Zeitungs-Abo
Einer Mitarbeiterin von mir wurde (privat und bei ihr zu Hause) telefonisch ein Zeitungs-Abo "verkauft": Die Anruferin teilte ihr mit, daß sie eine Reise gewonnen hätte und bezog sich dabei auf ein Gewinnspiel, an dem meine Mitarbeiterin tatsächlich Wochen vorher teilgenommen hatte, so daß die Aussagen über den vermeintlichen Gewinn recht plausibel klangen.
Aber, und das wurde in watteweiche Worte verpackt, es sei aus wettbewerbsrechtlichen Gründen notwendig, ein "pro forma" Zeitungsabo abzuschließen, damit die Reise auch tatsächlich übergeben werden kann. Natürlich kein richtiges Abo, sondern nur theoretisch, damit "wenigstens die Daten irgendwo nachweisbar stehen würden". So beantwortete meine Mitarbeiterin dann einige Fragen, entschied sich für die Zeitschrift "TV Spielfilm" und brach das Gespräch ab, als nach ihrer Kontonummer gefragt wurde.
Einige Tage später bekam sie ein Exemplar der TV Spielfilm zugeschickt.
Zwei Wochen später kam das zweite.
Dann die Rechnung.
Und nun ihre Antwort an den Verlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Mitteilung vom 30. Juli 2005 heißen Sie mich im Kreis Ihrer Abonnenten willkommen und bitten mich, den Betrag in Höhe von 23,40€ gleich nach Erhalt der ersten Ausgabe zu begleichen.
Nehmen Sie es sich nicht allzu sehr zu Herzen, aber leider gehöre ich nicht zu Ihrem auserwählten Abonnentenkreis. Offenbar handelt es sich dabei um eine Fehlinformation, so daß ich – verständlicherweise – auch nicht bereit bin, den mitgelieferten Überweisungsträger oder gar die Bankeinzugsgenehmigung zu unterschreiben.
Die mir bislang zugesandten zwei Exemplare der Zeitschrift „TV Spielfilm“ habe ich vorerst sicher und unversehrt eingelagert, damit ein Abgesandter von Ihnen diese bei Gelegenheit bei mir persönlich abholen kann. Ich bin nicht gewillt, Ihnen diese auf meine Kosten zurückzuschicken. Abgesehen davon kann ich sie gar nicht gebrauchen, da ich nicht einmal einen Fernseher habe. Für diese Einstellung haben Sie sicherlich großes Verständnis, denn es wäre zu frustrierend, permanent zwischen Unterschichten-TV und Werbeblöcken entscheiden zu müssen.
Ich bitte Sie, mir keine weiteren Zeitschriften zuzuschicken, da ich Ihnen ansonsten eine angemessene Lagergebühr berechnen müßte. Diese Gebühr habe ich mit einem Satz von 10%, ausgehend vom Brutto-Warenwert und Monat, veranschlagt. Die ersten beiden Hefte archiviere ich für Sie aus Kulanz kostenlos, damit Sie Gelegenheit haben, dieses Mißverständnis aufzuklären.
Abschließend weise ich noch einmal darauf hin, daß es sich bei dieser „Rechnung“ (so ist das Schreiben betitelt) um ein Versehen handeln dürfte. Sicherlich hat einer Ihrer Callcenter-Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sich bei der Eingabe der Daten zu einem Gewinnspiel in der Eingabemaske vertan und versehentlich „ABO TV-SPIELFILM“ angeklickt. Aber wir sind ja alles nur Menschen und jeder macht mal einen Fehler und darum bin ich nicht nachtragend. Daß kein Abonnenment vorliegt, können Sie übrigens leicht überprüfen: Suchen Sie in Ihren Unterlagen doch einfach nach einem von mir persönlich unterschriebenen Antrag. Allerdings versichere ich Ihnen: Sparen Sie sich die Mühe (und damit wertvolle Zeit), denn sie werden keinen finden...
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben geholfen zu haben, zukünftig unnötige Kosten durch das fälschlicherweise laufende Abonnenment für die Zeitschrift TV-Spielfilm zu vermeiden.
Hochachtungsvoll
Fall darauf keine Reaktion kommt, schalte ich einen Gang höher.
