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Zeugnis

Wenn man vom Arbeitsgericht verdonnert wird:
Herr xxx, geboren xxx, war vom xxx bis zum yyy als Kassierer und Verkäufer in meinem Unternehmen beschäftigt.

Er war dafür verantwortlich, dass die Kunden am Schluss ihres Einkaufs freundlich behandelt und verabschiedet wurden und dass der Check-Out ordnungsgemäß stattfand. Dazu gehörte auch, dass die Kassenzone und angrenzende Regale sauber gehalten und gepflegt werden.

Desweiteren war Herr xxx an den Liefertagen zeitweise auch mit der Verräumung der Ware beauftragt. Er arbeitet dabei stets sehr zügig, sauber und besonders gewissenhaft.

Herr xxx hatte sich sehr engagiert in sein neues Arbeitsgebiet und seinen neuen Kollegenkreis eingearbeitet und handelte schon nach sehr kurzer Zeit vollkommen selbstständig und verantwortungsbewusst. Er war stets sehr sorgsam im Umgang mit der Ware und den Geräten.

Seine freundliche Art sicherte ihm während seiner gesamten Beschäftigung stets ein sehr gutes Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Ich habe Herrn xxx als einen besonders ehrlichen, sehr zuverlässigen und stets pünktlichen Mitarbeiter kennengelernt, der auf Grund seiner besonders guten Auffassungsgabe alle ihm übertragenen Aufgaben stets sehr zügig, sehr gründlich und immer zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigte.
Herr xxx arbeitete stets mit äußerster Sorgfalt und allergrößter Genauigkeit und bewältigte auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle Aufgaben stets zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Kunden war stets sehr freundlich und besonders zuvorkommend.

Das Arbeitsverhältnis endete am xxx.
So viel Schmalz, dass es schon tropft und trieft, aber keine Bedauernsklausel. Wer da als potentieller neuer Arbeitgeber nicht misstrauisch wird, hat doch selber Schuld.

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Kommentare

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renfield11 am :

"Wer da als potentieller neuer Arbeitgeber nicht misstrauisch wird, hat doch selber Schuld."

Sehe ich nicht so. Das Zeugnis ist auf Note 2. Die Bedauernsklausel kann gerne fehlen, weil die besagt eigentlich nur dass man sich gegenseitig nicht ausstehen konnte.

dr. pop am :

Die oberflächlich betrachtet gute Bewertung der Leistungen von Herrn xxx steht im krassen Gegensatz zur fehlenden Bedauernsklausel.
Jedem Personaler ist sofort klar, dass mit diesem Zeugnis etwas nicht stimmt.

Zusätzlich werden auch noch nicht erwähnenswerte Selbstverständlichkeiten (Ehrlichkeit, Pünktlichkeit) besonders herausgestellt. Ein weiteres Zeichen, dass hier einiges im Argen liegt.

Insbesondere das Erwähnen der "besonderen Ehrlichkeit" ist nichts weiter als ein verklausuliertes "Herr xxx hat seinen Arbeitgeber bestohlen und wurde deswegen gekündigt.".

Damit ist das Zeugnis eine glatte 6.

The other one am :

Zudem werden die Einzelhändler im Großraum Bremen dieses Blog kennen und damit auch diesen Thread.

Damit hat sich das für den Kollegen weitgehend erledigt.

dr. pop am :

Als Bedauernsklausel auch sehr beliebt:

"Mit Herrn xxx verliert nicht nur unser Unternehmen einen wertvollen Mitarbeiter, sondern auch der Betriebsrat einen engagierten Vorsitzenden."

The other one am :

Dann muss es aber dicke kommen. Die BR wirst Du sonst nicht los.

dr. pop am :

Kommt ab und zu mal vor. Ich kenne hier in Bremen ein international tätiges, großes Unternehmen, das sowohl den Vorsitzenden als auch seinen Stellvertreter fristlos gefeuert hat.

