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Die interne Whatsapp-Gruppe

Wir haben hier für die Firma zwei Whatsapp-Gruppen. Die "coole" (von den Mitarbeiterin initiiert und ohne Geschäftsleitung) und die von mir eingerichtete Gruppe für wichtige Kommunikation an alle.

Naja, fast alle. Es gibt ja tatsächlich noch wenige Leute ohne Smartphone. Blöd nur, wenn an genau einem von diesen paar Leutchen eine für mich persönlich wichtige (aber nicht wirklich für die Firma entscheidende, sonst hätte ich das nicht auf so einem unsicheren Weg gesendet) Mitteilungen vorbeihuscht.

Darf man seine Mitarbeiter eigentlich dazu nötigen, auf zeitgemäßen Kommunikationswegen erreichbar zu sein? :-)

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Kommentare

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Cliff am :

Ach, menno! Was ist nur aus den guten alten Mailinglisten geworden (mit allen Empfängern im cc 8-) )? Muss man denn heutzutage wirklich whatsappen und fratzebooken?

Nee, ich bleibe da altmodisch, und so ein Wischfon kommt mir nicht ins Haus. Ich liebäugele allerdings ein wenig mit einem Android-Tablet.

Klodeckel am :

Nein, darf man nicht. Aber du kannst ihm ja zum Geburtstag ein Smartphone und eine prepaidcard schenken, dann macht er sicher auch mit bei deiner "whatsapp-Gruppe".

Ich habe übrigens ebenfalls kein Smartphone. Und dafür gibt es nur einen einfachen Grund: Ich brauche es (noch) nicht.

name am :

Es gibt da sowas wie Diensthandies.

Christian Nobis am :

Wenn du ihm dann dann ein Smartphone auf Firmenkosten stellts ;-)

Ich verstehe schon, dass Whatsapp so ungeheuer praktisch ist aber muss man alle seine Kommunikation über zentrale Server in Amerika abwickeln?

Christian H. am :

Mit einem Smartphone auf Kosten der Firma, Zahlung von Bereitschaftsvergütung und entsprechender Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist dies sicher machbar.
Oder soll jeder Mitarbeiter in seiner unbezahlten Freizeit jederzeit erreichbar sein?

egal am :

Ich besitze seit wenigen Monaten ein Smartphone, WhatsApp habe ich mir dennoch nicht installiert... Seit kurzem wird's ja wohl auch verschlüsselt...

Aber: wenn es kein Smartphone ist sondern "nur" ein Handy, dann schreibe doch eine altmodische SMS. ;-)

Dirk am :

Da Whapsapp einer Firma gehört die Ihr Geld mit der Auswertung von Daten verdient, WhatsApp nur dann funktioniert wenn man sein Adressbuch für die App freigibt und damit sämtliche Kontakte (WTF - damit verrät man Leute die dieses strikt ablehnen) finde ich es moralisch verwerflich dieses durchsetzen zu wollen. Klar ist es einfach, viele haben es jeder der es hat weiss wie es funktioniert. Den sozialen Effekt will ich ja gar nicht leugnen, aber die Art und Weise wie man dafür bezahlt sollte man wirklich kritisch überdenken. Warum nicht für einen Firmeneigenen Dienst bezahlen (Kosten ca 10€ pro Monat) und den dann verpflichtend machen ?

Bernd am :

Dürftest du schon, sobald du ihnen ein Smartphone aushändigst und das intern regelst.

Luis am :

Gegenfrage:

Wenn ich dir als Kommunikationsweg nur anbiete per Amateur-Funkerreichbar zu sein, kann ich dich dann nötigen den dazugehörigen Amateurfunkerlaubnis bei der Bundesnetzagentur zubeantragen? ;-)

naja am :

Biete ihm an, ihm ein Smartphone und ne Prepaidkarte zu kaufen und überweis ihm jeden Monat 5 oder 10 Euro zusätzlich, dann sollte das doch gehen. ;-)

Reiner am :

Darf man! Mann muss dann nur auch diese zeitgemäßen Kommunikationswegen auf Firmenkosten zur Verfügung stellen ;-)

Rainer am :

Ich als Sportwart in einem Sportverein melde niemanden mehr zu Kreismeisterschaften, wenn er nicht elektronisch erreichbar ist (eMail, WhatsApp, Threema oder SMS). Basta.

0815 am :

"Nötigen" sicher nicht. Du kannst ihnen aber Firmenhandys geben und dort WhatsApp installieren. Voraussetzung dürfte dazu eine arbeitsvertragliche Verpflichtung sein und ich hätte Zweifel, ob das eine gute Idee ist, auch rechtlich ...

SPages am :

Nein! WhatsApp und Facebook ist definitiv nichts was man von Mitarbeitern fordern kann.

Ich habe ein Smartphone und mich bewusst gegen Wahtsapp und Facebook entschieden.

SB am :

Ja, darfst du, wenn du ihnen das entsprechende Gerät inkl. Simkarte und App stellst.

Ich selbst bin bereits seit einem Jahr (auch für meinen Arbeitgeber) nur noch per E-Mail erreichbar. Kein Telefon, kein Whatsapp. Gefällt mir sehr gut!

