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Ich: Aufgeregt, LD: Glück gehabt

Vorhin hatten wir einen Typen hier im Laden, der einfach ins Lager ging, sich eine Kiste aus dem dort stehenden Leergut nahm und versuchte, diese am Leergutautomaten zu versilbern.

Der Kerl hat mich dermaßen aufgeregt, dass ich ihn hier im Lager regelrecht zusammengeschrien habe. Offenbar war das für ihn beeindruckend genug, er stand schließlich sogar mit zitternden Händen da. Eigentlich war's gar nicht meine Absicht, mich so aufzuregen. Das Adrenalin schwappte einfach über und ich musste meinen Ärger über diese Ansammlung von Dreistigkeiten einfach mal rauslassen. Nicht nur, dass ich generell ein Problem damit habe, wenn Leute sich an fremdem Eigentum vergreifen – dieser Typ ist dazu noch in einen Bereich vorgedrungen, in dem er nichts zu suchen hat. Und außerdem hatte er das erst vor ein paar Wochen schon einmal versucht.

Er hatte Papiere dabei und so rief ich die Polizei nur deswegen an, um die Adresse überprüfen zu lassen. Diese stimmte nicht mehr, aber die Polizei nannte mir eine gültige Meldeadresse. Nachdem das alles geklärt war, ließen wir den Mann laufen. Hausverbot brauchte ich gar nicht noch einmal auszusprechen, mit Panik in den Augen versprach er mir, diesen Laden, nein, SPAR-Märkte generell nie wieder zu betreten.

Gerade wollte ich die Anzeige schreiben. Dabei fiel mir auf, dass ich mir zwar während des Gesprächs mit der Polizei die Adresse des Täters aufgeschrieben hatte, aber ansonsten vor lauter Aufregung keinerlei weitere Daten. An das Geburtsdatum kann ich mich zwar noch rudimentär erinnern und dass er knapp drei Jahre älter als ich ist, aber von seinem exotischen Namen habe ich überhaupt keinerlei Fragmente mehr im Gedächtnis.

Naja, gut. Ich tröste mich damit, dass die Anzeige wahrscheinlich sowieso nur ein weiterer unbedeutender Eintrag in seiner Akte geworden und er folglich ohne nennenswerte Konsequenzen aus dieser Sache herausgekommen wäre. Glück gehabt. ;-)

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Kommentare

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Klodeckel am :

Tja, wenn einem das Herz zu voll wird, läuft der Mund halt über. :-)
(Ein Phänomen, das hier im Blog übrigens auch gut bei the other one in Gegenwart seiner Gloria anzutreffen ist)

Gloria am :

Lieber Herr Klodeckel,

wie meinen Sie das, bitte schön?!

The other one am :

Überlaufen? Das wirft schon richtig Blasen!

http://i56.tinypic.com/345zdx3.jpg

:-D

Gloria am :

Other one,

mir graut vor Dir!

der_wahre_pop am :

- Du hast Zähne wie Sterne.

- Du meinst so strahlend weiß wie Sterne?

- Nein, ich meinte weit auseinander wie Sterne.

The other one am :

Dafür ist meine Mundhygiene aber 1A.

Da setzt sich nichts in den Zahnschwischenräumen fest. 8-)

NetzBlogR am :

Da lobe ich mir doch das System, was es in anderen Ländern gibt: Nach 3 Vorfällen (auch kleine Sachen) geht man in den Bau.

der_wahre_pop am :

Ich halte die bestehenden Gestze für vollkommen ausreichend. Sie müssen nur zeitnah und in vollem Umfang angewandt werden.

Wer hier aber nach kalifornischen Verhältnissen ruft, der möge doch bitte auch das kalifornische Sozial- und Gesundheitswesen fordern. Denn nur mit Einsparungen in diesen Bereichen lassen sich die ganzen Gefängnisse bauen und betreiben, die man durch die three-strikes-Regelung benötigen wird.

The other one am :

Dann müssten wir das Geld dafür ja bereits in Hülle und Fülle haben. Die von dir angesprochenen Einsparungen haben wir ja zu Genüge.

der_wahre_pop am :

Sicher wird auch hier eingespart. Aber von dem bei uns Gebotenen träumt jeder Ami. Wir können das ALG 2 ja auch mal befristen und schauen, wieviele der Leistungsbezieher dann plötzlich anfangen zu arbeiten.

Ich will deren Sozialsystem nicht, ich will auch deren Rechtssystem nicht. Aber wer nach dem einen ruft, der sollte sich auch überlegen, ob das andere nicht zwangsläufig dazu gehört.

The other one am :

Ich möchte auch nicht deren Finanzsystem, werde aber trotzdem als Steuerzahler recht üppig daran beteiligt. Leider mit negativem Saldo.

Du siehst, auch Einzelaspekte können, losgelöst aus dem Gesamtzusammenhang, Anwendung und Umsetzung finden.

der_wahre_pop am :

Dem möchte ich ja auch gar nicht widersprechen. Ich halte aber die bestehende Gesetzgebung für vollkommen ausreichend. Die Gesetze müssen nur angewendet werden.

