"Flaschensammler auf St. Pauli ruinieren uns"
Hier der Link zum Artikel "Flaschensammler auf St. Pauli ruinieren uns" auf bild.de – einer der Links, der in der Geschichte dieses Blog zu den Top-10 der mir am häufigsten zugeschickten gehört.
Ich kenne die genaue Situation dort vor Ort nicht und habe auch keine Ahnung, wieviele Informationen von der BILD-Redaktion verschwiegen, verändert oder hinzugedichtet wurden. Aufgrund der vielen Anfragen möchte ich euch aber natürlich auch meine Einschätzung der Situation nicht vorenthalten. Dazu ein paar Zitate aus dem Artikel:
Pfand ist ein durchlaufender Posten. Wieviel er Pfand er beim Verkauf der Getränke kassiert ist vollkommen unabhängig von dem, was er zurücknimmt.
In diesem speziellen Fall kommt ihm sogar die Umsatzsteuer zu Hilfe: Als Einzelhändler zahlen wir beim Einkauf der Getränke 19% Umsatzsteuer auf den Leergutanteil an den Großhändler. Der Kunde bekommt sein Leergut aber inklusive Steuer. Bei der Rücknahme ist es genau umgekehrt: Vom Großhändler bekommen wir Einzelhändler den Leergutbetrag zuzüglich Steuer gutgeschrieben. Wer also mehr Leergut zurücknimmt, als er bei seinen Getränkeverkäufen einnimmt, hat ein kleines Steuer-Plus.
Ich kenne die genaue Situation dort vor Ort nicht und habe auch keine Ahnung, wieviele Informationen von der BILD-Redaktion verschwiegen, verändert oder hinzugedichtet wurden. Aufgrund der vielen Anfragen möchte ich euch aber natürlich auch meine Einschätzung der Situation nicht vorenthalten. Dazu ein paar Zitate aus dem Artikel:
Er hat Verständnis für die emsigen Flaschensammler: „Wir nehmen alles an. Das ist unser Problem. Aber wir können die Leute doch nicht wegschicken.“Er hat Verständnis und kann sie nicht wegschicken. Falls das "kann" in diesem Fall ein moralisches "kann" (und folglich mit "will" gleichzusetzen) ist, sind das selbstgemachte Leiden. Falls er die vielen Flaschensammler nicht wegschicken kann, weil er gegen die Massen nicht ankommt, sollte er entsprechende Maßnahmen ergreifen, z.B. häufigere Kontrolle vor den Automaten und Rauswurf der Leute mit den Leergutmassen. Generell kann er durchaus immer was tun, er hat nämlich das Hausrecht.
Doch damit nicht genug. Für Holst, seit 42 Jahren dabei, ist es ein Minusgeschäft. Er nimmt viel mehr Leergut an als er Flaschen (für die er Pfand kassiert) verkauft.Diese Aussage ist kompletter Schwachsinn. Punkt!
Folge: Holst zahlt drauf.
Pfand ist ein durchlaufender Posten. Wieviel er Pfand er beim Verkauf der Getränke kassiert ist vollkommen unabhängig von dem, was er zurücknimmt.
In diesem speziellen Fall kommt ihm sogar die Umsatzsteuer zu Hilfe: Als Einzelhändler zahlen wir beim Einkauf der Getränke 19% Umsatzsteuer auf den Leergutanteil an den Großhändler. Der Kunde bekommt sein Leergut aber inklusive Steuer. Bei der Rücknahme ist es genau umgekehrt: Vom Großhändler bekommen wir Einzelhändler den Leergutbetrag zuzüglich Steuer gutgeschrieben. Wer also mehr Leergut zurücknimmt, als er bei seinen Getränkeverkäufen einnimmt, hat ein kleines Steuer-Plus.
Und: Der Paulianer bekommt von den Brauereien nicht ausreichend Bierkisten. Deshalb muss der Supermarkt-Chef die Pullen in Obstkisten packen und abgeben.Das Theater kenne ich. Aber da sollte er mal renitent bleiben und vor allem bei seinem blau-gelben Hauptlieferanten drängeln, der auch Vertragsparter der großen Getränkehändler ist, der hat nämlich genug Macht dazu! Manchmal sind Kisten oder Logipacks tatsächlich knapp, aber selbst wir hier haben im Grunde keine nennenswerten Probleme mehr.
Folge: Mehr Arbeitsaufwand und weniger Geld von den Abnehmern.
„Von Januar bis September habe ich 30 000 Euro Verlust gemacht.“Aber bestimmt nicht in der Leergutannahme.
