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Kommentare
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Ich bins am :
Das ist nur ne Abzocke wie die Benzinsteuer (aber hauptsache Alkohol bleibt billig). Sieht man schon daran dass in den Ländern die diese Steuer haben es genauso Übergewicht und Diabetes gibt und dass auch light Getränke (0 Zucker, 0 Kcal) versteuert wurden.
Rumpel am :
Es geht in der EU ausschließlich um Wirtschaftsmacht und Lobbyismus.
Tobi am :
Es ändert sich im Prinzip nichts, außer, dass eine im Prinzip überflüssige Zweitprüfung (sprich durchsicht der CE-Zulassung durch die BAM) wegfällt. Jeder Feuerwerkskörper der in der EU (legal) verkauft werden soll muss den EU-Richtlinien bezüglich Sicherheit und Handhabung entsprechen. Und das sind jetzt schon zwangsläufig die selben Bestimmungen wie in Deutschland.
Die vielzitierten "Polenböller" sind in der Feuerwerksklasse F3 und somit in Deutschland nach wie vor für Personen ohne Ausnahmegenehmigung nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Belgische Schwarzpulverböller der Klasse F2 mit CE-Zulassung dürfen hingegen jetzt auch oghme BAM-ID in Deutschland verkauft, da sie ohnehin (auch schon vorher) den selben Sicherbestimmungen unterliegen wie deutsche "Chinaböller".
Rumpel am :
Denn es gibt jedes Jahr wieder Gründe zur Beanstandung.
Vor allem das Zeug aus Polen dass Türkische "Importläden" so verkaufen.
Aber viel Spaß noch im Takka Tukka Land.
Tobi am :
Alle in der EU zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände müssen eine Prüf-ID nach dem Muster CE XXXX-F1/2/3/4-XXXX haben.
Die Klassen F1 und F2 entsprechen den alten Klassen BAM-PI und BAM-PII. F3 und F4 sind in Deutschland für Privatpersonen verboten (und das bleibt auch so, da kann selbst der Weihnachtsmann nichts dran ändern).
Die meisten sog. "Polenböller" haben einen Blitzknallsatz und werden deshalb in die Klasse F3 eingestuft, sie sind in Deutschland also nach wie vor illegal (auch wenn die Medien da jetzt gerne das Gegenteil behaupten). Dasselbe gilt natürlich auch für Feuerwerkskörper ohne CE-Zulassung.
Ich schätze mal der Kram aus deinen "Importläden" ist entweder F3 oder gar nicht zugelassen, der Verkauf an Privatpersonen in Deutschland bleibt also auch nach dem EuGh-Urteil illegal.