Rechnung noch hast. Es ist zwar schön und gut nachweisen zu können, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt wurden, aber: 1. Gibt es diesen Fachbetrieb in 10 Jahren noch? 2. Wie willst du nachweisen, dass du in der Zwischenzeit nicht etwas daran geändert hast.

Sonstwer am :

Eingescannte Unterlagen werden im Streitfall nur anerkannt, wenn Du nachweisen kannst, dass es sich um unveränderte Scans handelt.

Wenn man natürlich ohnehin ein von der Steuerbehörde akzeptiertes Archivierungssystem einsetzt, um die Papierordner loszuwerden, dann hat man auch mit den Rechnungen und sonstigen Belegen gute Karten - ordentliche, extern gelagerte, Backups im Brandfall vorausgesetzt.

Theo am :

Für eine sichere Lagerung empfehle ich ein Schließfach bei der örtlichen Sparkasse. Kostet im Jahr 36 Euro und man weiß, wo es steckt. Kein Ordner, kein Schuhkarton... Einfach wegschließen und gut. Es reicht dazu das kleinste Fach.

Chris_aus_B am :

Meine Eltern bekamen vor ein paar Monaten einen Brief, der ihnen mitteilte, dass ihr Schließfach nicht zu den aufgebrochenen gehört ... :-) :-O

Blub am :

Ruf doch einfach deine Versicherung an, ob du die Rechnungen im Falle eines Brandes brauchst und welche Nachweise über welche Prüfungen und sonstige Papiere die dann sehen wollen.
Datum, Ansprechpartner und Inhalt des Telefonats notieren und zu den Rechnungskopien dazulegen. Fehlende Abnahmen nachmachen, anstehende mögliche Wiederholungsprüfungen schonmal im Kalender eintragen und du kannst in Zukunft entspannt schlafen.

Im Zweifel würde ich lieber alles wirklich Wichtige kopieren und extern lagern. Lieber eine Kopie mehr als weniger, die kosten faktisch nichts, können aber am Ende mal wichtig sein und tausende Euros sparen.

Besser als eine Kopie ist übrigens eine beglaubigte Kopie. Kopieren kann jeder, beglaubigen nicht.
Wenn eine (teure!) notarielle Beglaubigung nicht erforderlich ist, geht man normalerweise zum Amt. Das kostet aber. Jede Schule (Gymnasium, Grundschule etc) besitzt aber auch ein Dienstsiegel, mit dem die beglaubigen können. Manchmal wollen die Geld dafür, wenn man aber connections hat, sich als Elternsprecher engagiert oder der Schule etwas spendet wäscht aber sicherlich eine Hand die andere...

Achja, Kopien nicht in Plastik-Schnellheftern oder Klarsichtfolien aufbewahren. Die dünsten manchmal Weichmacher o.ä. aus, die dann dafür sorgen, dass Kopien schneller verblassen.

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