Skip to content

Shopblogger-Anschreiben

Vor ein paar Jahren noch hatte ich hier im Büro noch knapp 50 Aktenordner im Einsatz. Das war immer viel Papier, das man teilweise aus reiner Ordnungsliebe dort abgeheftet hat. 16 der im verlinkten Beitrag im Regal stehenden Ordner waren für Personalunterlagen. Das ist nicht weniger geworden, ich lagere sie nur anders, nämlich in einem abschließbaren Schrank mit Hängeregistern.

Aber die vielen anderen Ordner …

Seit ein paar Jahren gehen sämtliche Unterlagen, die nicht zwingend im Original aufbewahrt werden müssen (und das sind bei mir wenige) durch den Scanner und landen auf meiner Festplatte. Das betrifft auf jeden Fall neu eintreffende Dokumente und, je nach Zeit und Laune, nach und nach auch die alten Archive in den Ordnern.

Auf dem Foto im oben verlinkten Beitrag ist auch der "Shopblogger"-Ordner zu sehen. Dunkelblau, der zweite von links im zweiten Fach von rechts in der mittleren Reihe. Der war bis jetzt prall gefüllt mit Anschreiben und Zusendungen aller Art, die sich aber immer irgendwie auf dieses Blog bezogen. Jeder von euch, der mich im Laufe der Zeit mal in Papierform angeschrieben hat, dürfte darin zu finden sein. Mathias K. aus Hamburg, Jan-Christian S. aus Alfeld, Andreas S. aus Lübeck, Birger R. aus Stuttgart, Helmut B. aus Frankfurt, Philipp von getDigital, Andreas von Anrufbeantworter24 und noch viele mehr haben mir im Laufe der Jahre geschrieben. Zu den wenigen Zusendungen, die ich im Original aufbewahren werde, gehören die Briefe von Uli Stein, in denen er mir Anekdoten und kleine Zeichnungen geschickt hat.

Auch im Original bewahre ich das legendäre Schreiben vom Sozialgericht Bremen auf. Sozialgericht! Sozialgericht! Sozialgericht! Ich lach dir ins Gesicht, haha!

Gar nicht mehr erinnern konnte ich mich daran, wie viele Schreiben von Anwälten im Laufe der Jahre zusammengekommen waren, die im Auftrag ihrer Mandanten irgendwelche vermeintlich verunglimpfenden Kommentare und Blogeinträge gelöscht haben wollten. Unter anderem auch ein anwaltlich knappes Schreiben aus der Kanzlei von YouTube-Legende WBS, dem ich seitdem nicht mehr folge. Dazu noch eine kleine Ergänzung: Das war von WBS keine Abmahnung oder ein ähnlicher Hammer und das Anschreiben erfolgte sogar relativ ungezwungen via E-Mail. Es ging um die Löschung des Fotos in diesem Beitrag, was ich auch gerne und diskussionslos erledigt hatte. Sicherlich ist die Formulierung "Zur Einhaltung der unserer Mandantin auferlegten Unterlassungsverpflichtung haben wir Sie hiermit dazu aufzufordern, die nachfolgend bezeichneten Inhalte des von Ihnen betriebenen Internetauftritts dauerhaft von Ihren Servern zu entfernen, sodass dieser auch nicht mehr über die direkte Eingabe der URL über einen Browser durch Dritte abgerufen werden kann:" normaler Anwaltssprech und die Mail kam auch nicht von Herrn Solmecke persönlich, sondern von einem seiner beiden Partner und unterm Strich war es wohl für Anwaltsverhältnisse schon eher eine nette Anfrage – aber durch den prominenten Absender war mir der Fall natürlich in Erinnerung geblieben.

Aber auch etliche unbekanntere Kanzleien waren dabei. Vertreten wurden Firmen und Einrichtungen, die es witzigerweise in der ursprünglichen Form heute fast allesamt gar nicht mehr gibt, resp. über die im Web nichts mehr zu finden ist. IT-Max, Combined und die Economy-Card, um mal ein paar zu nennen. Bei letzterer lag direkt eine Schadenersatzforderung in Höhe von 800 Euro dabei, die ich unterschreiben sollte. Arschlecken, erstmal nutzte ich die Chance, die ach so bösen Kommentare zu löschen. Auch die Neue Robinsonliste ist wohl längst wieder in den ewigen Jagdgründen verschwunden, dabei hatten sie in ihrem Schreiben nur gerichtliche Mittel angedroht.

Nur der Björn, der macht unbeirrt weiter. Mal mehr, mal weniger fleißig, aber immer irgendwie mit dem Herzen und vielleicht manchmal zu emotional, aber niemals mit bösen Absichten.

