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Uiii!

Bin gerade hier im Blog auf meiner Suche nach dem Stichwort "Laola" bei diesem Blogeintrag von Mitte Juni 2006 gelandet.

Am 9. Juni hatte meine Azubine ihre Abschlussprüfung.

Am 20. Juli des selben Jahres, also gerade mal sechs Wochen später, haben wir den Markt in der Münchener Straße eröffnet, in dem sie seit Anfang an und bis heute ununterbrochen die Marktleitung ist.

Eigentlich schon krass.

Gut gemacht, meine Große. :-)

Werbeeinnahmengarantieausschüttung

Die sogenannte Werbeeinnahmengarantieausschüttung fällt dann zwar weg, aber dafür brauche ich mir ab Montag auch keine Werbung mehr auf POS-Radio anzuhören.

Und nie wieder Fruchtalarm.

Und nie wieder Chakalaka.

:laola:

Mehr Toleranz

In der heutigen Ausgabe des Weser Kurier, der größten und auch einzigen reellen bremer Lokalzeitung, wurden vier Promis jeweils acht Fragen gestellt. Mit von der Partie: Renate Holst, Direktorin des Sozialgerichts. Ach, kennen wir die nicht schon irgendwo her? :-)

Jedenfalls wurde sie vom Weser Kurier gefragt: "Wenn Sie außer Frieden und Gesundheit drei Wünsche frei hätten, welche wären das?"

Und so lautete ihre erste Antwort:
"Mehr Toleranz auf allen Ebenen und in allen Ländern."

Danke, Frau Holst. You made my day YEAR!! :laola:

"Die Zeit" - Welt- und Kulturgeschichte (2. Teil)

Am Freitag berichtete ich über die Wochenzeitung "Die Zeit" und die (mir) nicht gelieferten Gratis-Bücher.

Heute habe ich zufällig einen der Umschläge mit dem Werbematerial geöffnet. Ich möchte nur eine kurze Passage aus dem Anschreiben zitieren:
Deshalb erhalten Sie heute das Werbematerial, mit dem Sie Ihre Werbung vor Ort verstärken und komplettieren können. Hängen Sie gleich heute das neue Plakat auf. Hauptaussage: Jetzt gibt es Band 1 des Sammelwerks bei Ihnen zusammen mit der ZEIT gratis!
Lala... laß' Dich nicht verarschen. :laola:


SPAR Nordwest bleibt

Ich habe heute ein Fax bekommen:
SPAR "Nordwest" Gerhard Prahm GmbH + Co.KG
Vom Kartellamtsbeschluß nicht betroffen


Prahm ist nicht bereit, seinen Anteil an Edeka zu verkaufen.

Der Betrieb der SPAR-Zentrale "Nordwest" in Brinkum gehört nicht der SPAR-Handels AG, vielmehr sind Prahm und SPAR zu je 50% Anteilseigner. Die Verträge sind eindeutig und Prahm möchte nicht verkaufen. Damit bleibt die SPAR "Nordwest" Gerhard Prahm GmbH & Co.KG wie bisher als selbständiger Betrieb bestehen.
Prahm hat Gründe, diese für das Absatzgebiet von Meppen bis über die Weser bedeutende Entscheidung zu treffen. Zum einen handelt es sich um den elterlichen Betrieb, für den sich Prahm in der Pflicht sieht, weiter gibt es über 200 Mitarbeiter, die zum großen Teil ihr privates Leben auf ihr langjähriges Arbeitsverhältnis bei SPAR aufgebaut haben. Ein weiterer entscheidender Punkt sind für Prahm die Einzelhandelskunden. Sie haben unter dem SPAR-Logo über Jahre dazu beigetragen, die Brinkumer SPAR-Zentrale zu der als beste bezeichneten innerhalb ganz Deutschlands zu machen.

SPAR wird es in Nordwest Deutschland weiter geben, die Belieferung und Betreuung der SPAR-Märkte wird weiterhin von Brinkum aus geschehen. Das bekannte Zeichen "SPAR" bleibt für den Einzelhandel unverändert.

Juhu!
:laola:

Nachtrag:
Für Außenstehende natürlich nicht unbedingt verständlich: Die SPAR hat - wie die meisten anderen Handelsunternehmen auch - in Deutschland mehrere Großläger. Eins davon hat seinen Sitz in der Nähe von Leer (Ostfriesland) und gehört eben nur zu 50% der SPAR. Die andere Hälfte gehört dem Herrn Prahm und damit ist diese eigenständige Großhandlung zum einen relativ frei in den Entscheidungen und zum anderen sehr nah am Familienbetrieb. Beides Punkte, die die Zusammenarbeit sehr, sehr angenehm machen. (An dieser Stelle ein dickes Lob an alle Mitarbeiter dort!)