Aber, und das wurde in watteweiche Worte verpackt, es sei aus wettbewerbsrechtlichen Gründen notwendig, ein "pro forma" Zeitungsabo abzuschließen, damit die Reise auch tatsächlich übergeben werden kann. Natürlich kein richtiges Abo, sondern nur theoretisch, damit "wenigstens die Daten irgendwo nachweisbar stehen würden". So beantwortete meine Mitarbeiterin dann einige Fragen, entschied sich für die Zeitschrift "TV Spielfilm" und brach das Gespräch ab, als nach ihrer Kontonummer gefragt wurde.
Einige Tage später bekam sie ein Exemplar der TV Spielfilm zugeschickt.
Zwei Wochen später kam das zweite.
Dann die Rechnung.
Und nun ihre Antwort an den Verlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Mitteilung vom 30. Juli 2005 heißen Sie mich im Kreis Ihrer Abonnenten willkommen und bitten mich, den Betrag in Höhe von 23,40€ gleich nach Erhalt der ersten Ausgabe zu begleichen.
Nehmen Sie es sich nicht allzu sehr zu Herzen, aber leider gehöre ich nicht zu Ihrem auserwählten Abonnentenkreis. Offenbar handelt es sich dabei um eine Fehlinformation, so daß ich – verständlicherweise – auch nicht bereit bin, den mitgelieferten Überweisungsträger oder gar die Bankeinzugsgenehmigung zu unterschreiben.
Die mir bislang zugesandten zwei Exemplare der Zeitschrift „TV Spielfilm“ habe ich vorerst sicher und unversehrt eingelagert, damit ein Abgesandter von Ihnen diese bei Gelegenheit bei mir persönlich abholen kann. Ich bin nicht gewillt, Ihnen diese auf meine Kosten zurückzuschicken. Abgesehen davon kann ich sie gar nicht gebrauchen, da ich nicht einmal einen Fernseher habe. Für diese Einstellung haben Sie sicherlich großes Verständnis, denn es wäre zu frustrierend, permanent zwischen Unterschichten-TV und Werbeblöcken entscheiden zu müssen.
Ich bitte Sie, mir keine weiteren Zeitschriften zuzuschicken, da ich Ihnen ansonsten eine angemessene Lagergebühr berechnen müßte. Diese Gebühr habe ich mit einem Satz von 10%, ausgehend vom Brutto-Warenwert und Monat, veranschlagt. Die ersten beiden Hefte archiviere ich für Sie aus Kulanz kostenlos, damit Sie Gelegenheit haben, dieses Mißverständnis aufzuklären.
Abschließend weise ich noch einmal darauf hin, daß es sich bei dieser „Rechnung“ (so ist das Schreiben betitelt) um ein Versehen handeln dürfte. Sicherlich hat einer Ihrer Callcenter-Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sich bei der Eingabe der Daten zu einem Gewinnspiel in der Eingabemaske vertan und versehentlich „ABO TV-SPIELFILM“ angeklickt. Aber wir sind ja alles nur Menschen und jeder macht mal einen Fehler und darum bin ich nicht nachtragend. Daß kein Abonnenment vorliegt, können Sie übrigens leicht überprüfen: Suchen Sie in Ihren Unterlagen doch einfach nach einem von mir persönlich unterschriebenen Antrag. Allerdings versichere ich Ihnen: Sparen Sie sich die Mühe (und damit wertvolle Zeit), denn sie werden keinen finden...
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben geholfen zu haben, zukünftig unnötige Kosten durch das fälschlicherweise laufende Abonnenment für die Zeitschrift TV-Spielfilm zu vermeiden.
Hochachtungsvoll
Fall darauf keine Reaktion kommt, schalte ich einen Gang höher.
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Kommentare
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bestimmaa am :
h am :
Fernsehzeitschrift weitergeben, irgendwer wird sich freuen. Und rechtlich dürfte es auch OK sein.
Gurki am :
Julien am :
fronti am :
btw hallo Frodid
So klein ist also die Welt (und nicht nur die scnr), dass m,an dich auch hier trifft..
Magkes am :
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kann auch ohne Unterschrift zustande kommen. Das o.g. Argument zählt also überhaupt nicht.
Wie wäre es, entsprechend dem FernAbsG, vom Widerufsrecht Gebrauch zu machen? Das wäre bedeutend einfacher als das Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages anzuzweifeln!
