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Grundlos schlechtes Gewissen

Eine Mitarbeiterin eines Lieferanten rief eben an und wollte wissen, ob wir bei der letzten Lieferung einen Karton zu viel bekommen hätten. Hatten wir tatsächlich, der Karton stand hier noch im Lager. Da wir den Wareneingang vor ein paar Tagen nämlich nicht stückweise am Lieferschein überprüft haben, fiel die zu viel gelieferte Menge natürlich nicht auf.

Anfragen dieser Art habe ich häufiger von verschiedenen Lieferanten und jedes Mal stehe ich dann da und sage, dass ich das nicht weiß und dass ich das überprüfen muss. Wenn sich dann herausstellt, dass wir die vermisste Ware hier liegen haben, bilde ich mir immer ein, dass man mir nicht glaubt, dass uns das wirklich nicht aufgefallen ist. Irgendwie habe ich dann das Gefühl, die Leute nehmen an, dass wir uns die Sachen "einsacken" wollten und nun ertappt wurden… :-O

Wer jetzt ungläubig die letzten Zeilen gelesen hat: Viele mögen es anders sehen, aber Wareneingangskontrolle wird oft überbewertet. Oft weiß man grob, was man bestellt hat und wenn eine Falschlieferung von alleine auffällt, überprüfen wir das natürlich – aber stückweises Abgleichen der Lieferscheine machen wir hier im Grunde nie. Mal fehlt was, mal wird zu viel geliefert. Unterm Strich gleicht sich das vielleicht aus – und wenn man dann die unzähligen gesparten Arbeitsstunden dagegen rechnet, sollte die Rechnung auf jeden Fall passen.

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Kommentare

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Philmax am :

Du brauchst da iein schlechtes Gewissen haben. Ich denke es gibt sicher einige Händler die dann nicht ehrlich sind und behaupten, dass die gelieferte Menge stimmt.

René am :

ich denke, dass wareneingangskontrolle, je weiter man die hierarchie in einem unternehmen herunter klettert, wichtiger wird.
als kleines licht in nem computerfachmarkt kommen einem die preise für beispielsweise ein mainboard mit ~100€ unglaublich hoch vor.
wenn man jedoch weiter oben sitzt und man sich mit warenlieferungen von wenigen 10.000€ beschäftigen muss, dann ist ein verlorenes mainboard ärgerlich, aber nicht weiter tragisch.

im einzelhandel wäre ärgerlich wenn ein karton whiskey verloren geht, oder nicht geliefert wird.
aber wenn ein karton milch fehlt wirkt sich das nicht wirklich negativ auf den gewinn aus.

Chris P. Bacon am :

Wieviele Anrufe haben dich bis jetzt von Lieferanten erreicht bezüglich einer vermeintlichen Minderlieferung?

Chris P. Bacon am :

Eben ... also völlige Entspannung. Das schlechte Gewissen kann also beruhigt in der Schublade bleiben.

Chris P. Bacon am :

"... und wenn man dann die unzähligen gesparten Arbeitsstunden dagegen rechnet, ..."

Es ist auch erstaunlich, wieviel anstrengende Arbeit man sich erspart, wenn man in der Zeit lieber einen Beitrag fürs Blog verfasst. ;-)

Findorfferin am :

Ist ein Betrieb Bio-Zertifiziert, ist eine pingelige Eingangskontrolle leider notwendig.
Wir erfassen auch gleich die Haltbarkeitsdaten mit, aber bei einem Online-Shop mit etwas weniger Umsatz als bei Dir ist das auch möglich (und notwendig).

GelberBuntstift am :

Wenn was zuviel geliefert wird, dann meckert der Lieferant "Ja kontrolliert ihr den Wareneingang etwa nicht genau?". Aber wehe man macht das und kontrolliert beim Wareneingang Kartongenau den Lieferschein. Da kommt dann ein "Unsere Fahrer haben auch nicht ewig Zeit"

Luci am :

Ich hab mal in ner Firma gearbeitet, die eine Spedition beauftragt hat, die Ware zum Kunden zu bringen (wird bei Björn ja ggf. anders sein). Bei uns haben öfter mal Kunden angerufen, die beim Auspacken und Einlagern plötzlich ganze Kartons vermissten. Das Problem ist, wenn bei dir 6 Kartons aus dem Lager gehen und der Kunde für 6 Kartons unterschreibt, hast du wenig Grundlage, mit deinem Spediteur darüber zu diskutieren, wo dieser eine Karton geblieben sein kann. Der hat eine Unterschrift vom Kunden, die bestätigt, dass er die komplette Ware erhalten hat und in unserem Fall war die Diskussion meist erledigt, bevor sie angefangen hat (gut, wir hatten auch kreative Lieferfahrer, die einfach selber unterschrieben haben, das hat man aber relativ schnell rausgefunden).
Dass der Lieferfahrer den ganzen Wagen voll mit Ware hat, die zu verschiedenen Kunden muss und ein ähnliches Problem hat wie die DHL-Subunternehmer, ist vermutlich jedem klar, aber auch wenn man seinen Lieferfahrer mag und ihm nicht noch "unnötig" Zeit stehlen will, eine Kontrolle der Anlieferung erspart allen Seiten unnötigen Ärger.