Die Verhandlung

Mitte 2001 habe ich eine Mitarbeiterin eingestellt, die ein Fall für das "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" (JuSoPro) war. Durch dieses "Sofortprogramm" wurde das Beschäftigungsverhältnis in den ersten Monaten (in diesem Fall sechs) derart gefördert, daß das Arbeitsamt 50% Lohnzuschuß zahlte.
Sowohl das Beschäftigungsverhältnis als auch die Förderung sollten am 28. Mai 2001 beginnen. Vereinbart war eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Während der Antrag bearbeitet wurde stellte die Mitarbeiterin fest, daß ihr 40 Stunden pro Woche zu viel sind und sie deswegen ihre Arbeitszeit lieber auf 30 Stunden verringern möchte.
Natürlich war ich bemüht, ihrem Wunsch möglichst problemlos entgegenzukommen. Um den Förderzeitraum und die damit zusammenhängenden Gehaltsabrechnungen möglichst unberührt zu lassen beschloß ich, die Mitarbeiterin offiziell ab 1. Mai rückdatiert einzustellen, um in diesem Monat alle in den ersten Wochen angefallenen "Überstunden", die über die 30h/Woche hinausgingen, ordentlich abzurechnen.
Nach telefonischer Absprache mit einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes war diese Vorgehensweise völlig okay und würde die Förderung in keiner Weise beeinträchtigen. Es ist zwar so, daß das Arbeitsverhältnis ausdrücklich nicht vor der Antragstellung beginnen darf, aber das wäre ja auf Grund der Rückdatierung des Arbeitsvertrages nur auf dem Papier der Fall. Von genau der Frau, die mir dies telefonisch bestätigte, hatte ich natürlich nicht den Namen aufgeschrieben.
Es kam so, wie es kommen mußte: Das Arbeitsamt verweigerte die Zahlung der Fördergelder, da "das Beschäftigungsverhältnis vor Antragstellung aufgenommen wurde". Die einzige Zeugin, nämlich die Arbeitnehmerin selber, hatte übrigens inzwischen gekündigt - und zwar auf eine Art und Weise, wie sie heutzutage offensichtlich recht gängig sein soll (das bestätigte mir heute sogar der Richter): Sie erschien von einem Tag auf den nächsten nicht mehr am Arbeitsplatz und war auch über Monate nicht mehr zu erreichen - weder telefonisch noch an der uns bekannten Anschrift. So hatte ich leider nicht die Chance, gegenüber des Arbeitsamtes zu bestätigen, daß diese Mitarbeiterin nicht vor dem Antrag auf Förderung bei mir angefangen hat.
Nach vielen verstrichenen Fristen und erfolglosen Erklärungsversuchen meinerseits ist mir meine ehemalige Angestellte zufällig wieder über den Weg gelaufen und hat mir quittiert, daß der Sachverhalt tatsächlich so war, wie ich ihn stets schilderte - doch leider zu spät. Inzwischen mußte ich Klage erheben - und danach habe ich viele Monate in dieser Sache nichts mehr vom Arbeitsamt gehört. Inzwischen klagte ich nicht mehr gegen das "Arbeitsamt" sondern die "Bundesagentur für Arbeit".
Am 27. Mai 2005 war es dann so weit: Ich bekam die Ladung vom Sozialgericht Bremen zur heute stattgefundenen mündlichen Verhandlung in der Sache Björn Harste ./. Bundesagentur für Arbeit. Es ist schon ein komisches Gefühl, ganz alleine gegen so eine Institution zu klagen und so bin ich heute zwar gut vorbereitet aber mit sehr gemischten Gefühlen zu dieser Verhandlung gegangen.
Der Richter trug den Sachverhalt aus seinen Unterlagen exakt so vor, wie es sich zugetragen hatte. Nach einigen Erklärungen zu meiner Vorgehensweise und einigen Details der Angelegenheit verkündete er:

1. Ich muß die Belege darüber einreichen, daß die Mitarbeiterin bei der Sozialversicherung angemeldet war.
2. Die Bundesagentur hat knapp 1800,- Euro an mich zu zahlen.
3. Die Verhandlung ist beendet.

:laola:

Und das alles ohne Anwalt. ;-)

1000 Beiträge

Kleines Shopblogger-Jubiläum:
Der letzte Beitrag war die Nummer 1000.
:laola:

März-Shopblogging

Ein paar Zahlen:

73301 Besucher (Insg. ca. 1,5 mio. Seitenanfragen)
17,664 GB Traffic (1044141 Dateien, 209486 Seiten)

:laola:

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