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Kommentare
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The other one am :
Oweia! Das gibt wieder eine nette Diskussion. Benjamin F. aus B. kann sich schon wieder bereit machen.
Wunder am :
Ein Supermarkt ist dazu verpflichtet Pfandflaschen anzunehmen, wenn er sie selber im Sortiment hat. Da wird man wohl mit dem Hausrecht nicht weiter kommen.
Wunder am :
The other one am :
Benjamin Franklin
Wunder am :
The other one am :
Wunder am :
Dann zeig mir doch bitte mal die Stellen in meinem Kommentar, wo ich was kritisiert, verurteilt oder mich beklagt habe.
Wie, findest du nicht?
Toll, ich nämlich auch nicht.
The other one am :
Ich kann für mich selbst sprechen. Auf deine Hilfe kann ich gut verzichten.
anton am :
The other one am :
dr. pop am :
Wieso kann man URLs hier nicht mehr direkt verlinken?
Wunder am :
http://www.youtube.com/watch?v=hqqAHk_kKzw
DJ Teac am :
Interessant.
Oskar am :
Wunder am :
Das Hausrecht beim Supermarkt ist nicht mit dem normalen Hausrecht gleichzusetzen, da ein Supermarkt ja für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist und das Hausrecht somit nur durch Störung des allgemeinen Betriebslaufes angewendet werden darf. Von daher wäre es zumindest mal interessant, wie ein Richter in so einem Fall entscheiden würde.
Wunder am :
Ich denke aber eher, dass das kein Richter so sehen würde.
DJ Teac am :
Wunder am :
DJ Teac am :
Mal ein wenig Kreativ werden.
Wunder am :
DJ Teac am :
Ich hab keine Lust dir jeden Bissen vor zu kauen, dafür gibt es geschultes Pflegepersonal an dem ja so ein angeblicher Mangel besteht.
Wunder am :
DJ Teac am :
Entweder stellst du dich hier absichtlich dumm oder.......
Wunder am :
Wenn du keine Antwort hast, antworte auch nicht. So einfach ist das, dann braucht man auch nicht mit Kindergartenantworten zu kommen.
The other one am :
Aber jetzt wirklich: Gute Nacht.
The other one am :
Oskar am :
The other one am :
Ich bin mal gespannt was Benjamin zum Thema Leergut zu sagen hatte.
DJ Teac am :
telefonfreak am :
1. Es handelt sich um den Edeka-Markt Holst an der Paul-Roosen-Straße
2. Die Bild lügt. Als Hartz4-Empfänger darf man nicht 150 Euro, sondern 100 Euro anrechnungsfrei verdienen (und natürlich seine Ausgaben abziehen). Von allen Beträgen über 100 Euro darf man 20 Prozent behalten (ab 400 Euro gilt noch eine andere Regelung). Unabhängig davon ist JEDER Nebenverdienst auch unter 100 Euro der Arge zu melden.
3. Auf der Reeperbahn tobt das Party- und Flaschensammlerleben ab 21 oder 22 Uhr bis gegen 4 Uhr morgens in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag. Tagsüber ist auf der Reeperbahn flaschenmässig wenig los. Somit können diesen Supermarkt keine Flaschensammlermassen aufsuchen, da er ab 20 Uhr geschlossen hat. Und ab 22 Uhr herrscht in o. g. Nächten eh Glasflaschenverbot, so dass kaum Glasflaschen, sondern Mehrweg-Plastikflaschen und Einwegbehälter anfallen.
4. Soweit mir bekannt, hat der Supermarkt Hausrecht, darf dieses aber nicht willkürlich zur Diskriminierung nutzen (z. B. keine Ausländer oder keine Touristen). Wer aber natürlich so verwahrlost ankommt, dass sich andere Supermarktkunden vor dem Geruch ekeln, der kann natürlich verwiesen werden. Die Grenze ist natürlich wie immer fließend.
5. Mit Bezug auf Punkt 4.: Ein Laden muss laut Verpackungsverordnung unbegrenzt Einweg-Leergut der Materialart zurücknehmen, die der Markt auch führt (gilt nicht unter 200 m²). Er zahlt 25 Cent aus und erhält 25 Cent zzgl. 19 Prozent Mwst zurück. Ob er Gewinn oder Verlust macht kann ich nicht beurteilen, der Automat kostet ja auch Geld, abgesehen von den Personalkosten, z. B. für die Entleerung oder Einsortierung der Flaschen.