Hase und Eisbär

Gerade mit unserem Coca-Cola-Vertreter geredet und überlegt, was wir mit dem riesigen Plüsch-Eisbären machen können, den ich noch im Büro sitzen habe. (Nein, das SPAR-Kind bekommt ihn nicht. Ich will das Teil nicht zu Hause haben.)

Da plauderte ich etwas aus dem Nähkästchen und dann fiel mir wieder der Ferrero-Hase ein, den ich auch mal irgendwann zugunsten des Tierheims versteigert hatte. Wie lange ist das eigentlich her? Ich grübelte, erzählte was von "auch bestimmt zehn Jahren" und schlug schließlich hier im Blog nach. Wozu hat man das denn sonst? Ich musste lachen – es ist wirklich ziemlich genau zehn Jahre her. Damals war gerade diese Geschichte mit dem Sozialgericht Bremen noch ganz aktuell. Irre, wie die Zeit verrennt…

Um zum Bären zurückzukommen: Momentan fehlt es mir noch an Muße, mich darum zu kümmern – aber ich glaube, ich werde den auch mal per Auktion unters Volk werfen. Irgendwann. :-)

Verwirrung um den Lebkuchen-Blogeintrag

Anruf eines Mannes, der mir etwas über einen Firmenverkauf erzählen möchte. Ich weiß von gar nichts, habe aber auch nicht das Gefühl, dass mich der Anrufer auf die Schippe nehmen möchte. Freundlich kläre ich ihn darüber auf, dass ich keine Ahnung habe, wovon er mir da berichtet. Das störte den Mann keineswegs und so bat er mich nur darum, ihn mit dem Vertriebsleiter oder einfach generell mit jemandem vom Vertrieb zu verbinden. Wahrheitsgemäß erklärte ich ihm, dass ich hier keinen "Vertrieb" hätte und dass er, wenn er irgendetwas wolle, schon mit mir vorlieb nehmen müsse.

Aber ich bin doch da jetzt richtig bei der Firma "Lebkuchen Schmidt", oder?

Leider nicht. Mein Name ist Harste und ich betreibe hier zwei Supermärkte in Bremen.

[...]

Woher haben Sie denn meine Telefonnummer?

Von Ihrer Internetseite. Aus dem Impressum.

Und welche Internetseite ist das?

Na, hier steht doch auf der Seite "Lebkuchen von Lebkuchen-Schmidt von Manuel Schmitt". Und da bin ich auf das Impressum gegangen und habe Sie angerufen.

Ich ahnte nicht nur etwas, ich war mir sogar ziemlich sicher. Der Mann hatte im Web nach "Lebkuchen Schmidt" gesucht und hat dabei meinen Blogeintrag aus dem letzen Dezember entdeckt. Wie es weiterging, steht bereits weiter oben.

Ich hatte ihm dann aber natürlich noch die richtige Telefonummer gesagt und nun kann er mit dem echten Vertrieb von Lebkuchen Schmidt über seine Firma verhandeln.

Na, hoffentlich gibt das jetzt nicht noch Ärger von den Bäckersleuten wegen der dreisten Namensanmaßung. :-)

Mail an "Buten & Binnen"

Folgende E-Mail bekam die Buten&Binnen-Redaktion gerade von mir.
Ich halte diese Entscheidung für richtig. Aber auf jeden Fall sollte sie für jeden nachvollziehbar sein:
Bericht Shopblogger ./. Sozialgericht

Hallo!

Dies ist eine Absage des heutigen Buten&Binnen-Drehtermins bei mir im Markt!
Es tut mir Leid, dass dies so kurzfristig geschieht, aber nach reichlichen Überlegungen habe ich entschlossen, mich nicht weiter zu der Sache um Frau Holst und das Sozialgericht Bremen zu äußern.

Frau Renate Holst hat sich nunmal aus Unwissenheit einen ziemlichen Fauxpas geleistet, der aber nicht nur meiner Meinung nach nicht mehr weiter in den Median breitgetreten werden sollte.

Mit freundlichem Gruß,
Björn Harste

Buten & Binnen Fernsehen

Morgen Nachmittag ist nach längerer Zeit tatsächlich mal wieder ein Fernsehteam bei mir vor Ort.

Buten & Binnen hat sich angekündigt, weil sie unbedingt den Fall um Frau Sozialgerichtdirektorin Renate Holst und ihren netten Brief an mich noch aufgreifen wollen. Von mir aus hätten sie nicht unbedingt darüber berichten müssen. Die Sache ist inzwischen Wochen her und Frau Holst hat wohl hoffentlich mittlerweile ihren kleinen Mißgriff eingesehen. Aber da Buten&Binnen auch zum Sozialgericht fährt und Frau Holst zu dem Thema befragt, bin ich eigentlich recht optmistisch. Vielleicht hilft der Fernsehbeitrag dabei, unter die ganze Angelegenheit endlich einen Schlußstrich zu ziehen.