Wenn ich im Presseportal lese "Der bereits einschlägig vorbestrafte Täter wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen.", dann klappen mir die Fußnägel hoch. Da gibt es durchaus rechtliche Möglichkeiten, die Gesellschaft vor diesem Wiederholungstäter zu schützen.
Sie werden nur nicht genutzt.

The other one am :

Doch, sie werden genutzt, aber erst in der dritten Ebene.

Wenn jemand immer und immer wieder bestohlen wird sieht die Justiz offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Hier bestiehlt ein Bürger einen anderen, der Justiz sind diese "Kleinigkeiten" innerhalb des Mobs egal. Diese Handlungszurückhaltung der Justiz ist offenkundig auch nicht strafwürdig. Mir ist zumindest kein Klageweg oder Klagegrund bekannt.

Wenn der Bestohlene diese Zurückhaltung aber als Einladung auffasst mal selbst zu handeln, dann greift er der nicht handelnden Justiz vor. Und dann funktioniert unser Justizapparat plötzlich wie geschmiert. Empfindliche Strafen sind dann plötzlich keine Seltenheit.

NetzBlogR am :

Du kannst doch nicht wirklich verlangen, dass ein Hartzer nach - sagen wir - 6 Monaten den Hintern heben und nach einer Arbeit suchen soll.

Dich sollte man vor den Gerichtshof für Menschenrechte zerren. Du Unmensch!

;-)

Fuchsi am :

Für 3x klauen in den Bau zu wandern, womöglich, wenn man auch nur Kleinigkeiten geklaut hat, halte ich vollkommen für überzogen.

The other one am :

Wir stehen aber in Deutschland vor dem umgekehrten Problem.

100x klauen und es passiert rein gar nichts. Das halte ich wiederum für völlig daneben.

NetzBlogR am :

Die Abschreckung, dass man beim 3. Mal einfährt, dürfte da schon helfen.

Das ist wie beim Eingeben einer falschen PIN am Geldautomaten: Zweimal ist gerade noch okay - aber ein drittes Mal probiere ich es lieber nicht...

:-)

Tom1973 am :

Das Problem ist aber immer die Verhältnismäßigkeit. Man kann / darf keinen, der dreimal ein Brausestäbchen klaut mit derselben Strafe in den Bau schicken, wie einen Totschläger oder Mörder.

DJ Teac am :

Das tut man auch nicht.
Man schickt ihn in den Bau wie einen Dieb. Den nichts anderes ist er.
Dass die Leute sich immerwieder Extrembeispiele heranzitieren müssen.
3 mal Brausestäbchen....
Was ist mit denen die 20mal angezeigt wurden weil sie Wodka oder anderes geklaut haben?

Denkst du wirklich es geht hier um Kaugummis? So wird diese Regelung nämlich, selbst in den USA, nicht umgesetzt.

The other one am :

Mörder. Aha.

Lebenslänglich ist mittlerweile auf 15 Jahre festgelegt. Bei guter Führung ist möglicherweise die Haft nach 2/3 der Zeit beendet.

Wir sprechen also von 10 Jahren für Mord. Ist das verhältnismäßig?

milliway42 am :

Da man nicht "aus versehen klaut", sollte man sich schon über die Konsequenzen seiner aktiv betriebenen Handlung im Klaren sein, oder!?

Ich fahre vielleicht aus versehen zu schnell, weil ich ein Schild übersehen habe, oder ich fahre aus versehen Schwarz U-Bahn, weil ich meine Karte zu hause liegen gelassen habe - aber wenn ich einen Supermarkt betrete und mit Ware wieder verlasse, ohne an der Kasse bezahlt zu haben, sollte einem das auffallen. Oder man betritt eine Wohnung normalerweise nicht durch die aufgehebelte Terrassentür, so dass man sich seines Handelns dort wohl auch voll bewusst sein dürfte.

The other one am :

Wenn plötzlich ein fremder Mensch mit einem Brecheisen in deiner Wohnung steht solltest Du ihm einen Kaffee oder ein Bier anbieten.

Jede andere Reaktion hat sicherlich strafrechtliche Konsequenzen für dich.

DJ Teac am :

Vorsichtig mit dem Bier!
Wenn die Person unter 16 ist hast du sonst noch die wütenden Eltern am Hals

havyrl am :

'Da man nicht "aus versehen klaut", sollte man sich schon '

Man kann ausersehen klauen. Genau in dem Moment, wo Ich/Du/Irgendwer oder die Kassiererin(unwarscheinlich) ein Objekt übersehen.
Eine Packung Babybel (http://www.shopblogger.de/blog/archives/11340-Ich-habe-Babybels-geklaut!.html)

The other one am :

Dazu kommt: Wenn einem Ladenbesitzer Waren im Wert von Euro 50,- geklaut werden interessiert das den Staat offensichtlich nicht.

Zu geringfügig.

Aber ein Knöllchen über Euro 15,- wird eingetrieben. Da rollt der ganze Staatsapparat wie geschmiert. Geringfügigkeit gibt es da nie.

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