Pascal am :

@SB: Dauerhafte Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit ist schon was schwieriger durchzusetzen...

Christian_08 am :

Du darfst Deine Mitarbeiter nicht zwingen, die Datenkrake Whatsapp oder andere Dienste zu nutzen.

Anders sähe es allerdings aus, wenn Du ihnen Firmenhandys (inkl. Karte) gibst. Dann wäre aber noch zu klären, wie die Erreichbarkeit außerhalb der bezahlten Arbeitszeit geregelt wird.

Georg am :

Ich tappere noch mit einem Samsung SGH-U900 Soul herum und mehr brauche ich auch nicht.Muss nur erreichbar sein wenn der Kindergarten was will ,für alle anderen gibt es mein Festnetzanschluss und da ist der AB eingeschaltet man geht ja nicht bei jedem Anruf ran.

Felix am :

Und nicht jeder, der ein Smartphone hat, hat auch Whatsapp.
Zeitgemäße Kommunikationswege? WA im professionellen Einsatz auf der Arbeit? Björn, Du machst mich traurig.
Würde mein AG von mir verlangen, WA zu nutzen müsste ich mich spontan zwischen Auslachen und Mittelfinger entscheiden.
Wenn ich außerhalb der Arbeitszeiten informiert werden soll, dann kann mein Chef mir ja gern ein Telefon stellen und mich für die Rufbereitschaft entschädigen.

Fabian am :

Gegen Frage: Darf der Mitarbeiter die Zeit als AZ verbuchen, die er sich mit dem nervtötigem Ding auf Anweisung des AG auseinandersetzen muss?

Hajo am :

Glückwunsch zum zweiten Kind!? 8-)

Engywuck am :

ich muss für meinen Chef außerhalb der Arbeitszeiten *überhaupt nicht* erreichbar sein. Theoretisch muss er vermutlich nichtmal wissen, wo ich wohne...

Real kennt mein Chef sowohl meine Emailadresse als auch meine Festnetz- und Handynummer (so ein zwanzig-Euro-Teil ohne jegliche "smarte" Funktion), aber ich wohne leider leider ja auch in einer Gegend mit vielen Funklöchern und habe mein Handy auch nicht immer dabei. Schade aber auch :-)

Anders ausgedrückt: solange nichts im Arbeitsvertrag steht (speziell ständige Erreichbarkeit - nennt sich normalerweise "Bereitschaft" und wird vergütet) kannst du das nicht verlangen.

Wäre sicher auch interessant "muss regelmäßig in WhatsApp schauen" bei einer Kündigungsschutzklage vor Gericht durchzusetzen :-)

Horst-Kevin am :

Nein, das kann man definitiv nicht erwarten. Viel zu intim. Wenn der Chef per Instant Messaging nach einem Ersatz für eine ausgefallene Schicht sucht, und man weiß, dass der eine Lesebestätigung bekommt, steht man gleich unter Druck. Klark, kann man ausschalten, aber dann gilt das auch für die privaten Kontakte. Auch, dass man sieht, wann der andere online ist, finde ich völlig unangemessen für berufliche Verhältnisse.

Ich habe eine separate Privatnummer. Auf der läuft auch WhatsApp. Beruflich? Niemals.

Zudem: WhatsApp? Modern? WhatsApp mag in Mode sein, aber die Bindung an einen einzelnen Anbieter ist Müll. Warum nicht E-Mail? Über einen Verteiler erreicht man auch alle. Und man kann Mails auch auf dem Smartphone lesen. Oder Jabber. Das funktioniert auch mit verschiedenen Anbietern, und man kann auf einem Telefon mehrere Accounts betreiben (unabhängig von der Telefonnummer) und sich zur Not aus der beruflichen Welt abmelden. Manchmal braucht man das.

Georg am :

http://www.tausch-buecher.de/bookDetails/Rache+am+Chef+Die+untersch%C3%A4tzte+Macht+der+Mitarbeiter+Susanne+Reinker-75726.html

Reihnold am :

Ich bin mir da selbst bei Firmenhandy nicht sicher, ob man dann WhatsApp vorschreiben kann, da der Dienst ja noch einmal eigene AGBs und Datenschutzverordnungen hat. Und wenn diese Paragraphen enthalten, die dem Arbeitnehmer nicht gefallen, dann dürfte es da Probleme geben.
Der einzige Weg, der wahrscheinlich gehen würde: Firmenhandy mit App, die mit eigener Kommunikationsinfrastruktur kommuniziert. Wir haben in der Firma z.B. Skype for Business (ehemals Lync) - die ist komplett lokal gehostet und kann dann per entsprechender App genutzt werden.

Moin am :

FirmenHandy für alle Mitarbeiter in einem Supermarkt? Wohl eher nicht.
Björn will ja nicht wirklich seine Mitarbeiter zu whatsapp nötigen, den Smiley haben offenbar einige übersehen.
Aber ich würde auch nicht wollen, dass mein Arbeitgeber sieht, wann ich online bin.
Da gibt es schon Nachteile gegen Emails.

Nicht der Andere am :

Klar kann man die Mitarbeiter zu Whatsapp oder sonstwas verpflichten - auf Firmengeräten während der Dienstzeit.

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