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Vor einer Weile hatte mich ein Kunde angesprochen und mir einen Ausschnitt aus seinem Onlinebanking gezeigt. Am selben Tag wurde zweimal der selbe Betrag belastet. Ich erklärte ihm, dass eine der beiden "Abbuchungen" vermutlich nur eine Umsatzvormerkung ist, wie sie auch bei abgebrochenen Zahlungen durchaus erfolgen kann, und dass er sich keine Sorgen zu machen braucht. Wenn die Zahlungen dann auf dem offiziellen Kontoauszug auftauchen, solle er sich bitte melden.
Damit war er einverstanden und einige Tage später kam er wieder in den Laden. Beide Zahlungen waren da, beide am selben Tag gebucht. Für mich auffällig war allerdings, dass beide Zahlungen unterschiedliche Buchungstexte hatten. Bei ec-Zahlungen findet sich im Buchungstext das genaue Datum mit Uhrzeit wieder und das war bei beiden Zahlungen unterschiedlich. Obwohl es zweimal die selbe Summe war, waren die Zahlungen augenscheinlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu getätigt worden.
Eigentlich hätte das als Begründung ausgereicht, aber ich mochte den jungen Mann natürlich nicht einfach so zappeln lassen. Zumal es auch bei beiden Einkäufen auf den Cent genau die selbe krumme Summe war, ließen sich gewisse Zweifel nicht so einfach wegwischen. Ich bat ihn mit ins Büro und suchte vor seinen Augen beide Vorgänge bei uns im Journal des Kassensystems heraus, was aufgrund der präzisen Zeitangaben auf dem Kontoauszug eine Sache von wenigen Mausklicks war.
Tzja – es waren tatsächlich zwei völlig unterschiedliche Einkäufe, bei denen zufällig die selbe Summe herauskam. Aber unter solchen Umständen ist es wohl legitim, irritiert zu sein.
Damit war er einverstanden und einige Tage später kam er wieder in den Laden. Beide Zahlungen waren da, beide am selben Tag gebucht. Für mich auffällig war allerdings, dass beide Zahlungen unterschiedliche Buchungstexte hatten. Bei ec-Zahlungen findet sich im Buchungstext das genaue Datum mit Uhrzeit wieder und das war bei beiden Zahlungen unterschiedlich. Obwohl es zweimal die selbe Summe war, waren die Zahlungen augenscheinlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu getätigt worden.
Eigentlich hätte das als Begründung ausgereicht, aber ich mochte den jungen Mann natürlich nicht einfach so zappeln lassen. Zumal es auch bei beiden Einkäufen auf den Cent genau die selbe krumme Summe war, ließen sich gewisse Zweifel nicht so einfach wegwischen. Ich bat ihn mit ins Büro und suchte vor seinen Augen beide Vorgänge bei uns im Journal des Kassensystems heraus, was aufgrund der präzisen Zeitangaben auf dem Kontoauszug eine Sache von wenigen Mausklicks war.
Tzja – es waren tatsächlich zwei völlig unterschiedliche Einkäufe, bei denen zufällig die selbe Summe herauskam. Aber unter solchen Umständen ist es wohl legitim, irritiert zu sein.
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Kommentare
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Jemand am :
Cliff am :
Aha. Ein Internetausdrucker also.
Michael am :
Bei der Sparkasse Bremen gibt es auf jeden Fall diese Möglichkeit der Detailansicht im webbasierten Online-Banking.
Michael am :
....denn er rechnete nicht damit, daß er an 2 verschiedenen Tagen exakt für die gleiche Summe einkaufte.
Und die gekauften Artiekl stehen natürlich nicht im Kto-Auszug - dazu muß man sich die Bons aufheben.
Klaus am :
Dann gehe ich zum Chef, beschwere mich und lass mir eine der Zahlungen zurück erstatten!
So wird man Millionär! ;o)
pflaegermeister am :