Michael am :
Will mich aber da nicht festlegen... mal im Internet suchen
Magkes am :
Das war ja auch meine Intention!
Ben W. am :
Magkes am :
Also besteht zumindest nach §355 BGB ein Widerrufsrecht.
So geht's also auch!
Ben W. am :
Chris am :
Chris
m-pax am :
Jürgen am :
ist unglaublich peinlich und bedeutet ja nur, dass da wohl jemand nicht in der Lage ist, einen Fernseher zu bedienen. Ich jedenfalls finde immer wieder sehr interessante Beiträge im TV.
R. Wolff am :
Sven am :
Eigentlich stellt sich viel mehr die Frage: Was hat die Person denn gedacht, was sie bekommen wird, wenn sie "pro forma" einen Staubsauger kauft...äähhh….eine Fernsehzeitung abonniert?
Die Tatsache, dass Sie eine Fernsehzeitung bekam, dürfte sie doch nicht sonderlich gewundert haben oder?
...bis denn,
Sven =:^)
blogliesel am :
Michael R. am :
antiliesel am :
Jean Pierre am :
"Herzlichen Glückwunsch! Sie gehören zu den letzten 10 Personen, unter denen unser Hauptpreis verlost wird. Und weil Sie so ein Glückspilz sind, erhalten Sie 2 Magazine für 2 Monate kostenlos und 6 Monate lang für den halben Preis".
Martin am :
Aber der Umsatzdruck ist hoch, es hätte ja auch klappen können!
Eines muss doch jedem klar sein, der an einem Preisausschreiben teilnimmt: es wird zwar eine Reise verlost, aber der eigentliche Zweck ist die Adressgenerierung zum telefonischen Vertrieb von Zeitschriften etc.
Wer so eine Karte ausfüllt bestätigt damit zugleich, dass er damit einverstanden ist telefonisch "interessante Angebote" zu erhalten, womit die Telefonmarketingfirma zugleich rechtlich abgesichert ist, da es kein Kaltanruf mehr ist.
Jean Pierre am :
Damit liegt meiner Meinung nach keine Einwilligung in derartige Aktionen vor. Wer trägt die Beweislast?
Martin am :
Beweisn kann mans mit der Karte, die ist ja aufbewahrt (wollkommen in Deutschland)
bürozicke am :
Archie am :
1. Ich habe früher (als ich noch jung war) auch solche Texte verfasst und jeden meiner Sätze geliebt und bewundert.
Das ist das Privileg der Jugend
2. Heute wäre mir die Zeit dazu zu kostbar
Das ist die Last des Alterns
Alles in Allem - die Tante im CallCenter hat ihren Job (zumindest nach deren Vorgabe) richtig gemacht, das Nichtbezahlen von zwei Heften tut nichts zur Sache (ein bisschen Schwund ist immer) wichtiger ist, dass eine Vielzahl von Leuten, denen es genau so ging, sich verpflichtet fühlten, das Abonnement zu bezahlen, was den Umsatz steigert.
Der Herausgeber (heißt das bei einer Fernsehzeitung auch so?) wäscht seine Hände in Unschuld und wird beteuern, dass der externe Vertrieb ausdrücklich auf Seriösität hingewiesen wurde. Der Vertrieb wäscht seine Hände in Unschuld und beteuert, dass dieses Fehlverhalten ein Einzelfall war und die entsprechende Mitarbeiterin abgemahnt wurde. Die Mitarbeiterin beruft sich auf das Briefing ihres Call-Center-Leiters, der alles bestreitet und die Mitarbeiterin per mobbing zur Aufgabe ihres Jobs bringt - kurzum, es ist alles in Ordnung.
Alles? Nein, eigentlich nicht. Ich habe wieder einen Teil meines Lebens damit verbracht, einen blödsinnigen Text zu schreiben, den eh niemand interessiert.
Das ist das Privileg der Alten, die ewig jung bleiben
Anonym am :
Archie am :
geiles statement!
Schade, dass Du Dir nicht so viel Zeit zum Lesen wie ich mir zum Schreiben genommen hast, Du hättest möglicherweise erkennen können, dass das alles "Scheißausreden" sind. Ich befürchte, dass Du sie alle einzeln kommentierst )
blogliesel am :
"So beantwortete meine Mitarbeiterin dann einige Fragen, entschied sich für die Zeitschrift "TV Spielfilm" und brach das Gespräch ab, als nach ihrer Kontonummer gefragt wurde."