Shopblogger vs. Sozialgericht Update

Am Inventurtag hatte ich mir vorgenommen, am folgenden Montag oder spätestens Dienstag eine ausführliche Zusammenfassung mit allen Links, Veröffentlichungen und natürlich dem aktuellen Stand der Dinge zu verfassen. Leider ist daraus nichts geworden, weil mir einfach die Zeit fehlt für aufwendig recherchierte Zusammenfassungen. Kleine Spots aus meinem normalen Alltag, das schaffe ich auch zwischen Tür und Angel.
Für die Zwischenzeit hatte ich auf die umfangreiche Chronik mit aktuellen Updates von Hirnrinde.de verwiesen. Stefan Everts hat inzwischen aus Platzgründen die Chronik geteilt.
Dieser wirklich ausführlichen Zusammenstellung mit vielen Links auf andere Blogger und alle Medienberichte zu den beiden Themen Klum und Sozialgericht Bremen habe ich nichts hinzuzufügen, mein Beitrag könnte nur kürzer und unvollständiger werden.
Die aktuellen Updates dort befassen sich aus aktuellem Anlaß mit dem Werbeblogger, denn dieser Fall ist natürlich aufregender und von höherer internationaler Relevanz.
p.s.: Ein gerade bei hirnrinde.de gefundener Hinweis: Passend zur neu aufgeflammten Diskussion fragt man auf ZDF heute (www.heute.de): Sind Weblogs "Die fünfte Macht im Staat?" und setzt sich mit der "Macht" der Blogosphäre auseinander.

Abgemahnt 2

Da ich, unter anderem aufgrund der anstehenden Inventuren, momentan nicht die Ruhe für umfangreich aufbereitete Beiträge habe, ist es bei mir rund um das Thema Sozialgericht Bremen [tm] etwas ruhiger geworden.

Ich werde versuchen, am Montag oder spätestens Dienstag eine ausführliche Zusammenfassung mit allen Links, Veröffentlichungen und natürlich dem aktuellen Stand der Dinge zu verfassen!

Nachtrag: Bis dahin verweise ich auf die umfangreiche Sammlung mit aktuellen Updates von Hirnrinde.de, die ich in meine tägliche Blogroll aufgenommen habe.

"Die Richterin und ihr Blogger"

Nachdem heute Nachmittag ein Focus-Redakteur bei mir angerufen hatte, ist der Artikel zum Thema Sozialgericht Bremen nun auch bei Focus Online zu finden:
Die Richterin und ihr Blogger

Tobias, der den Hinweis eben als erster in den Kommentaren schrieb, riet mir: "Langsam solltest du deine Server wappnen."
Hallo, Manuel! Das schaffen wir doch, oder? :-)

Stop linking :)

Ich habe hier gerade einen Trackback von "Google Blogoscoped" bekommen:
So, everyone, if you want to help out the Sozialgericht Bremen, stop linking to the Shopblogger using these words.
Hehe... :biggrin:

Sozialgericht, Nachtrag

Das Schreiben war übrigens echt und ernst gemeint.
Ich habe gerade mit der Direktorin des Sozialgerichtes telefoniert.

"Wenig einsichtig", bezeichnet es ganz gut.

Behördenpost

Von der Stadt Bremen, genauer gesagt vom S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*), bekam ich heute folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Herr Harste,

Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Behörden. Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.
Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LG Hannover vom 12.09.2001 - 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Hiermit fordere ich Sie auf, den Namen S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen.

Anderenfalls muss ich gerichtliche Schritte einleiten.

Eine umgehende Erledigung meines berechtigten Verlangens bitte ich vorzunehmen.
Ahja. Das hat jetzt erstmal gesessen.

Es geht übrigens um einen Blogeintrag vom 27. Mai 2005. Dieser Eintrag hieß bis eben noch S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) und wurde von mir gerade eben sicherheitshalber in "Volle Ladung" umgetauft.

Im Urteil 7 O 349/01 geht es übrigens darum, daß eine Privatperson sich die Domain eines Ministeriums reserviert und benutzt hat, dazu noch ohne konkret die möglichen Besucher der Site darauf hinzuweisen, das sie nicht beim entsprechenden Ministerium gelandet sind.
Bei mir ist es so, daß ich lediglich den Begriff S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) als Überschrift für einen Blogeintrag verwendet habe. Es gelingt mir beim besten Willen nicht, in meinem Verhalten eine "Namensanmaßung" zu erkennen.

