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Der Choco-Crossies-Fresser

Ein Typ hatte versucht, in unserem Zweitmarkt eine Packung Choco Crossies zu klauen. Er ließ sich dabei erwischen und da er keine gültigen Ausweispapiere mit sich trug, riefen meine Mitarbeiter die Polizei an, um die Personalien überprüfen zu lassen.

Als die Beamten schon vor Ort waren, bemerkte die Marktleiterin plötzlich ein Rascheln aus der Ecke, in welcher der Dieb saß. Da hatte er die Packung heimlich aufgerissen und bediente sich in aller Seelenruhe am Inhalt.

Wir haben den größeren Schaden dadurch und ihn wird keine größere Strafe erwarten, aber immerhin konnte er sich noch einen gepfefferten Anschiss von den Beamten anhören.

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Kommentare

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Josef am :

Ach, die sind auch von Nestlé. Gut zu wissen. Ich hab die länger nicht gekauft, und jetzt kaufe ich sie erst recht nie wieder.
Zum Dieb: Wahrscheinlich ist im ein Anschiss von den Polizisten genau so egal wie alles andere, was die Staatsgewalt ihm legal antun kann.

TOMRA am :

Der Dieb möchte vielleicht auch Nestlé boykottieren und kauft sie daher auch nicht.

Jon Doe am :

Die Person hatte sie ja schon gestohlen und insofern in ihr Eigentum überführt.Da ist es nur folgerichtig, die auch zu futtern. Insofern verstehe ich nicht, warum der Polizist sich so aufregt: ne bis in idem, hieß es im antiken Recht.

Er ist doch auch gar nicht zum Strafen da. Ich wüsste gerne, ob die Person gegen den Polizisten vorgehen kann. "Anschiss" gehört meines Wissens nicht zum polizeilichen Auftrag.

rechtsverdreher am :

ich denke nicht, dass die choco crossies in sein eigentum übergegangen sind, schließlich war der übergang nicht so ganz rechtlich einwandfrei.

TOMRA am :

Die Sache ist in seinem Besitz, aber ist nicht seinem Eigentum.

Josef am :

Da fällt mir gerade noch ein:
O wie verführerisch sind choco crossies!
Mandelfein köstlich
Und einzigartig!

Wird sich der Arsch auch so gedacht haben.

Doe am :

Und vielleicht hat er einfach nur Hunger gehabt. So echten Hunger...
Aber das kommt hier ja niemandem in den Sinn.
Ist ja auch nicht vorstellbar in Dtld.?!?

Asd am :

Eine gepfefferte Ohrfeige wäre wohl heilsamer gewesen.

FlapSnac am :

Sind das denn nicht zwei Straftaten? Einmal der versuchte oder vollendete Diebstahl, die Ware wird ihm abgenommen und dann der zweite (diesmal endgültige) Diebstahl. Das sollte doch strafverschärfend wirken, auch wegen der offensichtlichen fehlenden Einsicht.

Frimiax am :

Wenn jemand Kohldampf schiebt, besorgt er sich Brot, Käse, Wurst,... und ein Bier dazu.

Sherry am :

Ich glaube, lediglich für Björn und den Polizisten, und auch nur im Moment...

Rollball am :

Das lebt die Werbung mit ihren 1.234.567 unnötigen "Lebensmitteln" aber alltäglich anders vor.

Polizei und Filialleitung scheinen aber arg unausgelastet zu sein, wenn wegen der paar Cent so viel Arbeitszeit und Papierkrieg draufgehen. Da ist ja jeder Dieb radikaler, der jemandem seine verlorene Euromünze stiehlt ...

naja am :

Deswegen wird er dann auch zu zweimal nichts verurteilt.

rechtsverdreher am :

der unterschied zwischen eigentum und besitz ist mir bekannt und nichts anderes schrieb ich :-)

Nicht der Andere am :

Wie unausgelastet? Garnicht. Aber deine Überflüssigkeitseinschätzung ist außerhalb deines Tellerrandes auch unerheblich. Auch Onkel Hoeneß könnte noch lamentieren, warum sich Polizei, Gericht und Justizvollzug nicht mit "wirklichen Verbrechern" beschäftigen statt mit ihm Futzi.

Soll der Filialleiter unter irgendeiner Grenze böse gucken, den Zeigefinger heben und auf schlimme Folgen im Wiederholungsfall verweisen?

Was die Polizei angeht: Diebstahl ist nunmal eine Straftat und das kann man ja nicht per Gesetz erst ab 5 oder 10 Euro beginnen lassen. Da könnte man schon eher die Beförderungserschleichung von Straftat zu Ordnungswidrigkeit umstufen - schon, um nicht die gar nicht mal so seltenen Ersatzfreiheitsstrafen abzuwenden. Und Schwarzfahren erzeugt ja auch keinen materiellen Schaden. Dafür könnte man dann zumindest höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen gern als Straftat verfolgen wegen der dadurch erzeugten Gefahren.

Sherry am :

Bremen ist da schon konsequent. Da kommen für derartige Fälle ganze drei Mal ein tadelndes "du", MIT erhobenem Zeigefinger.

John Doe am :

Ja ist super, dann gibt es nur Zwangsgelder und Zwangshaft und das Bußgeld muss weiter gezahlt werden.

Super Alternative im Vergleich zur Ersatzhaft wo wenigstens die "Strafe" am Ende weg ist.

PS: Man kann "Strafen" auch abarbeiten und muss nicht in den Knast. Das fällt einigen aber wohl noch schwerer.

e.g. John Doe am :

Das war auch kien Kommentar, der an dich gerichtet war.

Jau am :

Weshalb sollte das Erschleichen von Beförderungsleistungen als Schaden an der Allgemeinheit (und i.H.v. mind. 60 Euro) geringer als der Diebstahl von Centsüßwaren (mit nur privatwirtschaftlichem Schaden) eingeordnet werden? Meiner Ansicht nach ist eine dauerhaft gesicherte Grundversorgung (u.a. mit ÖPNV) für die Bevölkerung deutlich entscheidender als ein etwas verringerter Gewinn irgendeines Privatunternehmers!

Michael am :

Zumindest hat er das Original geklaut, und nicht die billige Eigenmarke!

Nicht der Andere am :

Hat überhaupt irgendjemand das MHD gecheckt?!

Bei Überschreitung wäre der vermeintliche Diebstahl nur ein berechnungsfreier Entsorgungsversuch gewesen. Und das Vertilgen wäre kein erneuter Diebstahl, sondern die vollzogene Entsorgung. Regalpflege, Imageschaden, Entsorgungskosten sind dann durch sein Handeln gemindert worden, wovon ihm eigentlich ein Teil noch als Auszahlung zusteht.

Zum Glück hat man ja seine Personalien, sodaß man ohne großen Heckmeck den Geldbriefträger auf die Reise wird schicken können.

Tab am :

Die Wirklichkeit ist bei den Fänbois nicht sehr beliebt.

Klaus am :

Bei Feinkost Albrecht (del sur) gibt es eine hervorragende Kopie von Stollwerck. Die sind mindestens genauso gut, billiger und vor allem nicht von Nestlé.

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