Und später in ihrem Brief an den Verlag schrieb sie:
"Abgesehen davon kann ich sie (die Zeitschrift) gar nicht gebrauchen, da ich nicht einmal einen Fernseher habe."
Interessant, da bestellt die Shopblogger-Mitarbeiterin eine TV-Zeitschrift und dann fällt ihr plötzlich ein, dass sie ja gar keinen Fernseher hat.
Dümmer gehts nimmer.
R. Wolff am :
martin am :
Ltr am :
Martina am :
Mit der Masche haben sie es bei mir auch schon versucht, diese Schwachmaten.
Ich wollte aber kein Abo denn: ich kann gar nicht lesen
gurkendoktor am :
hm - novum? brand eins? page (bildzeitung der grafiker)?
"die kenn ich jetzt alle nicht - aber eine auto motor und sport?"
und ich kriege die echt kostenlos?
"nein, sie bezahlen...."*klick*
ein anderes untergeschobenes abo habe ich kommentarlos nicht bezahlt, nachdem ich bei der "telefonischen nachfrage" den wunsch danach verneint habe. es kamen sehr lustig formulierte finstere drohungen, dann nix mehr.
Martin am :
annicka am :
kann das die dame nicht selber, so eloquent wie sie schreibt? ach, der brief ist gar nicht von ihr, sondern von dem, der ihn auch gleich noch mal posten muß, um die reaktionen zu bekommen, die er vom verlag sicher nicht bekommen wird?
na dann. herzlichen glückwunsch zu diesem wahnsinnig komischen humor.
Avarion am :
Chris am :
Ware die nicht Bestellt wurde, darf ersatzlos Behalten werden,
dies gilt allerdings nicht, wenn versehentlich bei einem Riesenhänger Frischer pommes eine Packung Fischstäbchen dabei ist - das wäre ein Irrtum und ist zurückzugeben.
2.
Bei Zeitungsabbonnements gibt es meines Wissens eine Sonderregelung, in der es keine Wiederrufsfrist gibt.
Oder ich kaufe IMMER nur da ein, wo die Bestimmungen der AGB es so Regeln
3.
Unerwünschte Werbeanrufe sind ebenso nichtig, wie Haustürgeschäfte.
Selbst der Brief, den die Mitarbeiterin geschrieben hat war eigentlich verschwendetes Porto - aber lässt sich zumindest Rechtlich als Belegt verwenden, dass kein Abo Erwünscht ist.
etwas Off Topic:
Habe übrigens vorhin einen Anruf vom Atlas Verlag erhalten, bei dem ich vor ewigkeiten mal eine Sammelzeitschrift bezog.
Die Dame erläuterte, dass Sie mir Informationen zum Steuersparen zusenden möchte.
Noch bevor ich anfangen konnte zu meckern setzte Sie vorbildlich fort:
Sind Sie mit einem Beratungsgespräch einverstanden?
Tja, bei der Frage blieb mir eine Antwort: ein nettes "Eigentlich nicht, Danke"
Wenn ich bedenke, die oft schon "die teleCom" bei mir angerufen hat,
"Schönen Guten Tag, hier ___ von DER TeleCom, spreche ich mit Herrn"
-> Ich hab Voice over IP
"Entschuldigung für die Störung" oder "oh, dann hat es sich erledigt" sind die Antworten.
PS: seit ich (tatsächlich) VoIP habe, hatte ich mit der TeleKom nie wieder einen Schriftverkehr/Telefonat.
Nur mal so am rande wenn sich wieder ein 08/15 Telekommunikationsunternehmen meldet
:Offtopic Modus beendet
#################### #################### #################### ####################
Liebe Spamschutzabfrage, bitte lass mich diesmal durch...
Wieder nöscht - ich glaube, es liegt daran dass ich die Einträge immer in den Firefox-Tabs öffne und sich das Cookie überschreibt.
Echt lästig.
herr harste, ich will mich als Leser anmelden, wo geht das???
PS: dies wird jetzt meine Signatur bis alle tabs verbraucht sind und eine neue Runde angefangen hat;)