Lesen hier zufällig irgendwelche Juristen mit, die sich dazu äußern möchten?

(*) Die S-c-h-r-e-i-b-w-e-i-s-e mit den Strichen stammt von mir, um nicht weiteres Futter für Google zu produzieren. ;-)

Nachtrag: Google findet offenbar auch falsche Schreibweisen...
Der Brief vom Sozialgericht in hoher Auflösung

Die Verhandlung

Mitte 2001 habe ich eine Mitarbeiterin eingestellt, die ein Fall für das "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" (JuSoPro) war. Durch dieses "Sofortprogramm" wurde das Beschäftigungsverhältnis in den ersten Monaten (in diesem Fall sechs) derart gefördert, daß das Arbeitsamt 50% Lohnzuschuß zahlte.
Sowohl das Beschäftigungsverhältnis als auch die Förderung sollten am 28. Mai 2001 beginnen. Vereinbart war eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Während der Antrag bearbeitet wurde stellte die Mitarbeiterin fest, daß ihr 40 Stunden pro Woche zu viel sind und sie deswegen ihre Arbeitszeit lieber auf 30 Stunden verringern möchte.
Natürlich war ich bemüht, ihrem Wunsch möglichst problemlos entgegenzukommen. Um den Förderzeitraum und die damit zusammenhängenden Gehaltsabrechnungen möglichst unberührt zu lassen beschloß ich, die Mitarbeiterin offiziell ab 1. Mai rückdatiert einzustellen, um in diesem Monat alle in den ersten Wochen angefallenen "Überstunden", die über die 30h/Woche hinausgingen, ordentlich abzurechnen.
Nach telefonischer Absprache mit einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes war diese Vorgehensweise völlig okay und würde die Förderung in keiner Weise beeinträchtigen. Es ist zwar so, daß das Arbeitsverhältnis ausdrücklich nicht vor der Antragstellung beginnen darf, aber das wäre ja auf Grund der Rückdatierung des Arbeitsvertrages nur auf dem Papier der Fall. Von genau der Frau, die mir dies telefonisch bestätigte, hatte ich natürlich nicht den Namen aufgeschrieben.
Es kam so, wie es kommen mußte: Das Arbeitsamt verweigerte die Zahlung der Fördergelder, da "das Beschäftigungsverhältnis vor Antragstellung aufgenommen wurde". Die einzige Zeugin, nämlich die Arbeitnehmerin selber, hatte übrigens inzwischen gekündigt - und zwar auf eine Art und Weise, wie sie heutzutage offensichtlich recht gängig sein soll (das bestätigte mir heute sogar der Richter): Sie erschien von einem Tag auf den nächsten nicht mehr am Arbeitsplatz und war auch über Monate nicht mehr zu erreichen - weder telefonisch noch an der uns bekannten Anschrift. So hatte ich leider nicht die Chance, gegenüber des Arbeitsamtes zu bestätigen, daß diese Mitarbeiterin nicht vor dem Antrag auf Förderung bei mir angefangen hat.
Nach vielen verstrichenen Fristen und erfolglosen Erklärungsversuchen meinerseits ist mir meine ehemalige Angestellte zufällig wieder über den Weg gelaufen und hat mir quittiert, daß der Sachverhalt tatsächlich so war, wie ich ihn stets schilderte - doch leider zu spät. Inzwischen mußte ich Klage erheben - und danach habe ich viele Monate in dieser Sache nichts mehr vom Arbeitsamt gehört. Inzwischen klagte ich nicht mehr gegen das "Arbeitsamt" sondern die "Bundesagentur für Arbeit".
Am 27. Mai 2005 war es dann so weit: Ich bekam die Ladung vom Sozialgericht Bremen zur heute stattgefundenen mündlichen Verhandlung in der Sache Björn Harste ./. Bundesagentur für Arbeit. Es ist schon ein komisches Gefühl, ganz alleine gegen so eine Institution zu klagen und so bin ich heute zwar gut vorbereitet aber mit sehr gemischten Gefühlen zu dieser Verhandlung gegangen.
Der Richter trug den Sachverhalt aus seinen Unterlagen exakt so vor, wie es sich zugetragen hatte. Nach einigen Erklärungen zu meiner Vorgehensweise und einigen Details der Angelegenheit verkündete er:

1. Ich muß die Belege darüber einreichen, daß die Mitarbeiterin bei der Sozialversicherung angemeldet war.
2. Die Bundesagentur hat knapp 1800,- Euro an mich zu zahlen.
3. Die Verhandlung ist beendet.

:laola:

Und das alles ohne Anwalt. ;-)