Kündigungsgrund war die "besondere Ehrlichkeit" der beiden.
Wahrscheinlich waren sie auch stets pünktlich.

The other one am :

Tja, die Gier.

Da haben diese Leute einen sicheren Arbeitsplatz, zumindest sicherer als im Rest der Belegschaft, und dann fühlt man sich zu sicher.

Beispiele dafür gibt es tatsächlich einige. Ich habe das auch schon persönlich in einem Unternehmen miterlebt, wie sich zwei BR selbst ans Messer geliefert haben.

dr. pop am :

QUOTE:
Die Bedauernsklausel kann gerne fehlen, weil die besagt eigentlich nur dass man sich gegenseitig nicht ausstehen konnte.


Allein hier zeigt sich einmal wieder, was für ein ahnungsloser Dummschwätzer Du bist.

Die Bedauernsklausel "Herr xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern diese Entscheidung ausserordentlich und wünschen ihm privat und beruflich auch weiterhin viel Erfolg" bedeutet, dass die Kündigung durch den Mitarbeiter eine Lücke im Unternehmen hinterlässt, die nur schwer zu ersetzen ist.

The other one am :

Möglicherweise sind seine ganzen Arbeitszeugnisse "auf Note 2" und er freut sich. Dann ist doch alles in Ordnung. :-D

dr. pop am :

Er hat sicherlich versucht, den Anforderungen im wesentlichen zu entsprechen.

Philmax am :

Ich finde, dass diese Arbeitszeugnisse heute nichts mehr wert sind. Alles nur Lobhudelei...

Gurkensenf am :

Oh, es gibt massenhaft Hinweise auf das Verhalten eines Arbeitnehmers in einem Arbeitszeugnis. Das sieht auf den ersten Blick toll aus, aber wenn man weiss wie man es lesen muss, dann offenbart sich einem einiges.

Leider kann das eben auch aus persönlichen Gründen von einem Arbeitgeber so verfasst werden.

renfield11 am :

Glücklicherweise gibt es in Bremen dafür die Arbeitnehmerkammer. Die lesen Zeugnisse gegen und notfalls ziehen die vors Gericht.

Gurkensenf am :

Ja schon gut möglich, aber viel Angriffsfläche gibts nicht, wenn einer schreibt: "War immer bemüht seine Aufgaben pflichtbewusst zu erfüllen und pünktlich zu sein." ;-)

DJ Teac am :

Es gibt aber leider auch sehr viele Fallen in die ein Arbeitgeber da verheddern kann.

Ohne es zu wissen schreibt er zB. der Mitarbeiter hätte Kolleginnen belästigt, dabei wollte er wirklich nur die gute Teamarbeit zur Sprache bringen.

Jedes Arbeitsamt entschlüsselt einem übrigens die Zeugnisse.


Sie sind heutzutage komplett nutzlos. Ich bin für ein einheitliches Schulnotensystem. Ein paar weitere Zeilen für die Erwähnung zusätzlicher Dinge.
Das kann zB. sein "Gefeuert wegen verurteiltem Diebstahl in der Firma" oder aber positive Dinge "Zuständig für die Einteilung der Arbeitsschichten" oder so was.

Negative Zeugnisse müssen erlaubt sein, wenn das negative Verhalten nachweisbar ist.

Zarpan am :

Arbeitszeugnisse sind sowas von unnötig, da nichts negatives drin stehen darf, sagen die meiner Meinung nach nix aus.

Naja aber zum Glück für mich ^^ Ich habe so meine unentschuldigten Fehlzeiten von meinem Abschlusszeugniss wegbekommen. Einfach gesagt das es unfair ist, auf Arbeitszeugnissen darf nix negatives stehen und ich kann mit dem Zeugniss mich ja nirgendwo bewerben.