6.Die Verpackungsverordnung gilt nur für Einweg, nicht für Mehrweg. Und genau die zahlreichen Bierflaschen sind das Hauptproblem. Ist bei Einwegflaschen nur der Cruncher zu leeren und sind die Säcke einfach in den Container zu werfen, so müssen Mehrwegflaschen in Kisten gestapelt und getürmt werden und dann abgeholt werden. Nicht nur dieser Supermarkt sondern auch die Esso-Tankstelle an der Reeperbahn haben hier Lagerplatzprobleme. Und viele Supermärkte haben ein Schild "nur haushaltsübliche Mengen" oder auch "Maximal 30 Flaschen" am Automaten hängen. So könnte er zumindest die zeit- und platzraubenden Glasflaschenmengen in den Griff kriegen. Ist nicht nett gegenüber den Sammlern, aber erlaubt und wird auch andernorts so praktiziert.
7. Anbieten, große Flaschenmengen per Hand anzunehmen. Geht schneller und entlastet die Warteschlange am Automaten. Noch besser ist es, sich vorher Kisten zu kaufen (geht in vielen Märkten), an der Kasse zu zahlen und dann dort sein Leergut reinstellen. Der Markt hat dann keine Sortierarbeit auf dem Flaschentisch. Geht hier mangels Kisten ja nicht.
ChriScha am :
dr. pop am :
"Und viele Supermärkte haben ein Schild "nur haushaltsübliche Mengen" oder auch "Maximal 30 Flaschen" am Automaten hängen. So könnte er zumindest die zeit- und platzraubenden Glasflaschenmengen in den Griff kriegen."
Das findest Du sinnvoll?
Ich finde, das widerspricht sich. Und zwar gewaltig.
The other one am :
Robert Musil
In diesem Sinne: Gute Nacht.
dr. pop am :
Angenehmen Schlaf.
ChriScha am :
The other one am :
JSG am :
Vielleicht, denn er deklariert es nicht. Aber ob er in Regionen kommt, in denen er nicht steuerbefreit wäre, das wage ich zu behaupten.
Ansonsten Bullshit. Bild halt. Das ist ganz einfach Leistungsmissbrauch. Bei Vorsatz ist Strafbarkeit wegen Betrugs gegeben. Bis zu 5 Jahre Haft.
The other one am :
Da muss man ganz hart durchgreifen. Schließlich geht es nicht um schwere Körperverletzung, Totschlag oder Mord.
Oskar am :
TheK79 am :
Jochen am :
eingenommene Pfandgebinde-ausgegebene PFandgebinde=Pfandgebinde, die Zusatzerlöse bringen.
Die 5 Cent pro Gebinde treffen allerdings nicht zu.
zurückgenommene zusätzliche Pfandflasche: 0,25 EUR
davon 0,04 EUR Umsatzsteuer und 0,21 EUR Pfand.
Abgabe beim Großhändler: 0,2975 EUR
davon Umsatzsteuer 0,0475 EUR und Pfand 0,25 EUR.
Es verbleiben 0,04 EUR pro Einwegpfandartikel, die Umsatzsteuer ist zu vernachlässigen.
Bei Mehrweg sind es dann wieder weniger.
Umgekehrt zahlen logischerweise die Händler drauf, die weniger Pfand zurückbekommen, als sie ausgeben. Insgesamt gleicht sich das dann aus.
Oskar am :
Warum soll der steuerliche Ertrag denn nur für zusätzlich eingenomme Pfandgüter gelten? Und warum zahlen die Hersteller/Großhändler denn überhaupt bei der Rücknahme 25c+Mwst, während bei der Ausgabe 25c einschl. Mwst. berechnet werden?
Und wenn überzählig rücknehmende Händler auf Kosten der minderzahlig rücknehmende sich finanziell besserstellen, dann müssten sie doch zumindest dann aktiv daran interessiert sein, falls der Zusatzertrag die Zusatzkosten überschreitet - von der damit einhergehenden Beutelung der Konkurrenz ganz abgesehen.
Wie hoch wäre der nun der Ertrag für den Kiezkaufmann im Juli bei 36.000€ Pfandrückgabe, also umgerechnet 144.000 Einwegpfänder und der Einfachheit halber vernachlässigbar wenigen Pfandverkäufen?
Woo am :
Melanie am :
DJ Teac am :
The other one am :
(Quelle: شبكة الإنترنت)
DJ Teac am :
The other one am :
Nö, dann ist Tälchen total handzahm.
DJ Teac am :
Das erfüllt nicht die Tälchen mbH Anforderungen an Urheberrecht !
The other one am :
Frank0815 am :
Erwartet wirklich irgendwer das da was recherchiert oder wahr ist?
DJ Teac am :
Oskar am :
Sonstwer2 am :
murry am :
Björn Harste am :