Die Erfahrung hat allerdings auch gezeigt, dass bei einem Großteil unserer reklamierenden Kunden schlicht die eine Hand nicht wusste, was die andere tat und der Karton nach der Annahme nicht mit den anderen verräumt wurde, sondern auf der andern Seite des Lagers stand oder so ;-)

Sonstwer am :

Von innen betrachtet sieht es eher so aus, dass ein paar Händler, die ordentlich oder mit ausreichend vielen Stichproben kontrollieren, dafür sorgen, dass der Standard der Läger und Lieferanten so hoch bleibt, dass der Rest es zumeist laufen lassen kann.

Chris P. Bacon am :

@ Björn

Ich habe keine Ahnung, aber wie sieht das denn rechtlich aus?

Der Fahrer ist vom Hof geritten, Lieferer und Empfänger haben jeweils eine Unterschrift geleistet, damit ist doch der Käse geschnitten.

Wenn ich als Empfänger die Lieferung bestätige, möglicherweise ungeprüft, ist es dennoch eine Bestätigung.

Nachträgliche Reklamationen würde auch der Lieferant mit Hinweis auf meine Unterschrift/Bestätigung ablehnen. Da bin ich fast sicher.

Da sind Unternehmen beinhart. Ich erlebe das gerade, zum Glück nur als Zuschauer.

Kleines Problem in der Buchhaltung, über 5 Monate hinweg wurden versehentlich keine monatlichen Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen gestellt. Der Dienstleistungsnehmer hat diese fehlenden Rechnungen sicherlich bemerkt, aber keine schlafenden Hunde geweckt.

Und jetzt wird nicht bezahlt. Punkt. Auch nicht die feine englische Art. Und da geht es um ca. € 120.000,-

dr. pop am :

Wenn die Dienstleistungen erbracht wurden und der Kunde nichts zu meckern hatte, dann kann doch auch inkassiert werden. Selbst wenn die Rechnungen (erstmal) ausblieben. Oder irre ich da?

Chris P. Bacon am :

Keine Ahnung, ich arbeite im Maschinenraum, ich bin kein Buchhalter.

Das waren wohl die letzten 5 Monate des Geschäftsjahres, ein neues Geschäftsjahr beginnt und dann ist wohl Schluss mit Lustig.

Daher frage ich ja auch. Mit diesen Problemen habe ich ja wenig zu kämpfen. Mein Geld habe ich immer am Mann. Komplett. :-(

Tim Landscheidt am :

Das stimmt nicht. Regelmäßig besteht eine dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB); daneben kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 II UStG vorliegen, wenn in dem B2B-Bereich eine Rechnung später als sechs Monate nach Lieferung/Leistung ausgestellt wird; das ändert aber so wenig an der (regelmäßig) längeren Verjährungsfrist wie beispielsweise eine Speditionsrechnung nicht dadurch hinfällig wird, dass der Fahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert hat.

Bei € 120000,- wird Deine Geschäftsführung sich das auch von einem Anwalt erklärt haben lassen, und das ist wahrscheinlich nur falsch bei Dir angekommen.

Wenn der Auftragnehmer natürlich signalisiert, dass er auf € 24000,-/Monat (!) verzichten kann, würde ich als Auftraggeber allerdings auch erst einmal nicht zahlen, denn dann kann man ihn bestimmt herunterhandeln.

Hansemann am :

Bei ein paar Kisten Gemüse ist das möglicherweise wurscht, aber wenn sich in den Kisten Fernseher oder dergleichen befinden, wird jemand, der die Wareneingangskontrolle für überbewertet hält, ganz schnell auf der Straße sitzen.
Und da auf der Straße kann er dann auch gleich zugucken, wie auf dem Baumarkt-Parkplatz um die Ecke "zufälligerweise überzählige" Fernseher von der Laderampe eines Lastwagens gegen Bares an den Mann gebracht werden ... :>

Amsel am :

Wenn ich die Kommentare so lese, ich würde antworten, das der Lieferant ja seinen Warenausgang auch nicht kontrolliert hat.

as am :

Das ist aber auch ein Thema, mit dem ich nur hausieren gehen würde, wenn ich künftig immer zu wenig geliefert bekommen will :-D

name am :

Und dann machst du so einen Aufriss, wenn mal was geklaut wird?

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