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Lange ist es her…

Gerade eher zufällig wiedergefunden: Auszug aus dem Markenregister. Die aufgrund "fehlender Unterscheidungskraft" missglückte Anmeldung der Wortmarke "Shopblogger" im Jahre 2006:


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Kommentare

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hans12 am :

Aber es kann doch nur EINEN geben!

Oliver am :

Das sollte sich doch aber mittlerweile geändert haben oder? ;-)

Raoul am :

Könnte sich mittlerweile durch gewachsenen Bekanntheitsgrad und Präsenz in teils überregionalen Printmedien geändert haben. Einfach nochmal versuchen! :-)

Habakuk am :

Das heißt, die Marke "Shopblogger" ist noch nicht vergeben? Da könnte man ja direkt mal einen neuen Versuch starten und die selbst registrieren.

Ich glaube, ich werde mich da mal mit Howard, meinem Patentanwalt, und mit Rüdiger, meinem Einkaufswagen, beraten.

Cliff am :

If at first you don't succeed...

try, try again.

Die Marke "shopblogger.de" dürfte im Jahr 2016 doch ausreichende Unterscheidungskraft erlangt haben.

Interessierter am :

Das kostet doch einiges, war es das wirklich wert oder hast Du da Lehrgeld bezahlt (zumal es ja offenbar gescheitert ist)?

Hajo am :

Wer oder was ist LaserLight, Björn?

Klodeckel am :

Björn bietet auch "Rundfunkunterhaltung" an? :-O

Da ist mir wohl was entgangen....

Michael am :

Die Anmeldung der Wortmarke wäre auch nicht nötig gewesen, denn der Name des Blogs genießt automatisch Werktitelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG, und zwar ganz ohne Anmeldung beim DPMA. Aber auch beim Werktitelschutz kommt es auf die hinreichend originäre Unterscheidungskraft an.

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