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Hektisches Umparken

So eilig hat mich wohl noch nie jemand ein Auto umparken sehen…

Bei den unwetterbedingten Sturmböen gerade eben, ist meinen Nachbarn fast der große Zeltpavillon weggeweht. Bevor das Teil auf meinem Auto landet, bin ich gerade im strömenden Regen / Hagel raus und hab den Wagen mal kurzerhand in Richtung Straße gestellt.

Hinterher hätte nämlich mit hundertprozentiger Sicherheit niemand für den Schaden verantwortlich sein wollen. Wetten?

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Kommentare

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Raoul am :

Lustig wäre aber, wenn sie Dir dann erklären, daß da eh Parken verboten ist und sie extra deswegen sogar ein Schild angebracht haben.

jordi am :

Genau, niemand fühlt sich verantwortlich, niemand hat das Zelt seiner Zeit aufgebaut und auch niemand parkt in der verbotenen Zone!

matthiasausk am :

Tschaaa, hättste mal frühzeitg woanders geparkt. Dann hätts die großen Limousinendhttps://www.kanzlei-hoenig.de/2017/dhl-mal-wieder-nicht-da/iner Fremdparker getroffen ... und Ruhe wär gewesen.

matthiasausk am :

oh - da bin ich wohl mausgerutscht. Oder in diesem Fall irgedwie auf die CTRL-Taste gerutscht - der Link hat nicht wirklich was mit meinem Kommentar zu tun ...

Jojo am :

Ist das Zelt eigentlich vom Bauamt abgenommen? In dieser Größe fällt das doch schon unter sogenannte "Fliegende Bauten" (kein blödes Wortspiel!). Da müssten die Bodenanker abgenommen werden, ein TÜV-Ordner des Zeltes sollte vorliegen, die Außenwände müssen geschlossen sein (wg. Sturm! wie in diesem Fall) usw.

Chrisss am :

Das glaube ich nicht.

Lt. Tüv-Nord:
"Für die folgenden Fliegenden Bauten benötigen die Betreiber keine Ausführungsgenehmigung (Die Regelungen können in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen): ...•Zelte, die Fliegende Bauten sind, mit einer Grundfläche bis zu 75 m² ..."

Nach Ansicht des Bildes schätze ich das Zelt auf ca. 10 x 4m = 40m² und somit genehmigungsfrei

Jojo am :

Okay, da wird das im hohen Norden dann etwas lockerer gehandhabt als hier im Süden.

madru am :

Ich weiß ja nicht welchen Süden Du meinst, aber die BayBO sagt auch, dass Eingeschossige Zelte bis 75m² nicht anzeigpflichtig sind... Das steht so auch in der Landesmusterbauordnung, die von allen Bundesländern mit geringen Anpassungen übernommen wurde. Ansonsten hätten die Hilfsorganisationen und Feuerwehren mit ihren SG-Zelten ja schon ein Problem - ein SG-500 hat ja schon über 60m² Grundfäche...

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