Dosenpfand: Insellogos und Embleme
Dass die neuen Rücknahme-Regeln nur für Verpackungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2003 in Deutschland verkauft wurden, versteht sich von selbst.Folgende alte Einwegpfandlösungen fallen weg:
Diese umfassende Pfanderstattungspflicht gilt natürlich auch für Getränkevertreiber, die sich nicht an dem vorerwähnten Rücknahmesystem beteiligen. Klar ist ferner, dass man das Pfand nicht erstattet verlangen kann, wenn man kein Pfandkennzeichen vorweisen kann. Denn für Getränkeverpackungen, die vor Inkrafttreten der Pfandpflicht oder im pfandfreien Ausland gekauft wurden, kann natürlich kein Pfand herausverlangt werden.
- Wegfall der handelseigenen Insellösungen
- Wegfall der Herstellerlösungen (Red Bull)
- Wegfall P-System
- Wegfall Pet-Cycle-System
- Wegfall der Inseln für französische Mineralwässer. Es fällt damit auch das bewährte Mehrwegsystem für Vittel, Volvic und Evian, welches es schon vor Einführung des Einwegpfandes gab.
Auf der Seite der DPG gibt es eine Übersicht der alten Insellogos, die ich ein wenig angepasst habe. Alles, was nicht auf dieser Übersicht steht, kann ich nicht annehmen, da es laut Hotline der DPG eventuell eine Fälschung oder illegal belabelt sein kann. Und das Risiko will und muss ich nicht eingehen. Denn das Pfandkennzeichen ist laut Gesetz zwingender Bestandteil der allgemeinen Rücknahmeverpflichtung.
Trackbacks
larfs weblog am : Pfand-Erfahrungen
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Seit gestern gelten andere Regeln für die Rückgabe von Einweigpfandflaschen. Die Regeln erläutere ich mal lieber nicht, denn Shopbloggr erzählt schon so schön darüber Jedenfalls scheint momentan noch eine große Verwirrung zu herrschen: bei Aldi nahm der Automat jedenfalls...
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Kommentare
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Fabian am :
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/23.04.2006/2486590.asp
Kann ich also Sachen mit dem Netto oder Lidl Siegel dennoch nicht bei Aldi oder Edeka bzw. umgekehrt abgeben?
Sondern nur wenn das neue Pfandlogo drauf ist? Oder ist das eine Fehlinformation?
Björn Harste am :
Was auch immer bei tagesspiegel.de mit "alten Regeln" gemeint ist: Tatsächlich ist es so, dass jeder Händler mit über 200qm Verkaufsfläche *alle* Pfandsysteme annehmen *muss*, solange es sich dabei um das gleiche Material handelt, aus dem die von ihm angebotenen Einwegbehältnisse sind.
Sprich: Wer z.B. gar keine pfandpflichtigen Getränke-Dosen verkauft, braucht auch keine zurückzunehmen - auch, wenn er PET-Flaschen im Sortiment hat.
Björn Harste am :
Andre Heinrichs am :
Mich eundert ja ein Bisschen, wie wenige von den alten Logos ich schonmal irgendwo gesehen habe...
Bjoern Harste am :
Andre Heinrichs am :
Ceryon am :
[WZAHM] - Wohlwollende Zahnärzte arbeiten hinterm Mond.
[9PQWZ] - 9 Patienten quälen wohlwollende Zahnärzte.
Matthias am :
Eleonore am :
Jens Rademacher am :
Wenn ich die Dosen nun woanders zurückbringe, hat Jawoll das Geld dann in die eigene Tasche gewirtschaftet?
wizo am :
JeriC am :
AH am :
Alix am :
Wenn ich an der 'Tanke' einige Dosen Bier kaufe und bringe sie da wieder hin, erledigt. Wenn ich vom 'Aldi' was pfandpflichtiges kaufe, bringe ich es auch wieder dort hin.
Nur mal so: ich bin ein Geizkragen, wenn es um die Bezahlerei von Kaffee geht. Ist einfach so. Ich sammle leere Getränkeflaschen von einem ... ist auch egal... im Vorbeigehen, die auf Fensterbänken oder dem Boden abgestellt wurden. Menschenskinder, ich kann mich doch mal für 15 Cent bücken? 2 Flaschen = ein Kaffee. Das Pfandsystem hat also ein Vorteil - jedenfalls für mich. Es finanziert mir meinen Kaffee.
Geiz ist geil? Ne, bevor das Glas in den Müllcontainer wandert, ...
Anonym am :
wizo am :
Holger am :
Shopbloggerswife am :
Ausnahmen von der Rücknahmepflicht: Wenn nicht (mehr) erkennbar ist, daß für die Verpackung Pfand erhoben wurde =
Keine Auszahlung, wenn kein Pfandkennzeichen (z.B. nur Aufschrift Einwegpfand 25Cent etc.), wenn abgelöstes Etikett oder erhebliche Beschädigung (Ausnahme! Nur wenn das Pfandkennzeichen nicht mehr erkennbar ist).
Shopbloggerswife am :
HIER