Hat Funktioniert :-D

ChriScha am :

Wenn ich so ein Zeugnis lese und der erste Eindruck von diesem Mitarbeiter dem entspricht, was ich nach Björns Posting erwarte, dann ist auf jeden Fall klar: Da stimmt etwas nicht. Und genau das wollte Björn ja erreichen.

renfield11 am :

Der Mitarbeiter wird schneller als wir gucken können einen neuen Job bekommen. Und das ist auch i. O. so.
Es gibt leider AG die einfach nur schei*e sind. Und wer weiß hier denn ganz genau wie es hinter den Kulissen bei Harste-Spar abgeht? Der Cheffe selbst, die Mitarbeiter und dieser verstahlte aus Nordbayern.

oetzmann am :

Man kann übrigens noch die Telefonnummer unterstreichen, was soviel bedeutet wie "rufen Sie mich doch mal an, ich kann Ihnen was erzählen, was ich hier nicht reinschreiben darf".

Was mich stört, wäre z.B. die Aufwertung bei "besonders ehrlichen". Da würde doch ein normales "ehrlichen" auch reichen oder?

Ansonsten finde ich schon, dass das Zeugnis einige Hinweise enthält - z.B. fehlt die Beschreibung des Verhältnisses zu Vorgesetzten...

Jürgen am :

Kann man da keine Quellenangabe hinzufügen ;-)

Der Sparsame am :

Der Herr xxx war also ein ganz schlechter und unfreundlicher Mitarbeiter oder wie?

The other one am :

" Ich habe Herrn xxx als einen besonders ehrlichen, ...".

Da hat er sich wohl am Geld des Arbeitgebers bedient ...

The other one am :

Wie war das hier zu lesen? Man kann nichts beweisen. Sehr beruhigend.

Ich möchte nicht in einer Gruppe von Leuten arbeiten denen man bis jetzt nichts beweisen konnte.

Von daher: Ich sage hier dazu nichts.

The other one am :

Missverständliche Inhaltsangaben, falsche oder ungenaue Produktbeschreibungen, irreführende Werbung, es gibt eine Fülle von Vorwürfen mit denen sich Produzenten und Vertreiber beschäftigen müssen. Zu Recht, wie hier ja immer wieder zu lesen ist.

Das gilt natürlich nicht für Arbeitszeugnisse.

The other one am :

Naja, das Beispiel hinkt jetzt ein wenig, da im Mietvertrag gar keine Größe angegeben war.

Aber es wäre sicherlich interessant, wenn ein Arbeitgeber bestohlen wird und er diesen Schaden vom vorherigen Arbeitgeber einklagt, da dieser den Arbeitnehmer als ehrlich und vertrauenswürdig beschrieben hat.

csbdelmenhorst am :

Es geht ja als AG nicht mehr anders. Da bekommt man bei einer ausserordentlichen Kündigung als AG Recht, allerdings nur unter der Bedingung ein "wohlwollendes" Zeugnis auszustellen. Ich kann Björn vollund ganz verstehen. Zu oft habe ich mich schon gefragt in welchem Film ich grade bin.
So bleibt nur so ein schönes Musterzeugnis. Wer dieses nicht deuten kann, oder mal nen Telefonhörer in die Hand nimmt, dem ist wahrscheinlich nicht zu helfen.

The other one am :

Die finanzielle Abfindung für den AN nicht zu vergessen.

Das treibt schon merkwürdige Blüten.

dr. pop am :

Ich würde mich nicht wundern, wenn der Ex-AN gegen dieses Zeugnis klagt und auch noch Recht bekommt.

FlyingT am :

War da nicht irgendwas mit "wir können nix beweisen" und "freigesprochen" in dem zusammenhang?

Oskar am :

QUOTE:
Herr xxx hatte sich sehr engagiert in sein neues Arbeitsgebiet und seinen neuen Kollegenkreis eingearbeitet
Sich eine Tätigkeit einzuarbeiten ist ja eher die Regel. Aber sich in die Kollegen einzuarbeiten? Kollegenkreis oder Kolleginnenkreis?

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