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Dauer des Hausverbotes

Ein Junk, der sich eben die Tasche mit Red-Bull-Dosen vollgestopft hatte, bekam von mir nicht nur eine Anzeige, sondern auch das bekanntermaßen bei mir lebenslängliche Hausverbot ausgesprochen:
Ein Jahr.

Nee, nee. Das gilt bei mir für immer.

Das dürfen Sie gar nicht.

Natürlich darf ich das. Und ich tue es auch.

Maximal ein Jahr. Das ist so.

"Hallo? Jemand, der mich beklaut hat, kann ich so lange aus meinen Räumen ausschließen, wie ich möchte."

[lacht]

Das werden wir ja sehen. Das steht so im Gesetz.
In welchem Gesetz, konnte er mir aber nicht sagen. :-P

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Kommentare

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JSG am :

Wie zum Teufel überwachst du die ganzen Hausverbote?? Das ist doch illusorisch - solange die Kameras die Gesichter nicht automatisch erkennen, in ein paar Jahren.

_Dirk_ am :

Die fordernde Haltung manchen Menschen erstaunt immer wieder. Anstatt sich zu schämen, macht ein Dieb noch Forderungen geltend...

Die Hausverbote kann man faktisch gar nicht überwachen, wenn man jemanden doch mal erwischt, und sei es beim Klauen, kommt noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch dazu.

MHD am :

Der Supermakt von Björn ist zimmlich klein, wer schon einmal dort war, wird sehen das man quasie nicht unerkannt dort rum laufen kann, wer also ein Ladenverbot hat, wird schon durch die Kameras "erwischt" oder durch Björn selber der im Laden ist :-).

Ich würde als Dieb niemals in so einen kleinen Laden klauen, die Angst erwischt zu werden ist doch sehr groß, sind echt dumm die Diebe die dort einsacken :-D

The other one am :

Ich frage mich da immer, warum diese ganze Volljuristen nur als Ladendiebe in Erscheinung treten.

Zusätzlich brechen diese Helden gerade wissentlich bestehende Gesetze, um sich dann im nächsten Atemzug darüber auszulassen, das Gesetze ja beachtet werden müssen. Offensichtlich aber nur von anderen. Solche Menschen sollte man im Idealfall anzeigen und danach einfach ignorieren. Sein vermeintliches Zutrittsrecht kann er ja dann gerne anwaltlich durchsetzen lassen. Was für Volltrottel.

spaggo am :

fast das gleiche wollte ich auch gerade schreiben XD
mir kommt es langsam so vor,als wenn extrem viele juristen gerade arbeitlos geworden wären und ihren lebensstandard unbedingt mit diebstahl halten wollen. *kopfschüttel*
und dann auch noch von gesetzen(und auch felsenfest davon überzeugt sein)die es garnicht gibt labern XD
als wenn björn,ausgerechnet wenns um sowas geht,keine ahnung hätte XD *kopf->tisch*

The other one am :

Ich sehe da schon schwarze Wolken am Horizont aufziehen.

Irgendwann erwischt Björn dann den Udo Vetter, wie er sich gerade ein paar Garnelen in die Hosentasche stopft.

Und dann kommt es zum Blog-War. YEEAAAAH! :-D

spaggo am :

YMMD!

das andere "YMMD" unter mir sollte eigentlich an dich gehen ;-)

@Björn wenn du gerade lust und zeit hast,könntest du bitte das unter mir löschen.musste so lachen das ich tränen in den augen hatte und vergessen hatte das es einen antwort-button gibt :-(

Klardenker am :

Wie setzt Du das Hausverbot eigentlich durch? Beim eintreten in den Laden hast Du vermutlich noch keine Überwachung durch einen Mitarbeiter, also selbst wenn sich jemand an das Gesicht erinnert, tritt das im Laden oder an der Kasse auf. Was dann?
Hintergrund: ich war kürzlich in einem Supermarkt, vor mir ein vermutlich Obdachloser, der eine Packung Tetrapack-Wein kaufte und auch bezahlte. Die Kassiererin wies ihn darauf hin, dass er in dem Laden Hausverbot hätte und nicht wiederzukommen hat.

Was würdest Du tun, wenn da einer von denen mit Hausverbot an der Kasse steht und irgendwas bezahlen will?

Hamburger Jung am :

Das steht wahrscheinlich im ungeschriebenen Gesetz der Straße.

Blogleser Matthias am :

Björn, wolltest du dir nicht mal einen Türsteher zulegen ? Der könnte dann eine "Most Wanted"-Liste haben und Gesichtskontrolle machen *gg*

http://www.shopblogger.de/blog/archives/6322-Bald-wohl-mit-Tuersteher.html

Frank_H am :

Ein Jahr ist die übliche Länge eines Hausverbotes, das machen die meisten Einzelhändler so. Daß das bei vielen so "Usus" ist, heißt aber noch lange nicht, daß Du dich auch daran halten mußt - wenn Du lebenslange Hausverbote aussprechen willst, so ist das deine Entscheidung.

Der Vollständigkeit halber: Bei einem Pächterwechsel würde das Hausverbot übrigens erlöschen. Ein Hausverbot ist also nicht gebäudebezogen, sondern betriebsbezogen.

Max am :

YMMD 2.0!

Max am :

Der sollte eigentlich zu #2...

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